Die Bergrecords GmbH, Am
Sonnenhof 2, 71646 Aspach, lässt aktuell über die Kanzlei Grub Frank Bahmann Schickhardt Englert aus Ludwigsburg das Album Seelenbeben der Künstlerin Andrea Berg
abmahnen.
Sonnenhof 2, 71646 Aspach, lässt aktuell über die Kanzlei Grub Frank Bahmann Schickhardt Englert aus Ludwigsburg das Album Seelenbeben der Künstlerin Andrea Berg
abmahnen.
Mit der Kanzlei Grub Frank Bahmann Schickhardt Englert, mit internationalem Renommee im
u.a. im Sportrecht ausgestattet, macht sich eine weitere Kanzlei auf den Weg sich
mit Abmahnungen aus dem Bereich Filesharing einen Namen zu machen. Und mit
Andrea Berg hat man da auch eine der verkaufsstärksten Sängerinnen des Landes „an
der Angel“.
u.a. im Sportrecht ausgestattet, macht sich eine weitere Kanzlei auf den Weg sich
mit Abmahnungen aus dem Bereich Filesharing einen Namen zu machen. Und mit
Andrea Berg hat man da auch eine der verkaufsstärksten Sängerinnen des Landes „an
der Angel“.
Die abgemahnten Anschlussinhaber sollen das Album Seelenbeben: Wiederkehr
innerhalb eines
peer-to-peer-Netzwerks (p2p) anderen Nutzern zur Verfügung gestellt und so
öffentlich zugänglich gemacht haben.
innerhalb eines
peer-to-peer-Netzwerks (p2p) anderen Nutzern zur Verfügung gestellt und so
öffentlich zugänglich gemacht haben.
Die öffentliche Zugänglichmachung erfolgte illegal, da die Rechteinhaberin Bergrecords GmbH des Albums Seelenbeben
die hierfür notwendige Einwilligung nicht gegeben haben.
die hierfür notwendige Einwilligung nicht gegeben haben.
Neben der Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungs- und
Verpflichtungserklärung binnen einer 14tägigen Frist sei der Abgemahnte dazu
verpflichtet, den der Bergrecords GmbH entstandenen
Schaden zu ersetzen.
Dieser Schadensersatz würde nach den Regeln der Lizenzanalogie berechnet.
Die Kanzlei Grub Frank Bahmann
Schickhardt Englert schreibt, dass so in der Vergangenheit bereits einzelne
Gerichte 150,00 € für ein einzelnes Musikstück und bis zu 2.500 Euro für ein
ganzes Musikalbum für rechtens erklärt hätten.
Die Kanzlei Grub Frank Bahmann
Schickhardt Englert schreibt, dass so in der Vergangenheit bereits einzelne
Gerichte 150,00 € für ein einzelnes Musikstück und bis zu 2.500 Euro für ein
ganzes Musikalbum für rechtens erklärt hätten.
Zudem sei der abgemahnte Anschlussinhaber zur Erstattung der
Rechtsverfolgungskosten und der dazu erforderlichen Aufwendungen verpflichtet.
Dabei geht die Kanzlei Grub Frank
Bahmann Schickhardt Englert, aus meiner Sicht irrtümlich, von einem Gegenstandswert von 5.000,00 € aus,
so dass insgesamt Kosten für die Abmahnung in Höhe von 492,54 € entstehen
würden.
Rechtsverfolgungskosten und der dazu erforderlichen Aufwendungen verpflichtet.
Dabei geht die Kanzlei Grub Frank
Bahmann Schickhardt Englert, aus meiner Sicht irrtümlich, von einem Gegenstandswert von 5.000,00 € aus,
so dass insgesamt Kosten für die Abmahnung in Höhe von 492,54 € entstehen
würden.
Hinzukommend müssten Sie die Kosten des Auskunftsverfahrens anteilig in
Höhe von 500,80 € tragen. Diese setzen sich aus 200,00 € Gerichtskosten sowie
300,80 € Anwaltskosten inklusive Kosten- und Telekommunikationspauschale sowie
Providerpauschale zusammen.
Höhe von 500,80 € tragen. Diese setzen sich aus 200,00 € Gerichtskosten sowie
300,80 € Anwaltskosten inklusive Kosten- und Telekommunikationspauschale sowie
Providerpauschale zusammen.
Um ein mögliches gerichtliches Verfahren zu vermeiden, bietet die Kanzlei Grub Frank Bahmann Schickhardt Englert
einen Vergleich an, um die Angelegenheit sofort beizulegen.
einen Vergleich an, um die Angelegenheit sofort beizulegen.
Auf Seite 4 des Abmahnschreibens bietet die Kanzlei Grub Frank Bahmann Schickhardt Englert aufgrund der angeblich
begangenen Rechtsverletzung an, einen Betrag von 1.500,00 € ebenfalls innerhalb
von 14 Tagen zu zahlen.
begangenen Rechtsverletzung an, einen Betrag von 1.500,00 € ebenfalls innerhalb
von 14 Tagen zu zahlen.
Aber wie bisher bei anderen Abmahnkanzleien gelten auch für die neuen
Abmahnungen der Kanzlei Grub Frank
Bahmann Schickhardt Englert:
Abmahnungen der Kanzlei Grub Frank
Bahmann Schickhardt Englert:
- Setzen Sie sich nicht selbst
mit der Grub Frank Bahmann
Schickhardt Englert in Verbindung! Jede noch so unbedachte Äußerung
würde zu rechtlich nachteiligen Folgen führen. - Unterschreiben Sie die
vorgefertigte Unterlassungserklärung auf keinen Fall, da Sie sich dann
auch zur Zahlung der geforderten Summe verpflichten und ein
Schuldeingeständnis abgeben. - Aufgrund der gravierenden
Rechtsfolgen und der technischen Fehlerbelastung der Ermittlung der
IP-Adresse sollte die Abmahnung fachanwaltlich überprüft werden. - Trotz der zweifelhaften
Rechtslage und der oft fehlerbehafteten Feststellung der Downloads
empfiehlt sich in einigen bestimmten
Fällen die Abgabe einer modifizierten Unterlassungserklärung. - Prüfen Sie, ob der
abgemahnte Verstoß tatsächlich über Ihren Anschluss begangen worden ist –
ganz gleich ob von Ihnen selbst oder einer anderen Person, die Ihren
Anschluss benutzte (Ehepartner, Lebenspartner, Kinder, Enkel, Patienten,
Mieter, Kunden, Besucher). - Der BGH hat entschieden, dass der Anschlussinhaber nicht für
volljährige Familienmitglieder und Mitbewohner haftet, die ohne seine
Kenntnis Rechtsverletzungen begehen (BGH, Urteil vom 8. Januar
2014 – I ZR 169/12 – BearShare). In diesem Fall haftet dieses
Familienmitglied selbst. - Haben Minderjährige die Urheberrechtsverletzungen
begangen, so hängt die Haftung der Eltern hierfür davon ab, ob sie ihre
Kinder über die verbotene Teilnahme an Internettauschbörsen im Vorfeld
aufgeklärt haben und zu keiner Zeit davon ausgehen konnten, dass ihr Kind
sich nicht an das Verbot hält (BGH, Urteil vom 15.11.2012 – I ZR 74/12 – Morpheus ). - Der BGH hat mit Urteil vom 12. Mai 2010, Az.
I ZR 121/08 – „Sommer unseres Lebens„ entschieden, dass für einen
Anschlussinhaber keine Haftung bei ausreichend gesichertem WLAN besteht. - Die IT-Kanzlei Gerth hat Erfahrung mit mehr als 5.000 Abmahnungen wegen Filesharing und
über 100 Gerichtsverfahren mit Abmahnkanzleien auf der Gegenseite und prüft, ob die Vorwürfe
in der Abmahnung gerechtfertigt sind und der Anschlussinhaber überhaupt
haftet. Gerne helfe ich Ihnen bundesweit und zu einem fairen Pauschalpreis
mit dem Ziel, bei einem entsprechenden Sachverhalt die geforderte Summe zu
drücken oder aber die Forderung komplett abzuweisen - Für den Fall, dass der
abgemahnte Anschlussinhaber weder als Täter, noch als Störer haften muss,
sieht meine optimale Verteidigung so aus, dass keine
Unterlassungserklärung und auch keine modifizierte Unterlassungserklärung
abgegeben wird und dass keine Zahlung an die Abmahnkanzlei erfolgt. - Die drei BGH-Entscheidungen
vom 11. Juni 2015, welche der BGH ganz originell Tauschbörse
I, Tauschbörse II und
Tauschbörse III benannt hat, haben Auswirkungen auf die Verteidigung gegen Abmahnungen
wegen Filesharing, haben diese Entscheidungen die Verteidigung gegen eine
Abmahnung nicht erleichtert. Daher ist auch oder gerade zukünftig die
einzelfallbezogene Verteidigung gegen Filesharing-Abmahnungen wichtig. - Inwieweit die aktuellen
Entscheidungen vom 12. Mai 2016 I ZR 272/14, I ZR 1/15, I ZR 43/15, I ZR
44/15, I ZR 48/15 und I ZR 86/15 Auswirkungen auf die Verteidigung gegen
Abmahnungen wegen Filesharing haben werden, wird sich nach
Veröffentlichung der Gründe zeigen. Bisher liegt nur die Pressemitteilung vor.
Ich biete Ihnen an, dass Sie sich
bei mir unverbindlich telefonisch informieren können, in welcher Form, mit
welchem Risiko und mit welchen Erfolgsaussichten in Ihrem Fall vorgegangen
werden kann.
bei mir unverbindlich telefonisch informieren können, in welcher Form, mit
welchem Risiko und mit welchen Erfolgsaussichten in Ihrem Fall vorgegangen
werden kann.
Zu dem Zweck senden Sie mir bitte eine kurze Sachverhaltsschilderung mit
Ihren Kontaktdaten per Email oder per Fax.
Ihren Kontaktdaten per Email oder per Fax.
Besser und unkomplizierter wäre es noch, wenn Sie mir, selbstverständlich
ebenfalls kostenfrei, die Abmahnung bereits vorab eingescannt per Email, per Fax oder per Post zukommen lassen können.
ebenfalls kostenfrei, die Abmahnung bereits vorab eingescannt per Email, per Fax oder per Post zukommen lassen können.
Sollten Sie eine Abmahnung erhalten haben, können Sie sich gerne mit mir
telefonisch :05202
/ 7 31 32
/ 7 31 32
oder kostenfrei
unter 0800 88 7 31 32 ,
unter 0800 88 7 31 32 ,
per Fax :05202 /
7 38 09 oder
7 38 09 oder
in Verbindung setzen.