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NIMROD mag jetzt auch russische Trucks der 80er Jahre aus Mönchengladbach – Abmahnung wegen des Spiels „Spintires – Offroad Truck Simulator“

Mir liegen Abmahnungen der Berliner Rechtsanwaltskanzlei NIMROD RECHTSANWÄLTE, hinter der
Bezeichnung steckt die  Rechtsanwaltskanzlei
Bockslaff & Scheffen Rechtsanwälte
GbR
, vor mit dem Vorwurf der Urheberrechtsverletzungen an dem
Computerspiel „Spintires – Offroad Truck
Simulator“.
In diesen Abmahnungen moniert die Anwaltskanzlei   NIMROD
RECHTSANWÄLTE
 die Verletzung der
Rechte der Firma rondomedia Marketing
und Vertriebs GmbH 
aus
Mönchengladbach, die unter der gleichen Anschrift firmiert wie der bekannte
Hersteller von Computerspielen der astragon
Software GmbH
. Dem abgemahnten Anschlussinhaber wird vorgeworfen das
Computerspiel  „Spintires – Offroad Truck Simulator“.
der Öffentlichkeit durch die Teilnahme an Filesharing-Netzwerken
(peer-to-peer-Netzen) entweder selbst unberechtigt zur Verfügung gestellt oder
Dritten dies über den eigenen Anschluss ermöglich zu haben.

Mit dem Computerspiel Spintires – Offroad Truck Simulator schafft es der Spieler nach
eigenen Unternehmen
sangaben in das Führerhaus der wohl eindrucksvollsten
Offroad-Fahrzeuge auf diesem Planeten und erlebt eine Welt, in der das Wort
„Straße“ nicht mehr existiert.
Im Vordergrund des Spiels. Spintires – Offroad Truck Simulator stehen PS-Starke Trucks mit 2
oder mehr Achsen die im Russland der 80er Jahre Holz durch die unwirtliche
Umgebung transportieren.
Die NIMROD
RECHTSANWÄLTE 
fordern neben der
Abgabe eine strafbewehrten Unterlassungserklärung und der sofortigen Löschung
des Computerspiels  zur Abgeltung aller
Ansprüche eine pauschale Zahlung in Höhe von Höhe 850,00 € Rechtsanwaltskosten und Schadensersatz. Damit sei dann die
Angelegenheit erledigt.

Die
wichtigsten Ratschläge in Kürze:
1.)   Handeln Sie
nicht überstürzt.
2.)   Bewahren Sie
die Ruhe.
3.)    Zahlen Sie
den geforderten Vergleichsbetrag nicht und unterschreiben Sie die
vorformulierte Unterlassungserklärung nicht ohne vorherige fachanwaltliche
Prüfung des Sachverhaltes.
4.)   Nutzen Sie
die von der Anwaltskanzlei NIMROD
RECHTSANWÄLTE 
gesetzte Frist, sich
fachanwaltlich beraten zu lassen.
5.)   Diese von der
Anwaltskanzlei NIMROD RECHTSANWÄLTE  gesetzten Fristen sollten aber unbedingt
beachtet werden, da andernfalls eine teure gerichtliche Auseinandersetzung
drohen kann.

Eine optimale fachanwaltliche
Beratung
wird Ihnen dagegen aufzeigen können, dass durch die für Ihren
speziellen Einzelfall passende Strategie die Belastung durch eine modifizierte
Unterlassungserklärung oder die überzogene Kostenforderung auf ein erträgliches
Minimum reduziert werden kann. Selbst mit den Kosten für die fachanwaltliche Beratung
werden Sie in der Regel die Angelegenheit kostengünstiger klären und lösen
können, als wenn Sie vorschnell mit der Anwaltskanzlei NIMROD RECHTSANWÄLTE  Kontakt
aufnehmen, denn diese vertreten nicht Ihre Interessen sondern die der rondomedia Marketing und Vertriebs GmbH.

Selbst wenn sich durch das seit dem 09.10.2013 geltende Gesetz
gegen unseriöse Geschäftspraktiken
 die Ausgangslage nach einer Abmahnung wegen Filesharing jedenfalls aus Kostensicht etwas gebessert hat, so rate ich aufgrund der
komplexen Materie nach wie vor dazu, eine fachanwaltliche Beratung in Anspruch
nehmen. Es geht nun nicht mehr vorrangig um die Höhe der jeweiligen Ansprüche,
sondern die Anforderungen an die sekundäre Darlegungslast rücken nach den
neuesten Urteilen des BGH (
BearShare,
Morpheus
und
Sommer
unseres Lebens
) weit mehr in den Fokus.

Ich biete Ihnen an, dass 
Sie sich bei mir unverbindlich telefonisch informieren können, in
welcher Form, mit welchem Risiko und mit welchen Erfolgsaussichten in Ihrem
Fall vorgegangen werden kann. Zu dem Zweck senden Sie mir bitte eine kurze
Sachverhaltsschilderung mit Ihren Kontaktdaten per Email oder per Fax.
Wenn  Sie mir auch eine Rückrufnummer
mitteilen, rufe ich Sie auch kurzfristig zurück.

Besser und unkomplizierter wäre es noch, wenn Sie mir,
selbstverständlich ebenfalls kostenfrei, die Abmahnung bereits vorab
eingescannt per Email,  per Fax oder per
Post zukommen lassen würden. Dann lässt sich schon anhand der Fakten die Sache
klären.
Sollten Sie eine Abmahnung erhalten haben, können Sie sich gerne mit mir
telefonisch :05202 / 7 31 32 ,
per Fax :05202 / 7 38 09 oder
per email :info (at) ra-gerth.de

in Verbindung setzen.