Die Kanzlei Waldorf
Frommer mahnt aktuell für die Warner Bros. Entertainment GmbH angebliche
widerrechtliche Uploads, sog. Filesharing, an der Folge 8 “ Hostile Takeover” (dt: Feindliche Übernahme)
der 1. Staffel der US-amerikanischen TV-Serie „Supergirl“ ab,
welche am 26 April 2016 erstmal in Deutschland ausgestrahlt worden ist.
Frommer mahnt aktuell für die Warner Bros. Entertainment GmbH angebliche
widerrechtliche Uploads, sog. Filesharing, an der Folge 8 “ Hostile Takeover” (dt: Feindliche Übernahme)
der 1. Staffel der US-amerikanischen TV-Serie „Supergirl“ ab,
welche am 26 April 2016 erstmal in Deutschland ausgestrahlt worden ist.
Supergirl
ist eine US-amerikanische Science-Fiction-Fernsehserie, die auf der
gleichnamigen Figur von DC Comics basiert und am 26. Oktober 2015 auf CBS
erstausgestrahlt wurde. Sie spielt im selben Serienuniversum wie Arrow und The
Flash. Die Serie wurde von Greg Berlanti, Ali Adler und Andrew Kreisberg
entwickelt und wird von Warner Bros. Television sowie Berlanti Television
produziert.
ist eine US-amerikanische Science-Fiction-Fernsehserie, die auf der
gleichnamigen Figur von DC Comics basiert und am 26. Oktober 2015 auf CBS
erstausgestrahlt wurde. Sie spielt im selben Serienuniversum wie Arrow und The
Flash. Die Serie wurde von Greg Berlanti, Ali Adler und Andrew Kreisberg
entwickelt und wird von Warner Bros. Television sowie Berlanti Television
produziert.
Die
24-jährige Kara Zor-El, die von der irdischen Familie Danvers adoptiert wurde,
nachdem sie im Alter von 13 Jahren vom Planeten Krypton auf die Erde kam, wird
gezwungen, ihre Superkräfte, die sie lange versteckte, anzunehmen, damit sie
ein normales Leben führen kann, da sie bei einem unerwarteten Zwischenfall sich
gezwungen sieht, rettend einzugreifen. Dabei offenbart sie der Öffentlichkeit
ihre Superkräfte. Nun muss sie lernen ihr Doppelleben als persönliche
Assistentin der Chefin des Medienunternehmens CatCo und als Superheldin, die
National City beschützt, in Einklang zu bringen. Gleichzeitig wird die Erde von
außerirdischen Bösewichten bedroht, die von der irdischen Organisation
Department of Extra-Normal Operations bekämpft werden. Karas Adoptivschwester
Alex ist Agentin dieser Organisation.
24-jährige Kara Zor-El, die von der irdischen Familie Danvers adoptiert wurde,
nachdem sie im Alter von 13 Jahren vom Planeten Krypton auf die Erde kam, wird
gezwungen, ihre Superkräfte, die sie lange versteckte, anzunehmen, damit sie
ein normales Leben führen kann, da sie bei einem unerwarteten Zwischenfall sich
gezwungen sieht, rettend einzugreifen. Dabei offenbart sie der Öffentlichkeit
ihre Superkräfte. Nun muss sie lernen ihr Doppelleben als persönliche
Assistentin der Chefin des Medienunternehmens CatCo und als Superheldin, die
National City beschützt, in Einklang zu bringen. Gleichzeitig wird die Erde von
außerirdischen Bösewichten bedroht, die von der irdischen Organisation
Department of Extra-Normal Operations bekämpft werden. Karas Adoptivschwester
Alex ist Agentin dieser Organisation.
Die Kanzlei Waldorf
Frommer fordert 469,50 € für die illegale Verbreitung der
urheberrechtlich geschützten Serienfolge “ Supergirl – “ Hostile
Takeover” in Filesharing-Netzwerken.
Frommer fordert 469,50 € für die illegale Verbreitung der
urheberrechtlich geschützten Serienfolge “ Supergirl – “ Hostile
Takeover” in Filesharing-Netzwerken.
Die Waldorf Frommer Rechtsanwälte machen dabei einen Schadensersatz in Höhe von
300,00 € und einen Aufwendungsersatz, dahinter verbergen sich die
Rechtsverfolgungskosten in Höhe von 169,50 € , in Höhe von 469,50 € geltend.
Aber wie bisher gelten auch für die neuen Abmahnungen der Kanzlei Waldorf
Frommer Rechtsanwälte:
·
Setzen Sie sich nicht selbst mit der Waldorf Frommer
Rechtsanwälte in Verbindung! Jede noch so unbedachte Äußerung würde zu
rechtlich nachteiligen Folgen führen.
Setzen Sie sich nicht selbst mit der Waldorf Frommer
Rechtsanwälte in Verbindung! Jede noch so unbedachte Äußerung würde zu
rechtlich nachteiligen Folgen führen.
·
Unterschreiben Sie die vorgefertigte
Unterlassungserklärung auf keinen Fall, da Sie sich dann auch zur Zahlung der
geforderten Summe verpflichten und ein Schuldeingeständnis abgeben.
Unterschreiben Sie die vorgefertigte
Unterlassungserklärung auf keinen Fall, da Sie sich dann auch zur Zahlung der
geforderten Summe verpflichten und ein Schuldeingeständnis abgeben.
·
Aufgrund der gravierenden Rechtsfolgen und der
technischen Fehlerbelastung der Ermittlung der IP-Adresse sollte die Abmahnung fachanwaltlich
überprüft werden.
Aufgrund der gravierenden Rechtsfolgen und der
technischen Fehlerbelastung der Ermittlung der IP-Adresse sollte die Abmahnung fachanwaltlich
überprüft werden.
·
Trotz der zweifelhaften Rechtslage und der oft
fehlerbehafteten Feststellung der Downloads empfiehlt sich in einigen
bestimmten Fällen die Abgabe einer modifizierten
Unterlassungserklärung.
Trotz der zweifelhaften Rechtslage und der oft
fehlerbehafteten Feststellung der Downloads empfiehlt sich in einigen
bestimmten Fällen die Abgabe einer modifizierten
Unterlassungserklärung.
·
Prüfen Sie, ob der abgemahnte Verstoß tatsächlich über
Ihren Anschluss begangen worden ist – ganz gleich ob von Ihnen selbst oder
einer anderen Person, die Ihren Anschluss benutzte (Ehepartner, Lebenspartner,
Kinder, Enkel, Patienten, Mieter, Kunden, Besucher).
Prüfen Sie, ob der abgemahnte Verstoß tatsächlich über
Ihren Anschluss begangen worden ist – ganz gleich ob von Ihnen selbst oder
einer anderen Person, die Ihren Anschluss benutzte (Ehepartner, Lebenspartner,
Kinder, Enkel, Patienten, Mieter, Kunden, Besucher).
·
Der BGH hat entschieden, dass der Anschlussinhaber nicht
für volljährige Familienmitglieder und Mitbewohner haftet, die ohne seine
Kenntnis Rechtsverletzungen begehen (BGH,
Urteil vom 8. Januar 2014 – I ZR 169/12 – BearShare). In diesem Fall haftet
dieses Familienmitglied selbst.
Der BGH hat entschieden, dass der Anschlussinhaber nicht
für volljährige Familienmitglieder und Mitbewohner haftet, die ohne seine
Kenntnis Rechtsverletzungen begehen (BGH,
Urteil vom 8. Januar 2014 – I ZR 169/12 – BearShare). In diesem Fall haftet
dieses Familienmitglied selbst.
·
Haben Minderjährige die Urheberrechtsverletzungen
begangen, so hängt die Haftung der Eltern hierfür davon ab, ob sie ihre Kinder
über die verbotene Teilnahme an Internettauschbörsen im Vorfeld aufgeklärt
haben und zu keiner Zeit davon ausgehen konnten, dass ihr Kind sich nicht an
das Verbot hält (BGH, Urteil vom
15.11.2012 – I ZR 74/12 – Morpheus ).
Haben Minderjährige die Urheberrechtsverletzungen
begangen, so hängt die Haftung der Eltern hierfür davon ab, ob sie ihre Kinder
über die verbotene Teilnahme an Internettauschbörsen im Vorfeld aufgeklärt
haben und zu keiner Zeit davon ausgehen konnten, dass ihr Kind sich nicht an
das Verbot hält (BGH, Urteil vom
15.11.2012 – I ZR 74/12 – Morpheus ).
·
Der BGH hat mit Urteil
vom 12. Mai 2010, Az. I ZR 121/08 – „Sommer unseres Lebens“
entschieden, dass für einen Anschlussinhaber keine Haftung bei ausreichend
gesichertem WLAN besteht.
Der BGH hat mit Urteil
vom 12. Mai 2010, Az. I ZR 121/08 – „Sommer unseres Lebens“
entschieden, dass für einen Anschlussinhaber keine Haftung bei ausreichend
gesichertem WLAN besteht.
·
Die IT-Kanzlei Gerth
hat Erfahrung
mit mehr als 5.000 Abmahnungen wegen Filesharing und über 100
Gerichtsverfahren mit Abmahnkanzleien auf der Gegenseite und prüft, ob die Vorwürfe
in der Abmahnung gerechtfertigt sind und der Anschlussinhaber überhaupt haftet.
Gerne helfe ich Ihnen bundesweit und zu einem fairen Pauschalpreis mit dem
Ziel, bei einem entsprechenden Sachverhalt die geforderte Summe zu drücken oder
aber die Forderung komplett abzuweisen
Die IT-Kanzlei Gerth
hat Erfahrung
mit mehr als 5.000 Abmahnungen wegen Filesharing und über 100
Gerichtsverfahren mit Abmahnkanzleien auf der Gegenseite und prüft, ob die Vorwürfe
in der Abmahnung gerechtfertigt sind und der Anschlussinhaber überhaupt haftet.
Gerne helfe ich Ihnen bundesweit und zu einem fairen Pauschalpreis mit dem
Ziel, bei einem entsprechenden Sachverhalt die geforderte Summe zu drücken oder
aber die Forderung komplett abzuweisen
·
Für den Fall, dass der abgemahnte Anschlussinhaber weder
als Täter, noch als Störer haften muss, sieht meine optimale Verteidigung so
aus, dass keine Unterlassungserklärung und auch keine modifizierte
Unterlassungserklärung abgegeben wird und dass keine Zahlung an die
Abmahnkanzlei erfolgt.
Für den Fall, dass der abgemahnte Anschlussinhaber weder
als Täter, noch als Störer haften muss, sieht meine optimale Verteidigung so
aus, dass keine Unterlassungserklärung und auch keine modifizierte
Unterlassungserklärung abgegeben wird und dass keine Zahlung an die
Abmahnkanzlei erfolgt.
·
Die drei aktuellen BGH-Entscheidungen vom 11. Juni 2015,
welche der BGH ganz originell Tauschbörse
I, Tauschbörse II und
Tauschbörse III benannt hat, haben Auswirkungen auf die Verteidigung
gegen Abmahnungen wegen Filesharing, haben diese Entscheidungen die
Verteidigung gegen eine Abmahnung nicht erleichtert. Daher ist auch oder gerade
zukünftig die einzelfallbezogene Verteidigung gegen Filesharing-Abmahnungen
wichtig.
Die drei aktuellen BGH-Entscheidungen vom 11. Juni 2015,
welche der BGH ganz originell Tauschbörse
I, Tauschbörse II und
Tauschbörse III benannt hat, haben Auswirkungen auf die Verteidigung
gegen Abmahnungen wegen Filesharing, haben diese Entscheidungen die
Verteidigung gegen eine Abmahnung nicht erleichtert. Daher ist auch oder gerade
zukünftig die einzelfallbezogene Verteidigung gegen Filesharing-Abmahnungen
wichtig.
Ich biete Ihnen
an, dass Sie sich bei mir unverbindlich
telefonisch informieren können, in welcher Form, mit welchem Risiko und mit
welchen Erfolgsaussichten in Ihrem Fall vorgegangen werden kann.
an, dass Sie sich bei mir unverbindlich
telefonisch informieren können, in welcher Form, mit welchem Risiko und mit
welchen Erfolgsaussichten in Ihrem Fall vorgegangen werden kann.
Zu dem Zweck
senden Sie mir bitte eine kurze Sachverhaltsschilderung mit Ihren Kontaktdaten
per Email oder per Fax.
senden Sie mir bitte eine kurze Sachverhaltsschilderung mit Ihren Kontaktdaten
per Email oder per Fax.
Besser und
unkomplizierter wäre es noch, wenn Sie mir, selbstverständlich ebenfalls
kostenfrei, die Abmahnung bereits vorab eingescannt per Email, per Fax oder per Post zukommen lassen können.
unkomplizierter wäre es noch, wenn Sie mir, selbstverständlich ebenfalls
kostenfrei, die Abmahnung bereits vorab eingescannt per Email, per Fax oder per Post zukommen lassen können.
Sollten Sie eine
Abmahnung erhalten haben, können Sie sich gerne mit mir
Abmahnung erhalten haben, können Sie sich gerne mit mir
telefonisch
:05202 / 7 31 32
:05202 / 7 31 32
oder kostenfrei
unter 0800 88 7 31 32 ,
unter 0800 88 7 31 32 ,
per Fax :05202 /
7 38 09 oder
7 38 09 oder
per email :info
(at) ra-gerth.de
(at) ra-gerth.de
in Verbindung
setzen.
setzen.