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Urheberrecht: Verwaltungs-Verlags GmbH Verlag für staatliche und kommunale Veröffentlichungen & Co. Betriebs OHG mahnt wieder wegen Stadtplänen ab

Die unter
STADTPLAN.NET
bekannte
Verwaltungs-Verlags GmbH
Verlag für
staatliche und kommunale Veröffentlichungen & Co. Betriebs OHG
aus dem
bayrischen Mering
spricht auch 2015 wieder Abmahnungen wegen Landkarten,
Stadtplänen ihres Internetdienstes (www.stadtplan.net) wegen
Urheberrechtsverletzungen an Kartenmaterial (Kartografie)  auf privaten und gewerblichen Internetseiten
aus.

Gefordert wird durch die Verwaltungs-Verlags GmbH Verlag
für staatliche und kommunale Veröffentlichungen & Co. Betriebs OHG
zunächst
das sofortige Entfernen des Kartenmaterials von der Webseite und das sofortige
Löschen der Grafik aus den entsprechenden Verzeichnissen auf dem Server. 

Daneben wird, wie üblich, die Abgabe einer strafbewehrten
Unterlassungserklärung gefordert. Geltend gemacht und gefordert wird auch ein
Schadensersatz in Form entgangener Lizenzgebühren nach Lizenzanalogie in Höhe
von 800,00 € zuzüglich eines
Bearbeitungsaufwandes in Höhe von 79,00
€,
somit eine Gesamtsumme in Höhe von 879,00
€.

Nicht fehlen darf natürlich auch der Hinweis auf die
Geltung von § 2 Abs. 1 Nr. 7 UrhG für Darstellungen wissenschaftlicher und
technischer Art, wie z.B. Pläne und Karten als geschützte Werke der
Wissenschaft.

Bei Straßenkarten und Stadtplänen sind jedoch Straßen,
Ortschaften und z.B. Flüsse und Gebirge naturbedingt vorgegeben, mit der Folge,
dass jede Karte diese Gegebenheiten enthalten muss.

Dieser Umstand bedeutet im Umkehrschluss allerdings auch,
dass die bloße Wiedergabe von Originalaufnahmen des Geländes nicht schutzfähig
sind.
Jedoch sollen bereits Einzelheiten bei der Erstellung
durch den Kartografen und dabei die jeweilige Auswahl  und Kombination und Gewichtung von Merkmalen
(Auswahl, Generalisierung, Farbgebung, Beschriftung und Symbolgebung)
ausreichen,  so dass die Karten und Pläne
in der Regel urheberrechtlichen Schutz genießen.

Aber auch hier ist, wie in allen Abmahnungen dieser Art,
die Höhe der geforderten Lizenzgebühr diskussionswürdig, denn selbstverständlich
verweist der Verwaltungs-Verlag GmbH
Verlag für staatliche und kommunale
Veröffentlichungen & Co. Betriebs OHG
für die Lizenzgebühr nur auf die
eignen Preisliste. Und diese ist selbstverständlich auch nur im Internet auf
der durch den Verlag betriebenen Stadtplan-Portal www.stadtplan.net abrufbar.

Ich halte die geforderte Lizenzgebühr auch unter dem
Gesichtspunkt der Lizenzanalogie für überhöht.

Die
wichtigsten Ratschläge in Kürze:
1.)   Handeln Sie
nicht überstürzt.
2.)   Bewahren Sie
die Ruhe.
3.)    Zahlen Sie den geforderten Vergleichsbetrag
nicht und unterschreiben Sie die vorformulierte Unterlassungserklärung nicht
ohne vorherige fachanwaltliche Prüfung des Sachverhaltes.
4.)   Nutzen Sie
die von dem Verlag  Verwaltungs-Verlags GmbH Verlag
für staatliche und kommunale Veröffentlichungen & Co. Betriebs OHG
gesetzte
Frist, sich fachanwaltlich beraten zu lassen.
5.)   Diese von dem
Verlag  Verwaltungs-Verlags GmbH Verlag
für staatliche und kommunale Veröffentlichungen & Co. Betriebs OHG
gesetzten
Fristen sollten aber unbedingt beachtet werden, da andernfalls eine teure
gerichtliche Auseinandersetzung drohen kann.
Eine optimale fachanwaltliche Beratung wird Ihnen dagegen
aufzeigen können, dass durch die für Ihren speziellen Einzelfall passende Strategie
die Belastung durch eine modifizierte Unterlassungserklärung oder die
überzogene Kostenforderung auf ein erträgliches Minimum reduziert werden kann.
Selbst mit den Kosten für die fachanwaltliche Beratung werden Sie in der Regel
die Angelegenheit kostengünstiger klären und lösen können, als wenn Sie
vorschnell mit dem Verlag  Verwaltungs-Verlags GmbH Verlag für staatliche und kommunale
Veröffentlichungen & Co. Betriebs OHG
Kontakt aufnehmen, denn diese
vertreten nicht Ihre Interessen sondern nur die eigenen des Verlags..

Ich biete Ihnen an, dass 
Sie sich bei mir unverbindlich telefonisch informieren können, in
welcher Form, mit welchem Risiko und mit welchen Erfolgsaussichten in Ihrem
Fall vorgegangen werden kann. Zu dem Zweck senden Sie mir bitte eine kurze
Sachverhaltsschilderung mit Ihren Kontaktdaten per Email oder per Fax.

Besser und unkomplizierter wäre es noch, wenn Sie mir,
selbstverständlich ebenfalls kostenfrei, die Abmahnung bereits vorab
eingescannt per Email,  per Fax oder per
Post zukommen lassen würden. Dann lässt sich schon anhand der Fakten die Sache
klären.
Sollten
Sie eine Abmahnung erhalten haben, können Sie sich gerne mit mir
telefonisch :05202 / 7 31 32
oder kostenfrei unter 0800 88 7 31 32 ,
per Fax :05202 / 7 38 09 oder
per email :info (at) ra-gerth.de

in
Verbindung setzen.