Die Kanzlei FAREDS mahnte für die DALLAS Buyers Club LLC wegen angeblichen Filesharing ab. Für den Abgemahnten wurde eine modifizierte Unterlassungserklärung abgegeben aber die Zahlung verweigert verbunden mit dem Hinweis, er habe den Film weder runter- noch hochgeladen.
Bereits außergerichtlich kündigte die Kanzlei FAREDS an, dass ohne genaue Auskunft der Abgemahnte auch die Kosten im Falle seines Obsiegens in einem Klageverfahren zu tragen habe, da er seiner Auskunftspflicht nicht nachgekommen sei.
Die Klage wurde dann vor dem Amtsgericht Merzig erhoben und nach meiner ersten Erwiderung auch gleich wieder zurückgenommen, lebten doch Ehefrau und volljähriger Sohn auch in der Wohnung und hatten Zugriff auf das WLAN.
Bereits mit der Klagerücknahme stellte FAREDS Rechtsanwaltsgesellschaft mbH den Antrag dem Beklagten, meinen Mandanten, die Kosten des Verfahrens aufzuerlegen, schließlich habe er ja die Klage verursacht. FAREDS lieferte auch einige Rechtsprechung und argumentierte so, dass der Anlass zur Klageerhebung ja erst vor Rechtshängigkeit weggefallen sei.
Aber schon das Amtsgericht Merzig hielt nichts von der Argumentation, sondern befand, dass die Klägerin, die DALLAS Buyers Club LLC die kosten zu tragen habe, da der Anspruch von Beginn an nicht bestanden habe, da die Urheberrechtsverletzung nicht nachgewiesen sei.
Auch der Sofortigen Beschwerde gegen die Kostengrundentscheidung hat das AG Merzig nicht abgeholfen.
Das LG Saarbrücken hat nun mit Beschluss vom 11.11.2015 die Sofortige Beschwerde zurückgewiesen und argumentiert, dass die Klage von Anfang an unbegründet gewesen sei, da dem Beklagten die streitgegenständliche Urheberrechtsverletzung nicht nachgewiesen wurde und er bereits vorgerichtlich bestritten habe das Werk in Tauschbörsen angeboten zu haben. ZU weiten Auskünften sei der Beklagte vorgerichtlich nicht verpflichtet, da es eine Antwortpflicht des zu Unrecht in Anspruch genommenen nicht gibt.
Fazit; Eine Verteidigung gegen urheberrechtliche Abmahnungen lohnt sich in jedem Stadium. Wenn man weiß wie oder jemanden kennt, der weiß wie ….