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Der Film „Teenage Mutant Ninja Turtles“ findet nicht nur im Kino Zuschauer, Schutt, Waetke RECHTSANWÄLTE finden auch Fans in Filesharing-Netzwerken


Die Rechtsanwaltskanzlei
Schutt, Waetke RECHTSANWÄLTE aus Karlsruhe  mahnt Anschlussinhaber ab mit dem Vorwurf von
Rechtsverletzungen an Urheberrechten der Tobis
Film GmbH & Co. KG.
Abgemahnt wird die Verletzung an den Rechten
des US-amerikanischen Science-Fiction-Film aus dem Jahr 2014 „Teenage Mutant Ninja Turtles“, der auf
der gleichnamigen Comicserie basiert.  Er
entstand in Kooperation mit Michael Bay, dessen Produktionsfirma Platinum
Dunes, Nickelodeon Movies und Paramount Pictures, unter der Regie von Jonathan
Liebesman. In den Hauptrollen sind Megan Fox, Pete Ploszek, Alan Ritchson,
Jeremy Howard und Noel Fisher zu sehen. Der Film hatte am 3. August 2014 in Los
Angeles Premiere. Der reguläre Kinostart in den USA war der 8. August 2014. In
Deutschland startete der Film am 16. Oktober 2014.
Dem abgemahnten
Anschlussinhaber wird vorgeworfen den Film „Teenage
Mutant Ninja Turtles“
der Öffentlichkeit durch die Teilnahme an
Filesharing-Netzwerken (peer-to-peer-Netzen) entweder selbst unberechtigt zur
Verfügung gestellt oder Dritten dies über den eigenen Anschluss ermöglich zu
haben.
Die Kanzlei Schutt, Waetke RECHTSANWÄLTE fordert neben
der Abgabe eine strafbewehrten Unterlassungserklärung und der sofortigen
Löschung des Films  zur Abgeltung aller
Ansprüche eine pauschale Zahlung in Höhe von 750,00 € für Rechtsanwaltskosten, Schadensersatz und pauschalisierten
Ermittlungskosten. Damit sei dann die Angelegenheit erledigt.
Die
wichtigsten Ratschläge in Kürze:
  • Setzen Sie sich nicht selbst
    mit der
    Rechtsanwaltskanzlei Schutt,
    Waetke RECHTSANWÄLTE
    in Verbindung! Jede noch so unbedachte Äußerung würde zu rechtlich
    nachteiligen Folgen führen.
  • Unterschreiben Sie die
    vorgefertigte Unterlassungserklärung auf keinen Fall, da Sie sich dann
    auch zur Zahlung der geforderten Summe verpflichten und ein
    Schuldeingeständnis abgeben.
  • Aufgrund der gravierenden
    Rechtsfolgen und der technischen Fehlerbelastung der Ermittlung der
    IP-Adresse sollte die Abmahnung
    fachanwaltlich überprüft werden.
  • Trotz der zweifelhaften
    Rechtslage und der oft fehlerbehafteten Feststellung der Downloads
    empfiehlt sich in den meisten Fällen die Abgabe einer modifizierten
    Unterlassungserklärung.
  • Prüfen Sie, ob der
    abgemahnte Verstoß tatsächlich über Ihren Anschluss begangen worden ist –
    ganz gleich ob von Ihnen selbst oder einer anderen Person, die Ihren
    Anschluss benutzte (Ehepartner, Lebenspartner, Kinder, Enkel, Patienten,
    Mieter, Kunden, Besucher).
  • Der BGH hat entschieden, dass der Anschlussinhaber nicht für
    volljährige Familienmitglieder und Mitbewohner haftet, die ohne seine
    Kenntnis Rechtsverletzungen begehen (
    BGH, Urteil vom 8. Januar
    2014 – I ZR 169/12 – BearShare
    ). In diesem Fall haftet dieses
    Familienmitglied selbst.
  • Haben Minderjährige die
    Urheberrechtsverletzungen begangen, so hängt die Haftung der Eltern
    hierfür davon ab, ob sie ihre Kinder über die verbotene Teilnahme an
    Internettauschbörsen im Vorfeld aufgeklärt haben und zu keiner Zeit davon
    ausgehen konnten, dass ihr Kind sich nicht an das Verbot hält (
    BGH, Urteil vom 15.11.2012 – I ZR 74/12 – Morpheus ).
  • Der BGH hat mit Urteil vom 12. Mai 2010, Az.
    I ZR 121/08 – „Sommer unseres Lebens
    entschieden, dass für einen
    Anschlussinhaber keine Haftung bei ausreichend gesichertem WLAN besteht.
  • Wenn der Verstoß nicht durch
    den Anschlussinhaber selbst begangen worden ist, kann eine deutliche
    Reduzierung der Forderung erreicht werden.
Ich biete Ihnen an, dass  Sie sich
bei mir unverbindlich telefonisch informieren können, in welcher Form, mit
welchem Risiko und mit welchen Erfolgsaussichten in Ihrem Fall vorgegangen
werden kann.
Zu dem Zweck senden Sie mir bitte eine kurze Sachverhaltsschilderung mit
Ihren Kontaktdaten per Email oder per Fax.
Besser und unkomplizierter wäre es noch, wenn Sie mir, selbstverständlich
ebenfalls kostenfrei, die Abmahnung bereits vorab eingescannt per Email,  per Fax oder per Post zukommen lassen können.
Sollten Sie eine Abmahnung erhalten haben, können Sie sich gerne mit mir
telefonisch : 0800 / 8873132,
per Fax :05202 / 7 38 09 oder
per email :info (at) ra-gerth.de
in Verbindung setzen.
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Transcendence ist machmal das Erste an was ich bei Abmahnungen von Schutt, Waetke RECHTSANWÄLTE denke

Die Rechtsanwaltskanzlei
Schutt, Waetke RECHTSANWÄLTE aus Karlsruhe  mahnt Anschlussinhaber ab mit dem Vorwurf von
Rechtsverletzungen an Urheberrechten der Tobis
Film GmbH & Co. KG. Abgemahnt wird die Verletzung an den Rechten

des US-amerikanischen Science-Fiction-Thrillers „Transcendence“ von Neu-Regisseur Wally Pfister aus dem Jahr 2014 mit Johnny Depp in der Hauptrolle.

Dem abgemahnten
Anschlussinhaber wird vorgeworfen den Film „Transcendence“
der Öffentlichkeit durch die Teilnahme an Filesharing-Netzwerken
(peer-to-peer-Netzen) entweder selbst unberechtigt zur Verfügung gestellt oder
Dritten dies über den eigenen Anschluss ermöglich zu haben.

Die Kanzlei Schutt, Waetke RECHTSANWÄLTE fordert neben
der Abgabe eine strafbewehrten Unterlassungserklärung und der sofortigen
Löschung des Films  zur Abgeltung aller
Ansprüche eine pauschale Zahlung in Höhe von 750,00 € für Rechtsanwaltskosten, Schadensersatz und pauschalisierten
Ermittlungskosten. Damit sei dann die Angelegenheit erledigt.

 

Die
wichtigsten Ratschläge in Kürze:

1.)  
Handeln Sie nicht überstürzt.

2.)  
Bewahren Sie die Ruhe.

3.)   
Zahlen Sie den geforderten Vergleichsbetrag nicht und unterschreiben Sie
die vorformulierte Unterlassungserklärung nicht ohne vorherige fachanwaltliche
Prüfung des Sachverhaltes.

4.)  
Nutzen Sie die von der Anwaltskanzlei Schutt, Waetke RECHTSANWÄLTE gesetzte Frist, sich fachanwaltlich
beraten zu lassen.

5.)  
Diese von der Anwaltskanzlei Schutt,
Waetke RECHTSANWÄLTE
gesetzten Fristen sollten aber unbedingt beachtet
werden, da andernfalls eine teure gerichtliche Auseinandersetzung drohen kann.

Eine optimale fachanwaltliche Beratung
wird Ihnen dagegen aufzeigen können, dass durch die für Ihren speziellen
Einzelfall passende Strategie die Belastung durch eine modifizierte
Unterlassungserklärung oder die überzogene Kostenforderung auf ein erträgliches
Minimum reduziert werden kann. Selbst mit den Kosten für die fachanwaltliche
Beratung werden Sie in der Regel die Angelegenheit kostengünstiger klären und
lösen können, als wenn Sie vorschnell mit der Anwaltskanzlei Schutt, Waetke RECHTSANWÄLTE Kontakt
aufnehmen, denn diese vertreten nicht Ihre Interessen sondern die der TOBIS Film GmbH & Co. KG.

Ich biete Ihnen an, dass  Sie sich bei mir unverbindlich telefonisch
informieren können, in welcher Form, mit welchem Risiko und mit welchen
Erfolgsaussichten in Ihrem Fall vorgegangen werden kann. Zu dem Zweck senden
Sie mir bitte eine kurze Sachverhaltsschilderung mit Ihren Kontaktdaten per
Email oder per Fax. 

Besser und unkomplizierter wäre es
noch, wenn Sie mir, selbstverständlich ebenfalls kostenfrei, die Abmahnung bereits
vorab eingescannt per Email,  per Fax
oder per Post zukommen lassen würden.

Sollten Sie eine Abmahnung erhalten haben, können Sie sich gerne mit mir

telefonisch :05202 / 7 31 32 ,

per Fax :05202 / 7 38 09 oder

per email :info (at) ra-gerth.de

in Verbindung setzen.

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Im August in Osage County – im Mai bei Schutt, Waetke RECHTSANWÄLTE

Die Rechtsanwaltskanzlei
Schutt,
Waetke RECHTSANWÄLTE
 
aus Karlsruhe  mahnt Anschlussinhaber ab mit dem Vorwurf von
Rechtsverletzungen an Urheberrechten der Tobis
Film GmbH & Co. KG. Abgemahnt wird die Verletzung an den Rechten

der US-amerikanischen Filmkomödie „Im
August in Osage County“
des Regisseurs
John Wells
mit Meryl Streep in der
Hauptrolle.
Es handelt
sich um eine Literaturverfilmung des mit dem Pulitzer-Preis ausgezeichneten, im
Original gleichnamigen Bühnenwerks von Tracy Letts.

Dem abgemahnten
Anschlussinhaber wird vorgeworfen den Film „Im
August in Osage County“
der Öffentlichkeit durch die Teilnahme an
Filesharing-Netzwerken (peer-to-peer-Netzen) entweder selbst unberechtigt zur
Verfügung gestellt oder Dritten dies über den eigenen Anschluss ermöglich zu
haben.

Die Kanzlei Schutt, Waetke RECHTSANWÄLTE fordert neben
der Abgabe eine strafbewehrten Unterlassungserklärung und der sofortigen
Löschung des Films  zur Abgeltung aller
Ansprüche eine pauschale Zahlung in Höhe von 750,00 € für Rechtsanwaltskosten, Schadensersatz und pauschalisierten
Ermittlungskosten. Damit sei dann die Angelegenheit erledigt.

 

Die
wichtigsten Ratschläge in Kürze:

1.)  
Handeln Sie nicht überstürzt.

2.)  
Bewahren Sie die Ruhe.

3.)   
Zahlen Sie den geforderten Vergleichsbetrag nicht und unterschreiben Sie
die vorformulierte Unterlassungserklärung nicht ohne vorherige fachanwaltliche
Prüfung des Sachverhaltes.

4.)  
Nutzen Sie die von der Anwaltskanzlei Schutt, Waetke RECHTSANWÄLTE gesetzte Frist, sich fachanwaltlich
beraten zu lassen.

5.)  
Diese von der Anwaltskanzlei Schutt,
Waetke RECHTSANWÄLTE
gesetzten Fristen sollten aber unbedingt beachtet
werden, da andernfalls eine teure gerichtliche Auseinandersetzung drohen kann.

Eine optimale fachanwaltliche Beratung
wird Ihnen dagegen aufzeigen können, dass durch die für Ihren speziellen
Einzelfall passende Strategie die Belastung durch eine modifizierte
Unterlassungserklärung oder die überzogene Kostenforderung auf ein erträgliches
Minimum reduziert werden kann. Selbst mit den Kosten für die fachanwaltliche
Beratung werden Sie in der Regel die Angelegenheit kostengünstiger klären und
lösen können, als wenn Sie vorschnell mit der Anwaltskanzlei Schutt, Waetke RECHTSANWÄLTE Kontakt
aufnehmen, denn diese vertreten nicht Ihre Interessen sondern die der TOBIS Film GmbH & Co. KG.

Ich biete Ihnen an, dass  Sie sich bei mir unverbindlich telefonisch
informieren können, in welcher Form, mit welchem Risiko und mit welchen
Erfolgsaussichten in Ihrem Fall vorgegangen werden kann. Zu dem Zweck senden
Sie mir bitte eine kurze Sachverhaltsschilderung mit Ihren Kontaktdaten per
Email oder per Fax. Wenn  Sie mir auch
eine Rückrufnummer mitteilen, rufe ich Sie auch kurzfristig zurück.

Besser und unkomplizierter wäre es
noch, wenn Sie mir, selbstverständlich ebenfalls kostenfrei, die Abmahnung
bereits vorab eingescannt per Email,  per
Fax oder per Post
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American Hustle mit Schutt, Waetke RECHTSANWÄLTE

Die bekannte Abmahnkanzlei
Schutt, Waetke RECHTSANWÄLTE aus Karlsruhe  mahnt Anschlussinhaber ab mit dem Vorwurf von
Rechtsverletzungen an Urheberrechten der Tobis
Film GmbH & Co. KG. Abgemahnt wird die Verletzung an den Rechten

des Films „American Hustle“ des Regisseurs  David O. Russell .

Dem abgemahnten
Anschlussinhaber wird vorgeworfen den Film „American
Hustle“
der Öffentlichkeit durch die Teilnahme an Filesharing-Netzwerken
(peer-to-peer-Netzen) entweder selbst unberechtigt zur Verfügung gestellt oder
Dritten dies über den eigenen Anschluss ermöglich zu haben.

Die Kanzlei Schutt, Waetke RECHTSANWÄLTE fordert neben
der Abgabe eine strafbewehrten Unterlassungserklärung und der sofortigen
Löschung des Films  zur Abgeltung aller
Ansprüche eine pauschale Zahlung in Höhe von 750,00 € für Rechtsanwaltskosten, Schadensersatz und pauschalisierten
Ermittlungskosten. Damit sei dann die Angelegenheit erledigt.


Die
wichtigsten Ratschläge in Kürze:

1.)  
Handeln Sie nicht überstürzt.

2.)  
Bewahren Sie die Ruhe.

3.)   
Zahlen Sie den geforderten Vergleichsbetrag nicht und unterschreiben Sie
die vorformulierte Unterlassungserklärung nicht ohne vorherige fachanwaltliche
Prüfung des Sachverhaltes.

4.)  
Nutzen Sie die von der Anwaltskanzlei Schutt, Waetke RECHTSANWÄLTE gesetzte Frist, sich fachanwaltlich
beraten zu lassen.

5.)  
Diese von der Anwaltskanzlei Schutt,
Waetke RECHTSANWÄLTE
gesetzten Fristen sollten aber unbedingt beachtet
werden, da andernfalls eine teure gerichtliche Auseinandersetzung drohen kann.

Eine optimale fachanwaltliche Beratung
wird Ihnen dagegen aufzeigen können, dass durch die für Ihren speziellen
Einzelfall passende Strategie die Belastung durch eine modifizierte
Unterlassungserklärung oder die überzogene Kostenforderung auf ein erträgliches
Minimum reduziert werden kann. Selbst mit den Kosten für die fachanwaltliche
Beratung werden Sie in der Regel die Angelegenheit kostengünstiger klären und
lösen können, als wenn Sie vorschnell mit der Anwaltskanzlei Schutt, Waetke RECHTSANWÄLTE Kontakt
aufnehmen, denn diese vertreten nicht Ihre Interessen sondern die der TOBIS Film GmbH & Co. KG.

Ich biete Ihnen an, dass  Sie sich bei mir unverbindlich telefonisch
informieren können, in welcher Form, mit welchem Risiko und mit welchen
Erfolgsaussichten in Ihrem Fall vorgegangen werden kann. Zu dem Zweck senden
Sie mir bitte eine kurze Sachverhaltsschilderung mit Ihren Kontaktdaten per
Email oder per Fax. Wenn  Sie mir auch
eine Rückrufnummer mitteilen, rufe ich Sie auch kurzfristig zurück.

Besser und unkomplizierter wäre es
noch, wenn Sie mir, selbstverständlich ebenfalls kostenfrei, die Abmahnung
bereits vorab eingescannt per Email,  per
Fax oder per Post
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Golden Globe-Sieger und 9facher Oscar Kandidat „12 Years A Slave“ Gegenstand von Abmahnungen

Die bekannte Abmahnkanzlei
Schutt, Waetke RECHTSANWÄLTE aus Karlsruhe  mahnt Anschlussinhaber ab mit dem Vorwurf von
Rechtsverletzungen an Urheberrechten der TOBIS
Film GmbH & Co. KG.
Abgemahnt wird die Verletzung an den Rechten
des britisch-amerikanisches historischen Filmdrama, „12 Years A Slave“ des Regisseurs
Steve McQueen,
dem
mit der Verfilmung
des gleichnamigen
autobiografischen Werkes von Solomon Northup aus dem Jahr 1853 ein Golden
Globe-Sieger als „Bester Film“ und Kandidat für 9 Oscars
gelungen ist.

Dem abgemahnten
Anschlussinhaber wird vorgeworfen den Film „12
Years A Slave“
der Öffentlichkeit durch die Teilnahme an
Filesharing-Netzwerken (peer-to-peer-Netzen) entweder selbst unberechtigt zur
Verfügung gestellt oder Dritten dies über den eigenen Anschluss ermöglich zu
haben.

Die Kanzlei Schutt, Waetke RECHTSANWÄLTE fordert
neben der Abgabe eine strafbewehrten Unterlassungserklärung und der sofortigen
Löschung des Films  zur Abgeltung aller
Ansprüche eine pauschale Zahlung in Höhe von 732,50 € für Rechtsanwaltskosten (215,00 € auf des Basis eines Streitwerts von 1.517,50 €), Schadensersatz
(500,00 €) und pauschalisierten
Ermittlungskosten (17,50 €). Damit
sei dann die Angelegenheit erledigt.

Bemerkenswert ist,
dass die Kanzlei Schutt, Waetke
RECHTSANWÄLTE
in der vorliegenden Abmahnung im Hinblick auf den
Unterlassungsanspruch bereits vor Inkrafttreten der Neuregelung des
§ 97a Abs. 3 UrhG den neuen reduzierten
Streitwert von 1.000,00 € annehmen und anwenden. Das steht zwar im Einklang mit
der aktuellen Rechtsprechung mehrerer Amtsgerichte, ist aber deshalb
überraschend, weil die Kanzlei Schutt,
Waetke RECHTSANWÄLTE
die erste Abmahnkanzlei ist, die im vorauseilenden
Gehorsam ein kommendes Gesetz anwendet.

Wenn man den
Schadenersatz und die Ermittlungskosten ergibt sich der Gesamtstreitwert von 1.517,50 €.

 

Die
wichtigsten Ratschläge in Kürze:

1.)  
Handeln Sie nicht überstürzt.

2.)  
Bewahren Sie die Ruhe.

3.)   
Zahlen Sie den geforderten Vergleichsbetrag nicht und unterschreiben Sie
die vorformulierte Unterlassungserklärung nicht ohne vorherige fachanwaltliche
Prüfung des Sachverhaltes.

4.)  
Nutzen Sie die von der Anwaltskanzlei Schutt, Waetke RECHTSANWÄLTE gesetzte Frist, sich fachanwaltlich
beraten zu lassen.

5.)  
Diese von der Anwaltskanzlei Schutt,
Waetke RECHTSANWÄLTE
gesetzten Fristen sollten aber unbedingt beachtet
werden, da andernfalls eine teure gerichtliche Auseinandersetzung drohen kann.

Eine optimale fachanwaltliche Beratung
wird Ihnen dagegen aufzeigen können, dass durch die für Ihren speziellen
Einzelfall passende Strategie die Belastung durch eine modifizierte
Unterlassungserklärung oder die überzogene Kostenforderung auf ein erträgliches
Minimum reduziert werden kann. Selbst mit den Kosten für die fachanwaltliche
Beratung werden Sie in der Regel die Angelegenheit kostengünstiger klären und
lösen können, als wenn Sie vorschnell mit der Anwaltskanzlei Schutt, Waetke RECHTSANWÄLTE Kontakt
aufnehmen, denn diese vertreten nicht Ihre Interessen sondern die der TOBIS Film GmbH & Co. KG.

Ich biete Ihnen an, dass  Sie sich bei mir unverbindlich telefonisch
informieren können, in welcher Form, mit welchem Risiko und mit welchen
Erfolgsaussichten in Ihrem Fall vorgegangen werden kann. Zu dem Zweck senden
Sie mir bitte eine kurze Sachverhaltsschilderung mit Ihren Kontaktdaten per
Email oder per Fax. Wenn  Sie mir auch
eine Rückrufnummer mitteilen, rufe ich Sie auch kurzfristig zurück.

Besser und unkomplizierter wäre es
noch, wenn Sie mir, selbstverständlich ebenfalls kostenfrei, die Abmahnung
bereits vorab eingescannt per Email,  per
Fax oder per Post
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Schutt, Waetke RECHTSANWÄLTE mahnen für Tobis Film Prisoners ab

Die Kanzlei Schutt,
Waetke RECHTSANWÄLTE
mahnt für die Tobis
Film GmbH & Co. KG
angebliches Filesharing an dem US-amerikanischen Thrillers
aus dem Jahr 2013
Prisoners“
des
Regisseurs Denis Villeneuve
ab. 

Die Kanzlei Schutt,
Waetke RECHTSANWÄLTE
fordert  732,50
 für die illegale Verbreitung des urheberrechtlich geschützten
Films
Prisoners“ in Filesharing-Netzwerken.


Die Schutt, Waetke RECHTSANWÄLTE machen dabei einen Schadensersatz in
Höhe von 500,00 € und einen Aufwendungsersatz, dahinter verbergen sich
die Rechtsverfolgungskosten,  in Höhe von 232,50 € geltend.

Aber wie bisher gelten auch für die neuen Abmahnungen der Kanzlei Schutt, Waetke RECHTSANWÄLTE:
 

  • Setzen Sie sich nicht selbst mit der Schutt, Waetke RECHTSANWÄLTE in
    Verbindung! Jede noch so unbedachte Äußerung würde zu rechtlich
    nachteiligen Folgen führen.
  • Unterschreiben Sie die vorgefertigte
    Unterlassungserklärung auf keinen Fall, da Sie sich dann auch zur Zahlung
    der geforderten 735,50 € verpflichten
    und ein Schuldeingeständnis abgeben.
  • Aufgrund der gravierenden Rechtsfolgen und der
    technischen Fehlerbelastung der Ermittlung der IP-Adresse sollte die
    Abmahnung fachanwaltlich überprüft werden.
  • Trotz der zweifelhaften Rechtslage und der oft fehlerbehafteten
    Feststellung der Downloads empfiehlt sich in den meisten Fällen die Abgabe
    einer modifizierten Unterlassungserklärung.
  • Prüfen Sie, ob der abgemahnte Verstoß tatsächlich
    über Ihren Anschluss begangen worden ist – ganz gleich ob von Ihnen selbst
    oder einer anderen Person, die Ihren Anschluss benutzte (Ehepartner,
    Lebenspartner, Kinder, Enkel, Patienten, Mieter, Kunden, Besucher). Wenn
    der Verstoß nicht durch den Anschlussinhaber selbst begangen worden ist,
    kann eine deutliche Reduzierung der Forderung erreicht werden.

Ich biete
Ihnen an, dass  Sie sich bei mir
unverbindlich telefonisch informieren können, in welcher Form, mit welchem
Risiko und mit welchen Erfolgsaussichten in Ihrem Fall vorgegangen werden kann.

Zu dem Zweck
senden Sie mir bitte eine kurze Sachverhaltsschilderung mit Ihren Kontaktdaten
per Email oder per Fax. Wenn  Sie mir
auch eine Rückrufnummer mitteilen, rufe ich Sie auch kurzfristig zurück.

Besser und
unkomplizierter wäre es noch, wenn Sie mir, selbstverständlich ebenfalls
kostenfrei, die Abmahnung bereits vorab eingescannt per Email,  per Fax oder per Post.