Bei der Kanzlei Sasse & Partner aus Hamburg finden auch
hochdekorierte und eher unbekannte Filme Beachtung, die man sonst nicht
wahrnehmen würde. Eventuell liegt es
daran, dass die Rechteinhaberin, die Firma WVG Medien GmbH mit solchen Filmen das Programm
anspruchsvoller gestalten will. Mir liegen nun Abmahnungen der
Kanzlei Sasse & Partner vor mit dem Vorwurf von Rechtsverletzungen an den
Urheberrechten der WVG
Medien GmbH für den Film Still Alice – Mein Leben ohne Gestern.
hochdekorierte und eher unbekannte Filme Beachtung, die man sonst nicht
wahrnehmen würde. Eventuell liegt es
daran, dass die Rechteinhaberin, die Firma WVG Medien GmbH mit solchen Filmen das Programm
anspruchsvoller gestalten will. Mir liegen nun Abmahnungen der
Kanzlei Sasse & Partner vor mit dem Vorwurf von Rechtsverletzungen an den
Urheberrechten der WVG
Medien GmbH für den Film Still Alice – Mein Leben ohne Gestern.
Still Alice –
Mein Leben ohne Gestern (Originaltitel: Still Alice) ist ein
US-amerikanisch-französisches Filmdrama aus dem Jahr 2014. Es basiert auf der
gleichnamigen Romanvorlage der Schriftstellerin Lisa Genova.
Mein Leben ohne Gestern (Originaltitel: Still Alice) ist ein
US-amerikanisch-französisches Filmdrama aus dem Jahr 2014. Es basiert auf der
gleichnamigen Romanvorlage der Schriftstellerin Lisa Genova.
In der Hauptrolle ist Julianne Moore zu sehen, die für
ihre Leistung mit einem Oscar als beste Hauptdarstellerin ausgezeichnet wurde.
Hauptthemen des Films sind der Umgang mit der Diagnose Alzheimer und die
dadurch verursachten Veränderungen im Leben
ihre Leistung mit einem Oscar als beste Hauptdarstellerin ausgezeichnet wurde.
Hauptthemen des Films sind der Umgang mit der Diagnose Alzheimer und die
dadurch verursachten Veränderungen im Leben
Die Weltpremiere fand am 8. September 2014 während des
Toronto International Film Festivals statt. Der deutsche Kinostarttermin war am
5. März 2015, DVD-Verkaufsstart ist der 31. Juli 2015.
Toronto International Film Festivals statt. Der deutsche Kinostarttermin war am
5. März 2015, DVD-Verkaufsstart ist der 31. Juli 2015.
Dem abgemahnten Anschlussinhaber wird vorgeworfen den Film
„Still Alice – Mein Leben ohne Gestern“ der
Öffentlichkeit durch die Teilnahme an Filesharing-Netzwerken
(peer-to-peer-Netzen) entweder selbst unberechtigt zur Verfügung gestellt oder
Dritten dies über den eigenen Anschluss ermöglich zu haben.
„Still Alice – Mein Leben ohne Gestern“ der
Öffentlichkeit durch die Teilnahme an Filesharing-Netzwerken
(peer-to-peer-Netzen) entweder selbst unberechtigt zur Verfügung gestellt oder
Dritten dies über den eigenen Anschluss ermöglich zu haben.
Die Kanzlei Sasse
& Partner fordert neben der Abgabe eine strafbewehrten
Unterlassungserklärung und der sofortigen Löschung des Computerspiels zur Abgeltung aller Ansprüche eine pauschale
Zahlung in Höhe von 800,00 € für Rechtsanwaltskosten
und Schadensersatz. Damit sei dann die Angelegenheit erledigt.
& Partner fordert neben der Abgabe eine strafbewehrten
Unterlassungserklärung und der sofortigen Löschung des Computerspiels zur Abgeltung aller Ansprüche eine pauschale
Zahlung in Höhe von 800,00 € für Rechtsanwaltskosten
und Schadensersatz. Damit sei dann die Angelegenheit erledigt.
Aber wie bisher gelten auch für die neuen Abmahnungen der Kanzlei Sasse & Partner:
- Setzen Sie sich nicht selbst
mit der Kanzlei Sasse & Partner
in Verbindung! Jede noch so unbedachte Äußerung würde zu rechtlich
nachteiligen Folgen führen. - Unterschreiben Sie die
vorgefertigte Unterlassungserklärung auf keinen Fall, da Sie sich dann
auch zur Zahlung der geforderten Summe verpflichten und ein
Schuldeingeständnis abgeben. - Aufgrund der gravierenden
Rechtsfolgen und der technischen Fehlerbelastung der Ermittlung der
IP-Adresse sollte die Abmahnung fachanwaltlich überprüft werden. - Trotz der zweifelhaften
Rechtslage und der oft fehlerbehafteten Feststellung der Downloads
empfiehlt sich in einigen bestimmten
Fällen die Abgabe einer modifizierten Unterlassungserklärung. - Prüfen Sie, ob der
abgemahnte Verstoß tatsächlich über Ihren Anschluss begangen worden ist –
ganz gleich ob von Ihnen selbst oder einer anderen Person, die Ihren
Anschluss benutzte (Ehepartner, Lebenspartner, Kinder, Enkel, Patienten,
Mieter, Kunden, Besucher). - Der BGH hat entschieden, dass der Anschlussinhaber nicht für
volljährige Familienmitglieder und Mitbewohner haftet, die ohne seine
Kenntnis Rechtsverletzungen begehen (BGH, Urteil vom 8. Januar
2014 – I ZR 169/12 – BearShare). In diesem Fall haftet dieses
Familienmitglied selbst. - Haben Minderjährige die
Urheberrechtsverletzungen begangen, so hängt die Haftung der Eltern
hierfür davon ab, ob sie ihre Kinder über die verbotene Teilnahme an
Internettauschbörsen im Vorfeld aufgeklärt haben und zu keiner Zeit davon
ausgehen konnten, dass ihr Kind sich nicht an das Verbot hält (BGH, Urteil vom 15.11.2012 – I ZR 74/12 – Morpheus ). - Der BGH hat mit Urteil vom 12. Mai 2010, Az.
I ZR 121/08 – „Sommer unseres Lebens„ entschieden, dass für einen
Anschlussinhaber keine Haftung bei ausreichend gesichertem WLAN besteht. - Die IT-Kanzlei Gerth hat Erfahrung mit mehr als 5.000 Abmahnungen wegen Filesharing und
über 100 Gerichtsverfahren mit Abmahnkanzleien auf der Gegenseite und prüft, ob die Vorwürfe
in der Abmahnung gerechtfertigt sind und der Anschlussinhaber überhaupt
haftet. Gerne helfe ich Ihnen bundesweit und zu einem fairen Pauschalpreis
mit dem Ziel, bei einem entsprechenden Sachverhalt die geforderte Summe zu
drücken oder aber die Forderung komplett abzuweisen - Für den Fall, dass der
abgemahnte Anschlussinhaber weder als Täter, noch als Störer haften muss,
sieht meine optimale Verteidigung so aus, dass keine
Unterlassungserklärung und auch keine modifizierte Unterlassungserklärung
abgegeben wird und dass keine Zahlung an die Abmahnkanzlei erfolgt. - Ob und welche Folgen die
drei aktuellen BGH-Entscheidungen vom 11. Juni 2015, welche der BGH ganz
originell Tauschbörse I, Tauschbörse II und Tauschbörse III benannt
hat, zukünftig auf die Verteidigung gegen Abmahnungen wegen Filesharing
haben werden, wird man ganz sicher erst nach der Veröffentlichung der
schriftlichen Urteilsbegründung ermessen können. Schon jetzt lässt sich
aber mutmaßen, dass diese Entscheidungen die Verteidigung gegen eine
Abmahnung nicht erleichtern werden. Daher ist auch oder gerade zukünftig
die einzelfallbezogene Verteidigung gegen Filesharing-Abmahnungen wichtig.
Ich biete Ihnen an, dass Sie sich
bei mir unverbindlich telefonisch informieren können, in welcher Form, mit
welchem Risiko und mit welchen Erfolgsaussichten in Ihrem Fall vorgegangen
werden kann.
bei mir unverbindlich telefonisch informieren können, in welcher Form, mit
welchem Risiko und mit welchen Erfolgsaussichten in Ihrem Fall vorgegangen
werden kann.
Zu dem Zweck senden Sie mir bitte eine kurze Sachverhaltsschilderung mit
Ihren Kontaktdaten per Email oder per Fax.
Ihren Kontaktdaten per Email oder per Fax.
Besser und unkomplizierter wäre es noch, wenn Sie mir, selbstverständlich
ebenfalls kostenfrei, die Abmahnung bereits vorab eingescannt per Email, per Fax oder per Post zukommen lassen können.
ebenfalls kostenfrei, die Abmahnung bereits vorab eingescannt per Email, per Fax oder per Post zukommen lassen können.
Sollten Sie eine Abmahnung erhalten haben, können Sie sich gerne mit mir
telefonisch
:05202 / 7 31 32
:05202 / 7 31 32
oder kostenfrei
unter 0800 88 7 31 32 ,
unter 0800 88 7 31 32 ,
per Fax :05202 /
7 38 09 oder
7 38 09 oder
per email :info (at) ra-gerth.de
in Verbindung setzen.