Die Rechtsanwaltskanzlei ©-Law GbR aus Hamburg,
dahinter verbergen sich, wie hier
beschrieben, die bekannten Abmahnanwälte
Stephan R. Schulenberg LL.M. Eur. und Andre Schenk LL.M. Eur. der Kanzlei
Schulenberg & Schenk Rechtsanwälte,
mahnen angebliche Urheberrechtsverletzungen für die MFA+ Filmdistribution e.K. Gegenstand
der aktuellen Abmahnungen ist der südkoreanisch-US-amerikanische Science-Fiction-Actionfilm
„Snowpiercer“ (Originaltitel: Snowpiercer – 설국열차
– Seolgugyeolcha) des
Regisseurs und Drehbuchautoren Bong
Joon-ho aus dem Jahre 2013.
dahinter verbergen sich, wie hier
beschrieben, die bekannten Abmahnanwälte
Stephan R. Schulenberg LL.M. Eur. und Andre Schenk LL.M. Eur. der Kanzlei
Schulenberg & Schenk Rechtsanwälte,
mahnen angebliche Urheberrechtsverletzungen für die MFA+ Filmdistribution e.K. Gegenstand
der aktuellen Abmahnungen ist der südkoreanisch-US-amerikanische Science-Fiction-Actionfilm
„Snowpiercer“ (Originaltitel: Snowpiercer – 설국열차
– Seolgugyeolcha) des
Regisseurs und Drehbuchautoren Bong
Joon-ho aus dem Jahre 2013.
Die aktuellen Abmahnungen der ©-Law GbR (c-Law GbR)
sind mit den bereits bekannten Abmahnschreiben der Kanzlei Schulenberg &
Schenk Rechtsanwälte jedoch fast
identisch. Auch in den Abmahnungen für die MFA+
Filmdistribution e.K. der ©-Law GbR
(c-Law GbR) wird ein pauschaler
Schadenersatzbetrag in Höhe von 950,00 €
gefordert.
sind mit den bereits bekannten Abmahnschreiben der Kanzlei Schulenberg &
Schenk Rechtsanwälte jedoch fast
identisch. Auch in den Abmahnungen für die MFA+
Filmdistribution e.K. der ©-Law GbR
(c-Law GbR) wird ein pauschaler
Schadenersatzbetrag in Höhe von 950,00 €
gefordert.
Aber wie bisher gelten auch
für die neuen Abmahnungen der Kanzlei ©-Law
GbR (c-Law GbR):
für die neuen Abmahnungen der Kanzlei ©-Law
GbR (c-Law GbR):
· Setzen
Sie sich nicht selbst mit der Kanzlei ©-Law GbR (c-Law GbR) in Verbindung! Jede
noch so unbedachte Äußerung würde zu rechtlich nachteiligen Folgen führen.
Sie sich nicht selbst mit der Kanzlei ©-Law GbR (c-Law GbR) in Verbindung! Jede
noch so unbedachte Äußerung würde zu rechtlich nachteiligen Folgen führen.
· Unterschreiben
Sie die vorgefertigte Unterlassungserklärung auf keinen Fall, da Sie sich dann auch
zur Zahlung der geforderten 950,00 €
verpflichten und ein Schuldeingeständnis abgeben.
Sie die vorgefertigte Unterlassungserklärung auf keinen Fall, da Sie sich dann auch
zur Zahlung der geforderten 950,00 €
verpflichten und ein Schuldeingeständnis abgeben.
· Aufgrund
der gravierenden Rechtsfolgen und der technischen Fehlerbelastung der
Ermittlung der IP-Adresse sollte die Abmahnung fachanwaltlich überprüft werden.
der gravierenden Rechtsfolgen und der technischen Fehlerbelastung der
Ermittlung der IP-Adresse sollte die Abmahnung fachanwaltlich überprüft werden.
· Trotz
der zweifelhaften Rechtslage und der oft fehlerbehafteten Feststellung der
Downloads empfiehlt sich in den meisten Fällen die Abgabe einer modifizierten
Unterlassungserklärung.
der zweifelhaften Rechtslage und der oft fehlerbehafteten Feststellung der
Downloads empfiehlt sich in den meisten Fällen die Abgabe einer modifizierten
Unterlassungserklärung.
· Prüfen
Sie, ob der abgemahnte Verstoß tatsächlich über Ihren Anschluss begangen worden
ist – ganz gleich ob von Ihnen selbst oder einer anderen Person, die Ihren
Anschluss benutzte (Ehepartner, Lebenspartner, Kinder, Enkel, Patienten,
Mieter, Kunden, Besucher).
Sie, ob der abgemahnte Verstoß tatsächlich über Ihren Anschluss begangen worden
ist – ganz gleich ob von Ihnen selbst oder einer anderen Person, die Ihren
Anschluss benutzte (Ehepartner, Lebenspartner, Kinder, Enkel, Patienten,
Mieter, Kunden, Besucher).
·
Der BGH hat entschieden, dass
der Anschlussinhaber nicht für volljährige Familienmitglieder und Mitbewohner
haftet, die ohne seine Kenntnis Rechtsverletzungen begehen (BGH,
Urteil vom 8. Januar 2014 – I ZR 169/12 – BearShare). In diesem
Fall haftet das Familienmitglied selbst.
Der BGH hat entschieden, dass
der Anschlussinhaber nicht für volljährige Familienmitglieder und Mitbewohner
haftet, die ohne seine Kenntnis Rechtsverletzungen begehen (BGH,
Urteil vom 8. Januar 2014 – I ZR 169/12 – BearShare). In diesem
Fall haftet das Familienmitglied selbst.
·
Haben Minderjährige die Urheberrechtsverletzungen begangen, so hängt die
Haftung der Eltern hierfür davon ab, ob sie ihre Kinder über die verbotene
Teilnahme an Internettauschbörsen im Vorfeld aufgeklärt haben und zu keiner
Zeit davon ausgehen konnten, dass ihr Kind sich nicht an das Verbot hält (BGH, Urteil vom 15.11.2012 – I ZR 74/12 – Morpheus ).
Haben Minderjährige die Urheberrechtsverletzungen begangen, so hängt die
Haftung der Eltern hierfür davon ab, ob sie ihre Kinder über die verbotene
Teilnahme an Internettauschbörsen im Vorfeld aufgeklärt haben und zu keiner
Zeit davon ausgehen konnten, dass ihr Kind sich nicht an das Verbot hält (BGH, Urteil vom 15.11.2012 – I ZR 74/12 – Morpheus ).
·
Wenn der Verstoß nicht durch den Anschlussinhaber selbst begangen worden
ist, kann durch eine Beratung durch einen Fachanwalt
eine deutliche Reduzierung der Forderung erreicht werden.
Wenn der Verstoß nicht durch den Anschlussinhaber selbst begangen worden
ist, kann durch eine Beratung durch einen Fachanwalt
eine deutliche Reduzierung der Forderung erreicht werden.
Ich biete Ihnen an, dass
Sie sich bei mir unverbindlich telefonisch informieren können, in
welcher Form, mit welchem Risiko und mit welchen Erfolgsaussichten in Ihrem
Fall vorgegangen werden kann. Zu dem Zweck senden Sie mir bitte eine kurze
Sachverhaltsschilderung mit Ihren Kontaktdaten per Email oder per Fax.
Wenn Sie mir auch eine Rückrufnummer
mitteilen, rufe ich Sie auch kurzfristig zurück.
Sie sich bei mir unverbindlich telefonisch informieren können, in
welcher Form, mit welchem Risiko und mit welchen Erfolgsaussichten in Ihrem
Fall vorgegangen werden kann. Zu dem Zweck senden Sie mir bitte eine kurze
Sachverhaltsschilderung mit Ihren Kontaktdaten per Email oder per Fax.
Wenn Sie mir auch eine Rückrufnummer
mitteilen, rufe ich Sie auch kurzfristig zurück.
Besser und unkomplizierter wäre es noch, wenn Sie mir,
selbstverständlich ebenfalls kostenfrei, die Abmahnung bereits vorab
eingescannt per Email, per Fax oder per
Post zukommen lassen würden.
selbstverständlich ebenfalls kostenfrei, die Abmahnung bereits vorab
eingescannt per Email, per Fax oder per
Post zukommen lassen würden.
Sollten Sie eine Abmahnung erhalten haben, können Sie sich gerne mit mir
telefonisch :05202 / 7 31 32 ,
per Fax :05202 / 7 38 09 oder
per email :info (at) ra-gerth.de
in Verbindung setzen.