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Ob H.P. Baxxter mit Daniel Sebastian erfolgreicher ist als mit Dieter Bohlen? – Album „Scooter – Ace“ soll 2.400,00 € bringen

Rechtsanwalt Daniel Sebastian mahnt wieder für  den Rechteinhaber DigiRights Administration GmbH ab. Aktuell wird von  Rechtsanwalt Daniel Sebastian das Album „Scooter – Ace“  bzw. der der widerrechtliche Upload des 18. Studioalbums der Band Scooter um Frontman H.P. Baxxter, das sog. Filesharing zum Anlass der Versendung von urheberrechtlichen Abmahnungen genommen.
Die Firma  DigiRights Administration GmbH hält die (Online-)Rechte an vielen auf Chartcontainern, Samplern oder Compilations, insbesondere den  German Top 100 Single Charts vertretenen Musik und lässt das Anbieten dieser Lieder auf Filesharing-Netzwerken (peer-to-peer-Netzen) durch Rechtsanwalt Daniel Sebastian mittels einer Abmahnung verfolgen.
Es wird neben der Forderung auf sofortige Löschung des Liedes/der Lieder und der Abgabe einer mitgeschickten vorformulierten  Unterlassungserklärung durch den betroffenen Anschlussinhaber angeboten, alle Ansprüche der Rechteinhaberin gegen Zahlung eines Pauschalbetrags in Höhe von 2.400,00 € abzugelten.
Rechtsanwalt Sebastian spricht nahezu ausschließlich sog. Sammelabmahnungen aus; d.h. in einer einzigen Abmahnung werden gleichzeitig Verstöße an mehreren Liedern abgemahnt.
Abmahnungen wegen Filesharing eines oder mehrerer Songs durch Rechtsanwalt Daniel Sebastian stehen häufig im Zusammenhang mit dem Vorwurf von Filesharing eines Chartcontainers / Samplers / Compilation wie jetzt bei  Scooter – Ace. Es besteht daher die begründete Gefahr von weiteren Abmahnschreiben durch andere Kanzleien.
Aber wie bisher gelten auch für die neuen Abmahnungen der KanzleiRechtsanwalt Daniel Sebastian
·      Setzen Sie sich nicht selbst mit Rechtsanwalt Daniel Sebastian in Verbindung! Jede noch so unbedachte Äußerung würde zu rechtlich nachteiligen Folgen führen.
  • Unterschreiben Sie die vorgefertigte Unterlassungserklärung auf keinen Fall, da Sie sich dann auch zur Zahlung der geforderten 2.400,00 € verpflichten und ein Schuldeingeständnis abgeben.
  • Unterschreiben Sie die vorformulierte Unterlassungserklärung nicht ohne vorherige fachkundige Prüfung des Sachverhaltes durch einen Fachanwalt.
  • Den von Rechtsanwalt Daniel Sebastian geltend gemachten Ansprüchen lässt sich angesichts der jüngsten Rechtsprechung zum Filesharing eine Menge entgegenhalten.
  • Aufgrund der gravierenden Rechtsfolgen und der technischen Fehlerbelastung der Ermittlung der IP-Adresse sollte die Abmahnungfachanwaltlich überprüft werden.
  • Trotz der zweifelhaften Rechtslage und der oft fehlerbehafteten Feststellung der Downloads empfiehlt sich in einigen bestimmten  Fällen die Abgabe einer modifizierten Unterlassungserklärung.
  • Prüfen Sie, ob der abgemahnte Verstoß tatsächlich über Ihren Anschluss begangen worden ist – ganz gleich ob von Ihnen selbst oder einer anderen Person, die Ihren Anschluss benutzte (Ehepartner, Lebenspartner, Kinder, Enkel, Patienten, Mieter, Kunden, Besucher).
  • Der BGH hat entschieden, dass der Anschlussinhaber nicht für volljährige Familienmitglieder und Mitbewohner haftet, die ohne seine Kenntnis Rechtsverletzungen begehen (BGH, Urteil vom 8. Januar 2014 – I ZR 169/12 – BearShare). In diesem Fall haftet dieses Familienmitglied selbst.
  • Haben Minderjährige die Urheberrechtsverletzungen begangen, so hängt die Haftung der Eltern hierfür davon ab, ob sie ihre Kinder über die verbotene Teilnahme an Internettauschbörsen im Vorfeld aufgeklärt haben und zu keiner Zeit davon ausgehen konnten, dass ihr Kind sich nicht an das Verbot hält (BGH, Urteil vom 15.11.2012 – I ZR 74/12 -Morpheus ).
  • Der BGH hat mit Urteil vom 12. Mai 2010, Az. I ZR 121/08 – „Sommer unseres Lebens entschieden, dass für einen Anschlussinhaber keine Haftung bei ausreichend gesichertem WLAN besteht.
  • Die IT-Kanzlei Gerth hat Erfahrung mit mehr als 5.000 Abmahnungen wegen Filesharing und über 100 Gerichtsverfahren mit Abmahnkanzleien auf der Gegenseite und prüft, ob die Vorwürfe in der Abmahnung gerechtfertigt sind und der Anschlussinhaber überhaupt haftet. Gerne helfe ich Ihnen bundesweit und zu einem fairen Pauschalpreis mit dem Ziel, bei einem entsprechenden Sachverhalt die geforderte Summe zu drücken oder aber die Forderung komplett abzuweisen
  • Für den Fall, dass der abgemahnte Anschlussinhaber weder als Täter, noch als Störer haften muss, sieht meine optimale Verteidigung so aus, dass keine Unterlassungserklärung und auch keine modifizierte Unterlassungserklärung abgegeben wird und dass keine Zahlung an die Abmahnkanzlei erfolgt.
  • Die drei aktuellen BGH-Entscheidungen vom 11. Juni 2015, welche der BGH ganz originell Tauschbörse I, Tauschbörse II und Tauschbörse III benannt hat, haben Auswirkungen auf die Verteidigung gegen Abmahnungen wegen Filesharing, haben diese Entscheidungen die Verteidigung gegen eine Abmahnung nicht erleichtert. Daher ist auch oder gerade zukünftig die einzelfallbezogene Verteidigung gegen Filesharing-Abmahnungen wichtig.
Ich biete Ihnen an, dass  Sie sich bei mir unverbindlich telefonisch informieren können, in welcher Form, mit welchem Risiko und mit welchen Erfolgsaussichten in Ihrem Fall vorgegangen werden kann.
Zu dem Zweck senden Sie mir bitte eine kurze Sachverhaltsschilderung mit Ihren Kontaktdaten per Email oder per Fax.
Besser und unkomplizierter wäre es noch, wenn Sie mir, selbstverständlich ebenfalls kostenfrei, die Abmahnung bereits vorab eingescannt per Email,  per Fax oder per Post zukommen lassen können.

Sollten Sie eine Abmahnung erhalten haben, können Sie sich gerne mit mir
telefonisch :05202 / 7 31 32 ,
per Fax :05202 / 7 38 09 oder
per email :info (at) ra-gerth.de 

in Verbindung setzen.

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H.P. Baxxter kennt nicht nur Dieter Bohlen sondern auch Daniel Sebastian – und bei dem läuft das Album „Scooter – The Fifth Chapter“

Rechtsanwalt Daniel Sebastian mahnt wieder für  den Rechteinhaber DigiRights Administration GmbH ab. Aktuell wird von  Rechtsanwalt
Daniel Sebastian das
Album „Scooter
– The Fifth Chapter
 bzw. der der widerrechtliche Upload
des 17. Studioalbums der Band Scooter um Frontman H.P. Baxxter, das sog.
Filesharing zum Anlass der Versendung von urheberrechtlichen Abmahnungen
genommen.
Die Firma  DigiRights Administration GmbH hält die
(Online-)Rechte an vielen auf Chartcontainern, Samplern oder Compilations,
insbesondere den  German Top 100 Single Charts vertretenen
Musik und lässt das Anbieten dieser Lieder auf Filesharing-Netzwerken
(peer-to-peer-Netzen) durch Rechtsanwalt Daniel Sebastian mittels
einer Abmahnung verfolgen.
Es wird neben der Forderung auf sofortige Löschung des Liedes/der Lieder
und der Abgabe einer mitgeschickten vorformulierten  Unterlassungserklärung durch
den betroffenen Anschlussinhaber angeboten, alle Ansprüche der Rechteinhaberin gegen
Zahlung eines Pauschalbetrags in Höhe von 2.400,00 € abzugelten.
Rechtsanwalt Sebastian spricht nahezu ausschließlich sog. Sammelabmahnungen aus;
d.h. in einer einzigen Abmahnung werden gleichzeitig Verstöße an mehreren
Liedern abgemahnt.
Abmahnungen wegen Filesharing eines oder mehrerer Songs durch Rechtsanwalt
Daniel Sebastian
 stehen häufig im Zusammenhang mit dem Vorwurf von
Filesharing eines Chartcontainers / Samplers / Compilation wie
jetzt bei  Scooter – The Fifth Chapter. Es besteht daher die
begründete Gefahr von weiteren Abmahnschreiben durch andere Kanzleien.
Aber wie bisher gelten auch für die neuen Abmahnungen der Kanzlei Rechtsanwalt Daniel
Sebastian
·     
Setzen Sie sich nicht selbst mit Rechtsanwalt
Daniel Sebastian
in Verbindung! Jede noch so unbedachte Äußerung würde zu
rechtlich nachteiligen Folgen führen.
  • Unterschreiben Sie die
    vorgefertigte Unterlassungserklärung auf keinen Fall, da Sie sich dann
    auch zur Zahlung der geforderten 2.400,00
    verpflichten und ein Schuldeingeständnis abgeben.
  • Unterschreiben Sie die
    vorformulierte Unterlassungserklärung nicht ohne vorherige fachkundige
    Prüfung des Sachverhaltes durch einen Fachanwalt.
  • Den von Rechtsanwalt Daniel
    Sebastian
    geltend gemachten Ansprüchen lässt sich angesichts der jüngsten Rechtsprechung
    zum Filesharing eine Menge entgegenhalten.
  • Aufgrund der gravierenden Rechtsfolgen und der technischen
    Fehlerbelastung der Ermittlung der IP-Adresse sollte die Abmahnung
    fachanwaltlich überprüft
    werden.
  • Trotz der zweifelhaften Rechtslage und der oft fehlerbehafteten
    Feststellung der Downloads empfiehlt sich in einigen bestimmten 
    Fällen die Abgabe einer modifizierten Unterlassungserklärung.
  • Prüfen Sie, ob der abgemahnte Verstoß tatsächlich über Ihren Anschluss
    begangen worden ist – ganz gleich ob von Ihnen selbst oder einer anderen
    Person, die Ihren Anschluss benutzte (Ehepartner, Lebenspartner, Kinder,
    Enkel, Patienten, Mieter, Kunden, Besucher).
  • Der BGH hat entschieden, dass der Anschlussinhaber
    nicht für volljährige Familienmitglieder und Mitbewohner haftet, die ohne
    seine Kenntnis Rechtsverletzungen begehen (
    BGH, Urteil vom 8. Januar 2014 – I ZR 169/12 – BearShare). In diesem Fall haftet dieses
    Familienmitglied selbst.
  • Haben Minderjährige die Urheberrechtsverletzungen begangen, so hängt
    die Haftung der Eltern hierfür davon ab, ob sie ihre Kinder über die
    verbotene Teilnahme an Internettauschbörsen im Vorfeld aufgeklärt haben
    und zu keiner Zeit davon ausgehen konnten, dass ihr Kind sich nicht an das
    Verbot hält (
    BGH, Urteil
    vom 15.11.2012 – I ZR 74/12 -Morpheus
     ).
  • Der BGH hat mit Urteil vom 12. Mai 2010, Az. I ZR 121/08 – „Sommer unseres Lebens entschieden,
    dass für einen Anschlussinhaber keine Haftung bei ausreichend gesichertem
    WLAN besteht.
  • Die IT-Kanzlei Gerth hat Erfahrung mit mehr als 5.000 Abmahnungen wegen Filesharing und über 100 Gerichtsverfahren
    mit Abmahnkanzleien auf der Gegenseite 
    und prüft, ob die Vorwürfe
    in der Abmahnung gerechtfertigt sind und der Anschlussinhaber überhaupt
    haftet. Gerne helfe ich Ihnen bundesweit und zu einem fairen Pauschalpreis
    mit dem Ziel, bei einem entsprechenden Sachverhalt die geforderte Summe zu
    drücken oder aber die Forderung komplett abzuweisen
  • Für den Fall, dass der abgemahnte Anschlussinhaber weder als Täter,
    noch als Störer haften muss, sieht meine optimale Verteidigung so aus,
    dass keine Unterlassungserklärung und auch keine modifizierte
    Unterlassungserklärung abgegeben wird und dass keine Zahlung an die
    Abmahnkanzlei erfolgt.
  • Die drei aktuellen BGH-Entscheidungen vom 11. Juni 2015, welche der
    BGH ganz originell 
    Tauschbörse I, Tauschbörse II und Tauschbörse III benannt hat, haben Auswirkungen auf die Verteidigung gegen
    Abmahnungen wegen Filesharing, haben diese Entscheidungen die Verteidigung
    gegen eine Abmahnung nicht erleichtert. Daher ist auch oder gerade
    zukünftig die einzelfallbezogene Verteidigung gegen Filesharing-Abmahnungen
    wichtig.
Ich biete Ihnen an, dass  Sie sich
bei mir unverbindlich telefonisch informieren können, in welcher Form, mit
welchem Risiko und mit welchen Erfolgsaussichten in Ihrem Fall vorgegangen
werden kann.
Zu dem Zweck senden Sie mir bitte eine kurze Sachverhaltsschilderung mit
Ihren Kontaktdaten per Email oder per Fax.
Besser und unkomplizierter wäre es noch, wenn Sie mir, selbstverständlich
ebenfalls kostenfrei, die Abmahnung bereits vorab eingescannt per Email,  per Fax oder per Post zukommen lassen können.

Sollten Sie eine Abmahnung erhalten haben, können Sie
sich gerne mit mir

telefonisch
:05202 / 7 31 32
,
per
Fax :05202 / 7 38 09 oder

per
email :info (at)
ra-gerth.de

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Scooter lässt seine 20 Years of Hardcore durch den Rechtsanwalt Daniel Sebastian abmahnen

Da glaubt
man der in Berlin ansässigen  Rechtsanwalt
Daniel Sebastian
hätte nach den
unsäglichen Streaming-Abmahnungen genug zu tun und dann verschickt er schon
wieder Abmahnunge.
Und nach seinem Ausflug zum Rechteanbiete The Archive
AG vertritt Rechtsanwalt Daniel Sebastian
 wieder den
Rechteinhaber

DigiRights Administration GmbH

Aktuell mahnt
Rechtsanwalt Daniel Sebastian im
Namen des Rechteinhabers DigiRights Administration GmbH das Album

Scooter – 20 Years Of Hardcore

Die Firma  DigiRights Administration GmbH hält die
(Online-)Rechte an diesem Album, man mag es kaum glauben.

Die wichtigsten
Ratschläge in Kürze:

1.)   Handeln Sie nicht überstürzt.

2.)   Bewahren Sie die Ruhe.

3.)    Zahlen Sie den geforderten Vergleichsbetrag
nicht und unterschreiben Sie die vorformulierte Unterlassungserklärung nicht
ohne vorherige fachanwaltliche Prüfung des Sachverhaltes.

4.)   Nutzen Sie die von der Anwaltskanzlei Rechtsanwalt Daniel Sebastian gesetzte Frist, sich fachanwaltlich
beraten zu lassen.

5.)   Diese von der Anwaltskanzlei Rechtsanwalt Daniel Sebastian gesetzten Fristen sollten aber
unbedingt beachtet werden, da andernfalls eine teure gerichtliche
Auseinandersetzung drohen kann.

Eine
optimale fachanwaltliche Beratung wird Ihnen dagegen aufzeigen können, dass
durch die für Ihren speziellen Einzelfall passende Strategie die Belastung
durch eine modifizierte Unterlassungserklärung oder die überzogene
Kostenforderung auf ein erträgliches Minimum reduziert werden kann. Selbst mit
den Kosten für die fachanwaltliche Beratung werden Sie in der Regel die
Angelegenheit kostengünstiger klären und lösen können, als wenn Sie vorschnell
mit der Anwaltskanzlei
Rechtsanwalt
Daniel Sebastian
Kontakt
aufnehmen, denn diese vertreten nicht Ihre Interessen sondern die der
DigiRights Administration GmbH.

Ich
biete Ihnen an, dass  Sie sich bei mir
unverbindlich telefonisch informieren können, in welcher Form, mit welchem
Risiko und mit welchen Erfolgsaussichten in Ihrem Fall vorgegangen werden kann.
Zu dem Zweck senden Sie mir bitte eine kurze Sachverhaltsschilderung mit Ihren
Kontaktdaten per Email oder per Fax. Wenn 
Sie mir auch eine Rückrufnummer mitteilen, rufe ich Sie auch kurzfristig
zurück.

Besser
und unkomplizierter wäre es noch, wenn Sie mir, selbstverständlich ebenfalls
kostenfrei, die Abmahnung bereits vorab eingescannt per Email,  per Fax oder per Post zukommen lassen würden.
Dann lässt sich schon anhand der Fakten die Sache klären.