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Der Verein gegen Unwesen in Handel und Gewerbe Köln e.V. verschickt wettbewerbsrechtliche Abmahnungen wegen Verwendung eines Testergebnisses auf eBay

Der Verein gegen Unwesen in Handel und Gewerbe Köln e.V. verschickt
derzeit Abmahnungen wegen angeblicher irreführender Werbung  auf der Internetplattform
http://www.ebay.de. Gegenstand der Abmahnung
sind somit Verstöße gegen das
UWG (Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb) weil für ein Produkt
unter werblicher Ausnutzung von Testergebnissen geworben wird.
Diese Werbung sein unlauter im Sinne von § 5a Abs. 2 UWG und § 3 Abs. 2 UWG.  
Bemängelt wird folgende Aussage: „ Prädikat „sehr gut“ urteilte die
Zeitschrift ÖKO-TEST“.
Die Formulierung soll
deshalb wettbewerbswirdrig sein, da die genaue Fundstelle nicht angegeben und
der angesprochene Verkehr so nicht in der Lage sei, die Angabe zu überprüfen.
Möglichweise sei das Testergebnis längst nicht mehr gültig und abgelöst durch
eine neue Veröffentlichung, die anderen gleichwertigen Artikeln der beworbenen
Art ebenfalls das zitierte Testergebnis zusprechen würden. Und außerdem könnten
in der zugrundeliegenden Testveröffentlichung mehrere solcher Artikel mit dem
gleichen Testurteil versehen worden sei, wodurch die Werbung mit dem Urteil
insgesamt relativiert würde.
Es wird gemäß § 8 Abs. 1 S. 1, Abs. 3 Nr. 1, § 2 Nr. 3 UWG die Beseitigung
der Wettbewerbsverstöße,  nach § 8 Abs. 1 S. 1, Abs. 3 Nr. 1, § 2 Nr. 3
UWG die Unterlassung und dies dokumentiert durch Abgabe einer strafbewehrten
Unterlassungserklärung.
Darüber hinaus fordert der Verein gegen Unwesen in Handel und
Gewerbe Köln e.V.
  gemäß § 12 Abs. 1 S. 2 UWG den Ersatz der
durch ihre Inanspruchnahme verursachten Kosten in Höhe von 194,98 € .
Der wichtigste Rat:
Handeln Sie nicht überstürzt:
Bevor Sie also voreilig die Unterlassungserklärung unterzeichnen sollten Sie
sich vorher mit einem Fachanwalt für
Gewerblichen Rechtsschutz
, welches sich schwerpunktmäßig mit dem
Wettbewerbsrecht  (UWG) befasst oder einem Fachanwalt für
Informationstechnologierecht
, welcher sich schwerpunktmäßig mit den
Erfordernissen des Onlinehandel beschäftigt,  beraten lassen.

Rechtsanwalt Jan Gerth, Inhaber
der  IT-Kanzlei Gerth verfügt
über alle beide hier relevanten Fachanwaltstitel. Er ist berechtigt die
Titel Fachanwalt für
Gewerblichen Rechtsschutz
 und Fachanwalt für
IT-Recht
 zu führen; daneben auch noch den Titel des  Fachanwalt für
Urheber- und Medienrecht
.

Ich biete Ihnen an, dass  Sie sich bei mir unverbindlich telefonisch
informieren können, in welcher Form, mit welchem Risiko und mit welchen
Erfolgsaussichten in Ihrem Fall vorgegangen werden kann.
Zu dem Zweck senden Sie mir bitte eine kurze Sachverhaltsschilderung mit Ihren
Kontaktdaten per Email oder per Fax.

Besser und unkomplizierter wäre es noch, wenn Sie mir, selbstverständlich
ebenfalls kostenfrei, die Abmahnung bereits vorab eingescannt per Email, 
per Fax oder per Post zukommen lassen können.
Sollten Sie eine Abmahnung erhalten haben, können Sie sich gerne mit mir

telefonisch : 0800 88 7 31 32 (kostenfrei)
oder 05202 / 7  31 32,
per Fax :05202 / 7 38 09 oder
per email :info (at) ra-gerth.de
in Verbindung setzen

Von noch größerer Bedeutung ist, dass abgemahnte Shopbetreiber jedenfalls
vor Abgabe einer wenn auch modifizierten Unterlassungserklärung ihren
Onlineshop und/oder ihren eBay-Account rechtssicher gestalten lassen. Nur so
können mögliche Vertragsstrafen-Ansprüche aus der Unterlassungserklärung und
weitere Abmahnungen verhindert werden.