Die Kanzlei Waldorf Frommer mahnt aktuell für STUDIOCANAL GMBH angebliches Filesharing an dem US-amerikanischen Film aus dem Jahr 2014 Selma
ab.
ab.
Selma ist ein amerikanisches Geschichtsdrama von Ava
DuVernay aus dem Jahr 2014. Der Film behandelt die
Selma-nach-Montgomery-Märsche aus dem Jahr 1965. Die Premiere fand am 11.
November 2014 im Rahmen des AFI Festivals statt. Seit dem 19. Februar 2015 ist
der Film in deutschen Kinos zu sehen.
DuVernay aus dem Jahr 2014. Der Film behandelt die
Selma-nach-Montgomery-Märsche aus dem Jahr 1965. Die Premiere fand am 11.
November 2014 im Rahmen des AFI Festivals statt. Seit dem 19. Februar 2015 ist
der Film in deutschen Kinos zu sehen.
Der
Film wurde für vier Golden Globe Awards und zwei Oscars nominiert, darunter
jeweils auch für den besten Film.
Film wurde für vier Golden Globe Awards und zwei Oscars nominiert, darunter
jeweils auch für den besten Film.
Der
Film Selma wurde von Celador Films unter Leitung von Christian Colson
entwickelt und produziert; Ko-Produzenten waren Harpo Films, eine
Produktionsfirma von Oprah Winfrey, Plan B Entertainment, eine Produktionsfirma
von Brad Pitt, und Paramount Pictures.
Film Selma wurde von Celador Films unter Leitung von Christian Colson
entwickelt und produziert; Ko-Produzenten waren Harpo Films, eine
Produktionsfirma von Oprah Winfrey, Plan B Entertainment, eine Produktionsfirma
von Brad Pitt, und Paramount Pictures.
Ava
DuVernay ist die erste schwarze Regisseurin, die für einen Golden Globe
nominiert wurde.
DuVernay ist die erste schwarze Regisseurin, die für einen Golden Globe
nominiert wurde.
Die
Titelmusik zum Film Selma stammt von John Legend und Common, die dafür
einen Golden Globe für den besten Originalsong erhielten, sowie einen Oscar für
den besten Filmsong.
Titelmusik zum Film Selma stammt von John Legend und Common, die dafür
einen Golden Globe für den besten Originalsong erhielten, sowie einen Oscar für
den besten Filmsong.
(Quelle:Wikipedia)
Die Kanzlei Waldorf
Frommer fordert 815,00 € für
die illegale Verbreitung des urheberrechtlich geschützten Films „ Selma“ in Filesharing-Netzwerken.
Frommer fordert 815,00 € für
die illegale Verbreitung des urheberrechtlich geschützten Films „ Selma“ in Filesharing-Netzwerken.
Die abgemahnten Anschlussinhaber sollen den Film Selma innerhalb eines peer-to-peer-Netzwerks
(p2p) anderen Nutzern zur Verfügung gestellt und so öffentlich zugänglich
gemacht haben.
(p2p) anderen Nutzern zur Verfügung gestellt und so öffentlich zugänglich
gemacht haben.
Die öffentliche Zugänglichmachung erfolgte illegal, da die Rechteinhaberin STUDIOCANAL GMBH des Films Selma die
hierfür notwendige Einwilligung nicht gegeben haben.
hierfür notwendige Einwilligung nicht gegeben haben.
Die Waldorf Frommer Rechtsanwälte machen dabei einen
Schadensersatz in Höhe von 600,00 € und einen Aufwendungsersatz,
dahinter verbergen sich die Rechtsverfolgungskosten, in Höhe von 215,00
€ geltend.
Aber wie bisher gelten auch für die neuen Abmahnungen der Kanzlei Waldorf Frommer Rechtsanwälte:
- Setzen Sie sich nicht selbst
mit der Waldorf Frommer
Rechtsanwälte in Verbindung! Jede noch so unbedachte Äußerung würde zu
rechtlich nachteiligen Folgen führen. - Unterschreiben Sie die
vorgefertigte Unterlassungserklärung auf keinen Fall, da Sie sich dann auch
zur Zahlung der geforderten Summe verpflichten und ein Schuldeingeständnis
abgeben. - Aufgrund der gravierenden
Rechtsfolgen und der technischen Fehlerbelastung der Ermittlung der
IP-Adresse sollte die Abmahnung fachanwaltlich überprüft werden. - Trotz der zweifelhaften
Rechtslage und der oft fehlerbehafteten Feststellung der Downloads
empfiehlt sich in einigen Fällen die Abgabe einer modifizierten Unterlassungserklärung. - Prüfen Sie, ob der
abgemahnte Verstoß tatsächlich über Ihren Anschluss begangen worden ist –
ganz gleich ob von Ihnen selbst oder einer anderen Person, die Ihren
Anschluss benutzte (Ehepartner, Lebenspartner, Kinder, Enkel, Patienten,
Mieter, Kunden, Besucher). - Der BGH hat entschieden, dass der Anschlussinhaber nicht für
volljährige Familienmitglieder und Mitbewohner haftet, die ohne seine
Kenntnis Rechtsverletzungen begehen (BGH, Urteil vom 8. Januar
2014 – I ZR 169/12 – BearShare). In diesem Fall haftet dieses
Familienmitglied selbst. - Haben Minderjährige die
Urheberrechtsverletzungen begangen, so hängt die Haftung der Eltern
hierfür davon ab, ob sie ihre Kinder über die verbotene Teilnahme an
Internettauschbörsen im Vorfeld aufgeklärt haben und zu keiner Zeit davon
ausgehen konnten, dass ihr Kind sich nicht an das Verbot hält (BGH, Urteil vom 15.11.2012 – I ZR 74/12 – Morpheus ). - Der BGH hat mit Urteil vom 12. Mai 2010, Az.
I ZR 121/08 – „Sommer unseres Lebens„ entschieden, dass für einen
Anschlussinhaber keine Haftung bei ausreichend gesichertem WLAN besteht. - Wenn der Verstoß nicht durch
den Anschlussinhaber selbst begangen worden ist, kann zumindest eine deutliche
Reduzierung der Forderung erreicht werden. - An dem Vorgehen ändern auch
nichts die am 11.06.2015 ergangenen Urteile des BGH, Tauschbörse I, Tauschbörse
II und Tauschbörse III; auch wenn die Abmahner dies zunehmend Glauben lassen wollen. Bei den
entschiedenen Fällen handelt es sich um Entscheidungen nach altem Recht
und ganz spezielle Konstellationen bei den abgemahnten Anschlussinhabern.
Ich biete Ihnen an, dass Sie sich
bei mir unverbindlich telefonisch informieren können, in welcher Form, mit
welchem Risiko und mit welchen Erfolgsaussichten in Ihrem Fall vorgegangen
werden kann.
bei mir unverbindlich telefonisch informieren können, in welcher Form, mit
welchem Risiko und mit welchen Erfolgsaussichten in Ihrem Fall vorgegangen
werden kann.
Zu dem Zweck senden Sie mir bitte eine kurze Sachverhaltsschilderung mit
Ihren Kontaktdaten per Email oder per Fax.
Ihren Kontaktdaten per Email oder per Fax.
Besser und unkomplizierter wäre es noch, wenn Sie mir, selbstverständlich
ebenfalls kostenfrei, die Abmahnung bereits vorab eingescannt per Email, per Fax oder per Post zukommen lassen können.
ebenfalls kostenfrei, die Abmahnung bereits vorab eingescannt per Email, per Fax oder per Post zukommen lassen können.
Sollten Sie eine Abmahnung erhalten haben, können Sie
sich gerne mit mir
telefonisch
:0800 88 7 31 32
oder:
05202 / 73132 ,
per
Fax :05202 / 7 38 09 oder
per
email :info (at) ra-gerth.de
in Verbindung setzen.