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Filesharing – Bergrecords GmbH verteidigt mit der renommierten Kanzlei Grub Frank Bahmann Schickhardt Englert die Rechte an Andrea Bergs „Seelenbeben“

Die Bergrecords GmbH, Am
Sonnenhof 2, 71646 Aspach, lässt aktuell über die Kanzlei Grub Frank Bahmann Schickhardt Englert aus Ludwigsburg das Album Seelenbeben der Künstlerin Andrea Berg
abmahnen.
Mit der Kanzlei Grub Frank Bahmann Schickhardt Englert, mit internationalem Renommee im
u.a. im Sportrecht ausgestattet, macht sich eine weitere Kanzlei auf den Weg sich
mit Abmahnungen aus dem Bereich Filesharing einen Namen zu machen. Und mit
Andrea Berg hat man da auch eine der verkaufsstärksten Sängerinnen des Landes „an
der Angel“.
Die abgemahnten Anschlussinhaber sollen das Album Seelenbeben: Wiederkehr
innerhalb eines
peer-to-peer-Netzwerks (p2p) anderen Nutzern zur Verfügung gestellt und so
öffentlich zugänglich gemacht haben.
Die öffentliche Zugänglichmachung erfolgte illegal, da die Rechteinhaberin Bergrecords GmbH des Albums Seelenbeben
die hierfür notwendige Einwilligung nicht gegeben haben.

Neben der Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungs- und
Verpflichtungserklärung binnen einer 14tägigen Frist sei der Abgemahnte dazu
verpflichtet, den der Bergrecords GmbH entstandenen
Schaden zu ersetzen.
Dieser Schadensersatz würde nach den Regeln der Lizenzanalogie berechnet.
Die Kanzlei Grub Frank Bahmann
Schickhardt Englert
schreibt, dass so in der Vergangenheit bereits einzelne
Gerichte 150,00 € für ein einzelnes Musikstück und bis zu 2.500 Euro für ein
ganzes Musikalbum für rechtens erklärt hätten.
Zudem sei der abgemahnte Anschlussinhaber zur Erstattung der
Rechtsverfolgungskosten und der dazu erforderlichen Aufwendungen verpflichtet.
Dabei geht die Kanzlei Grub Frank
Bahmann Schickhardt Englert,
aus meiner Sicht irrtümlich,  von einem Gegenstandswert von 5.000,00 € aus,
so dass insgesamt Kosten für die Abmahnung in Höhe von 492,54 € entstehen
würden.
Hinzukommend müssten Sie die Kosten des Auskunftsverfahrens anteilig in
Höhe von 500,80 € tragen. Diese setzen sich aus 200,00 € Gerichtskosten sowie
300,80 € Anwaltskosten inklusive Kosten- und Telekommunikationspauschale sowie
Providerpauschale zusammen.
Um ein mögliches gerichtliches Verfahren zu vermeiden, bietet die Kanzlei Grub Frank Bahmann Schickhardt Englert
einen Vergleich an, um die Angelegenheit sofort beizulegen.
Auf Seite 4 des Abmahnschreibens bietet die Kanzlei Grub Frank Bahmann Schickhardt Englert aufgrund der angeblich
begangenen Rechtsverletzung an, einen Betrag von 1.500,00 € ebenfalls innerhalb
von 14 Tagen zu zahlen.

Aber wie bisher bei anderen Abmahnkanzleien gelten auch für die neuen
Abmahnungen der Kanzlei Grub Frank
Bahmann Schickhardt Englert
:
  • Setzen Sie sich nicht selbst
    mit der Grub Frank Bahmann
    Schickhardt Englert
    in Verbindung! Jede noch so unbedachte Äußerung
    würde zu rechtlich nachteiligen Folgen führen.
  • Unterschreiben Sie die
    vorgefertigte Unterlassungserklärung auf keinen Fall, da Sie sich dann
    auch zur Zahlung der geforderten Summe verpflichten und ein
    Schuldeingeständnis abgeben.
  • Aufgrund der gravierenden
    Rechtsfolgen und der technischen Fehlerbelastung der Ermittlung der
    IP-Adresse sollte die Abmahnung
    fachanwaltlich überprüft werden.
  • Trotz der zweifelhaften
    Rechtslage und der oft fehlerbehafteten Feststellung der Downloads
    empfiehlt sich in einigen bestimmten 
    Fällen die Abgabe einer modifizierten Unterlassungserklärung.
  • Prüfen Sie, ob der
    abgemahnte Verstoß tatsächlich über Ihren Anschluss begangen worden ist –
    ganz gleich ob von Ihnen selbst oder einer anderen Person, die Ihren
    Anschluss benutzte (Ehepartner, Lebenspartner, Kinder, Enkel, Patienten,
    Mieter, Kunden, Besucher).
  • Der BGH hat entschieden, dass der Anschlussinhaber nicht für
    volljährige Familienmitglieder und Mitbewohner haftet, die ohne seine
    Kenntnis Rechtsverletzungen begehen (
    BGH, Urteil vom 8. Januar
    2014 – I ZR 169/12 – BearShare
    ). In diesem Fall haftet dieses
    Familienmitglied selbst.
  • Haben Minderjährige die Urheberrechtsverletzungen
    begangen, so hängt die Haftung der Eltern hierfür davon ab, ob sie ihre
    Kinder über die verbotene Teilnahme an Internettauschbörsen im Vorfeld
    aufgeklärt haben und zu keiner Zeit davon ausgehen konnten, dass ihr Kind
    sich nicht an das Verbot hält (
    BGH, Urteil vom 15.11.2012 – I ZR 74/12 – Morpheus ).
  • Der BGH hat mit Urteil vom 12. Mai 2010, Az.
    I ZR 121/08 – „Sommer unseres Lebens
    entschieden, dass für einen
    Anschlussinhaber keine Haftung bei ausreichend gesichertem WLAN besteht.
  • Die IT-Kanzlei Gerth hat Erfahrung mit mehr als 5.000 Abmahnungen wegen Filesharing und
    über 100 Gerichtsverfahren mit Abmahnkanzleien auf der Gegenseite
    und prüft, ob die Vorwürfe
    in der Abmahnung gerechtfertigt sind und der Anschlussinhaber überhaupt
    haftet. Gerne helfe ich Ihnen bundesweit und zu einem fairen Pauschalpreis
    mit dem Ziel, bei einem entsprechenden Sachverhalt die geforderte Summe zu
    drücken oder aber die Forderung komplett abzuweisen
  • Für den Fall, dass der
    abgemahnte Anschlussinhaber weder als Täter, noch als Störer haften muss,
    sieht meine optimale Verteidigung so aus, dass keine
    Unterlassungserklärung und auch keine modifizierte Unterlassungserklärung
    abgegeben wird und dass keine Zahlung an die Abmahnkanzlei erfolgt.
  • Die drei BGH-Entscheidungen
    vom 11. Juni 2015, welche der BGH ganz originell 
    Tauschbörse
    I, Tauschbörse II
    und
    Tauschbörse III
     benannt hat, haben Auswirkungen auf die Verteidigung gegen Abmahnungen
    wegen Filesharing, haben diese Entscheidungen die Verteidigung gegen eine
    Abmahnung nicht erleichtert. Daher ist auch oder gerade zukünftig die
    einzelfallbezogene Verteidigung gegen Filesharing-Abmahnungen wichtig.
  • Inwieweit die aktuellen
    Entscheidungen vom 12. Mai 2016 I ZR 272/14, I ZR 1/15, I ZR 43/15, I ZR
    44/15, I ZR 48/15 und I ZR 86/15 Auswirkungen auf die Verteidigung gegen
    Abmahnungen wegen Filesharing haben werden, wird sich nach
    Veröffentlichung der Gründe zeigen. Bisher liegt nur die
    Pressemitteilung vor.
Ich biete Ihnen an, dass  Sie sich
bei mir unverbindlich telefonisch informieren können, in welcher Form, mit
welchem Risiko und mit welchen Erfolgsaussichten in Ihrem Fall vorgegangen
werden kann.
Zu dem Zweck senden Sie mir bitte eine kurze Sachverhaltsschilderung mit
Ihren Kontaktdaten per Email oder per Fax.
Besser und unkomplizierter wäre es noch, wenn Sie mir, selbstverständlich
ebenfalls kostenfrei, die Abmahnung bereits vorab eingescannt per Email,  per Fax oder per Post zukommen lassen können.
Sollten Sie eine Abmahnung erhalten haben, können Sie sich gerne mit mir
telefonisch :05202
/ 7 31 32
oder kostenfrei
unter 0800 88 7 31 32 ,
per Fax :05202 /
7 38 09 oder
per email :info (at) ra-gerth.de
in Verbindung setzen.