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Urheberrecht: Verwaltungs-Verlags GmbH Verlag für staatliche und kommunale Veröffentlichungen & Co. Betriebs OHG mahnt wieder wegen Stadtplänen ab

Die unter
STADTPLAN.NET
bekannte
Verwaltungs-Verlags GmbH
Verlag für
staatliche und kommunale Veröffentlichungen & Co. Betriebs OHG
aus dem
bayrischen Mering
spricht auch 2015 wieder Abmahnungen wegen Landkarten,
Stadtplänen ihres Internetdienstes (www.stadtplan.net) wegen
Urheberrechtsverletzungen an Kartenmaterial (Kartografie)  auf privaten und gewerblichen Internetseiten
aus.

Gefordert wird durch die Verwaltungs-Verlags GmbH Verlag
für staatliche und kommunale Veröffentlichungen & Co. Betriebs OHG
zunächst
das sofortige Entfernen des Kartenmaterials von der Webseite und das sofortige
Löschen der Grafik aus den entsprechenden Verzeichnissen auf dem Server. 

Daneben wird, wie üblich, die Abgabe einer strafbewehrten
Unterlassungserklärung gefordert. Geltend gemacht und gefordert wird auch ein
Schadensersatz in Form entgangener Lizenzgebühren nach Lizenzanalogie in Höhe
von 800,00 € zuzüglich eines
Bearbeitungsaufwandes in Höhe von 79,00
€,
somit eine Gesamtsumme in Höhe von 879,00
€.

Nicht fehlen darf natürlich auch der Hinweis auf die
Geltung von § 2 Abs. 1 Nr. 7 UrhG für Darstellungen wissenschaftlicher und
technischer Art, wie z.B. Pläne und Karten als geschützte Werke der
Wissenschaft.

Bei Straßenkarten und Stadtplänen sind jedoch Straßen,
Ortschaften und z.B. Flüsse und Gebirge naturbedingt vorgegeben, mit der Folge,
dass jede Karte diese Gegebenheiten enthalten muss.

Dieser Umstand bedeutet im Umkehrschluss allerdings auch,
dass die bloße Wiedergabe von Originalaufnahmen des Geländes nicht schutzfähig
sind.
Jedoch sollen bereits Einzelheiten bei der Erstellung
durch den Kartografen und dabei die jeweilige Auswahl  und Kombination und Gewichtung von Merkmalen
(Auswahl, Generalisierung, Farbgebung, Beschriftung und Symbolgebung)
ausreichen,  so dass die Karten und Pläne
in der Regel urheberrechtlichen Schutz genießen.

Aber auch hier ist, wie in allen Abmahnungen dieser Art,
die Höhe der geforderten Lizenzgebühr diskussionswürdig, denn selbstverständlich
verweist der Verwaltungs-Verlag GmbH
Verlag für staatliche und kommunale
Veröffentlichungen & Co. Betriebs OHG
für die Lizenzgebühr nur auf die
eignen Preisliste. Und diese ist selbstverständlich auch nur im Internet auf
der durch den Verlag betriebenen Stadtplan-Portal www.stadtplan.net abrufbar.

Ich halte die geforderte Lizenzgebühr auch unter dem
Gesichtspunkt der Lizenzanalogie für überhöht.

Die
wichtigsten Ratschläge in Kürze:
1.)   Handeln Sie
nicht überstürzt.
2.)   Bewahren Sie
die Ruhe.
3.)    Zahlen Sie den geforderten Vergleichsbetrag
nicht und unterschreiben Sie die vorformulierte Unterlassungserklärung nicht
ohne vorherige fachanwaltliche Prüfung des Sachverhaltes.
4.)   Nutzen Sie
die von dem Verlag  Verwaltungs-Verlags GmbH Verlag
für staatliche und kommunale Veröffentlichungen & Co. Betriebs OHG
gesetzte
Frist, sich fachanwaltlich beraten zu lassen.
5.)   Diese von dem
Verlag  Verwaltungs-Verlags GmbH Verlag
für staatliche und kommunale Veröffentlichungen & Co. Betriebs OHG
gesetzten
Fristen sollten aber unbedingt beachtet werden, da andernfalls eine teure
gerichtliche Auseinandersetzung drohen kann.
Eine optimale fachanwaltliche Beratung wird Ihnen dagegen
aufzeigen können, dass durch die für Ihren speziellen Einzelfall passende Strategie
die Belastung durch eine modifizierte Unterlassungserklärung oder die
überzogene Kostenforderung auf ein erträgliches Minimum reduziert werden kann.
Selbst mit den Kosten für die fachanwaltliche Beratung werden Sie in der Regel
die Angelegenheit kostengünstiger klären und lösen können, als wenn Sie
vorschnell mit dem Verlag  Verwaltungs-Verlags GmbH Verlag für staatliche und kommunale
Veröffentlichungen & Co. Betriebs OHG
Kontakt aufnehmen, denn diese
vertreten nicht Ihre Interessen sondern nur die eigenen des Verlags..

Ich biete Ihnen an, dass 
Sie sich bei mir unverbindlich telefonisch informieren können, in
welcher Form, mit welchem Risiko und mit welchen Erfolgsaussichten in Ihrem
Fall vorgegangen werden kann. Zu dem Zweck senden Sie mir bitte eine kurze
Sachverhaltsschilderung mit Ihren Kontaktdaten per Email oder per Fax.

Besser und unkomplizierter wäre es noch, wenn Sie mir,
selbstverständlich ebenfalls kostenfrei, die Abmahnung bereits vorab
eingescannt per Email,  per Fax oder per
Post zukommen lassen würden. Dann lässt sich schon anhand der Fakten die Sache
klären.
Sollten
Sie eine Abmahnung erhalten haben, können Sie sich gerne mit mir
telefonisch :05202 / 7 31 32
oder kostenfrei unter 0800 88 7 31 32 ,
per Fax :05202 / 7 38 09 oder
per email :info (at) ra-gerth.de

in
Verbindung setzen.
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Abmahnungen durch Meissner & Meissner für Verwendung von Kartenmaterial der Euro-Cities AG

Die Meissner & Meissner Anwaltskanzlei
aus Berlin verschickt im Auftrag der Berliner Firma Euro-Cities AG Abmahnungen wegen Urheberrechtsverletzungen durch widerrechtliche
Verwendung von Kartenmaterial.

Die
Kanzlei  Meissner & Meissner machen
für die Firma Euro-Cities AG, welche die Domain „www.stadtplandienst.de“ betreibt und
dort Kartenmaterial zur Verfügung stellt, welches zur Lizenzierung angeboten
wird, Ansprüche aus dem Urhebergesetz geltend.

Dem
Abgemahnten wird vorgeworfen einen Kartenausschnitt der von der Internetseite „www.stadtplandienst.de“ mittels „Copy & Paste“ übernommen und auf
seiner eigenen Internetseite unerlaubt verwendet zu haben. Dies stellt nach
Ansicht der Meissner & Meissner
Anwaltskanzlei
einen Verstoß gegen das Urhebergesetz dar.

Die
Kanzlei  Meissner & Meissner fordert von dem sei der Adressaten der
Abmahnung der Euro-Cities AG die
sofortige Entfernung des Kartenmaterial von der Webseite des Abgemahnten, die
Unterlassung, welche nur durch die Abgabe einer strafbewehrten
Unterlassungserklärung zu dokumentieren sei, Zahlung von Schadensersatz und
Aufwendungsersatz.

Der
Abgemahnte wird aufgefordert eine strafbewehrte Unterlassungserklärung zu unterschreiben
und Schadensersatz nach den Grundsätzen der Lizenzanalogie zahlen,
was mit 820,00€ zzgl. MwSt.
beziffert wird.

Lizenzanalogie
bedeutet in diesem Zusammenhang, dass sich die Höhe des Betrages danach
berechnet, was der Webseitenbetreiber normalerweise an Lizenzgebühr gezahlt
hätte, wenn er den Kartenausschnitt ordnungsgemäß lizensiert hätte. Zu diesem
Betrag kommt noch ein Zuschlag von 50 % wegen der fehlenden Urheberbenennung.

Bei
dem Aufwendungsersatz handelt es sich um die Anwaltskosten der Kanzlei Meissner
& Meissne
r auf Basis eines Gegenstandwertes von 8.000,00 € in Höhe von 612,80
€ und Dokumentationskosten in Höhe von 95,00
€.

Der wichtigste Rat:
Handeln Sie nicht
überstürzt: Unterschreiben Sie die vorformulierte Unterlassungserklärung nicht
ohne vorherige fachkundige Prüfung des Sachverhaltes durch einen Fachanwalt.
Nutzen Sie die
von der Kanzlei  Meissner & Meissner gesetzte Frist, sich fachanwaltlich beraten
zu lassen. Die von der Kanzlei  Meissner & Meissner gesetzten
Fristen sollten aber unbedingt beachtet werden, da andernfalls eine teure
gerichtliche Auseinandersetzung droht.

Eine optimale fachanwaltliche Beratung wird Ihnen dagegen aufzeigen können,
dass durch die für Ihren speziellen Einzelfall passende Strategie die Belastung
durch eine modifizierte Unterlassungserklärung oder die überzogene
Kostenforderung auf ein erträgliches Minimum reduziert werden kann. Selbst mit
den Kosten für die fachanwaltliche Beratung werden Sie in der Regel die
Angelegenheit kostengünstiger klären und lösen können, als wenn Sie vorschnell
mit der Kanzlei  Meissner & Meissner Kontakt aufnehmen.
Ich biete Ihnen an, dass  Sie sich
bei mir unverbindlich telefonisch informieren können, in welcher Form, mit
welchem Risiko und mit welchen Erfolgsaussichten in Ihrem Fall vorgegangen
werden kann.
Zu dem Zweck senden Sie mir bitte eine kurze Sachverhaltsschilderung mit
Ihren Kontaktdaten per Email oder per Fax.
Besser und unkomplizierter wäre es noch, wenn Sie mir, selbstverständlich
ebenfalls kostenfrei, die Abmahnung bereits vorab eingescannt per Email,  per Fax oder per Post zukommen lassen können.

Sollten Sie eine Abmahnung erhalten haben, können Sie
sich gerne mit mir



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per Fax :05202 / 7 38 09 oder
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