Die Kanzlei Waldorf Frommer mahnt für die Warner Bros. Entertainment GmbH angebliche
widerrechtliche Uploads, sog. Filesharing, an Folgen der
US-amerikanischen Fernsehserie “ The 100“ ab.
widerrechtliche Uploads, sog. Filesharing, an Folgen der
US-amerikanischen Fernsehserie “ The 100“ ab.
The 100 ist
eine US-amerikanische Science-Fiction-Fernsehserie mit Eliza Taylor und Bob
Morley in den zentralen Hauptrollen. Produziert wird die Serie seit 2013 von
Alloy Entertainment, CBS Television Studios und Warner Bros. Television für den
Fernsehsender The CW. Die Idee der Fernsehserie, die an William Goldings
klassischen Roman Herr der Fliegen erinnert, basiert auf der gleichnamigen
Buchreihe The 100 von Kass Morgan. Die Serie handelt von einer Gruppe
jugendlicher Straftäter, die auf die nach einem Atomkrieg verlassene Erde
entsandt wird, um zu prüfen, ob der Planet wieder bewohnbar ist. Die
Erstausstrahlung erfolgte am 19. März 2014 auf The CW.
eine US-amerikanische Science-Fiction-Fernsehserie mit Eliza Taylor und Bob
Morley in den zentralen Hauptrollen. Produziert wird die Serie seit 2013 von
Alloy Entertainment, CBS Television Studios und Warner Bros. Television für den
Fernsehsender The CW. Die Idee der Fernsehserie, die an William Goldings
klassischen Roman Herr der Fliegen erinnert, basiert auf der gleichnamigen
Buchreihe The 100 von Kass Morgan. Die Serie handelt von einer Gruppe
jugendlicher Straftäter, die auf die nach einem Atomkrieg verlassene Erde
entsandt wird, um zu prüfen, ob der Planet wieder bewohnbar ist. Die
Erstausstrahlung erfolgte am 19. März 2014 auf The CW.
Die
deutschsprachige Erstausstrahlung sendet der Privatsender ProSieben seit dem
22. Juli 2015.
deutschsprachige Erstausstrahlung sendet der Privatsender ProSieben seit dem
22. Juli 2015.
Am
25. Januar 2013 bestellte der Fernsehsender The CW den Piloten The Hundred, der
auf einer Buchreihe von Kass Morgan basiert. Die ersten Rollen gingen an Eli
Goree, Bob Morley, und Henry Ian Cusick. Die zentralen Rollen Clarke Griffin
und Finn Collins wurden im März 2013 mit Eliza Taylor und Thomas McDonell
besetzt.
25. Januar 2013 bestellte der Fernsehsender The CW den Piloten The Hundred, der
auf einer Buchreihe von Kass Morgan basiert. Die ersten Rollen gingen an Eli
Goree, Bob Morley, und Henry Ian Cusick. Die zentralen Rollen Clarke Griffin
und Finn Collins wurden im März 2013 mit Eliza Taylor und Thomas McDonell
besetzt.
Im
März 2016 wurde die Serie um eine vierte Staffel verlängert.
März 2016 wurde die Serie um eine vierte Staffel verlängert.
(Quelle:
Wikipedia)
Wikipedia)
Die Kanzlei Waldorf
Frommer fordert 519,50 € für die illegale Verbreitung
einer urheberrechtlich geschützten Serienfolge “ The 100“ in
Filesharing-Netzwerken.
Frommer fordert 519,50 € für die illegale Verbreitung
einer urheberrechtlich geschützten Serienfolge “ The 100“ in
Filesharing-Netzwerken.
Die Waldorf Frommer Rechtsanwälte machen
dabei einen Schadensersatz in Höhe von 350,00 € und einen
Aufwendungsersatz, dahinter verbergen sich die Rechtsverfolgungskosten,
in Höhe von 169,50 € geltend.
dabei einen Schadensersatz in Höhe von 350,00 € und einen
Aufwendungsersatz, dahinter verbergen sich die Rechtsverfolgungskosten,
in Höhe von 169,50 € geltend.
Aber wie bisher gelten auch für die neuen Abmahnungen der Kanzlei Waldorf Frommer Rechtsanwälte:
- Setzen Sie sich nicht selbst
mit der Waldorf Frommer
Rechtsanwälte in Verbindung! Jede noch so unbedachte Äußerung würde zu
rechtlich nachteiligen Folgen führen. - Unterschreiben Sie die
vorgefertigte Unterlassungserklärung auf keinen Fall, da Sie sich dann
auch zur Zahlung der geforderten Summe verpflichten und ein
Schuldeingeständnis abgeben. - Aufgrund der gravierenden Rechtsfolgen
und der technischen Fehlerbelastung der Ermittlung der IP-Adresse sollte
die Abmahnung fachanwaltlich überprüft werden. - Trotz der zweifelhaften
Rechtslage und der oft fehlerbehafteten Feststellung der Downloads
empfiehlt sich in einigen bestimmten
Fällen die Abgabe einer modifizierten Unterlassungserklärung. - Prüfen Sie, ob der
abgemahnte Verstoß tatsächlich über Ihren Anschluss begangen worden ist –
ganz gleich ob von Ihnen selbst oder einer anderen Person, die Ihren
Anschluss benutzte (Ehepartner, Lebenspartner, Kinder, Enkel, Patienten,
Mieter, Kunden, Besucher). - Der BGH hat entschieden, dass der Anschlussinhaber nicht für
volljährige Familienmitglieder und Mitbewohner haftet, die ohne seine
Kenntnis Rechtsverletzungen begehen (BGH, Urteil vom 8. Januar
2014 – I ZR 169/12 – BearShare). In diesem Fall haftet dieses
Familienmitglied selbst. - Haben Minderjährige die
Urheberrechtsverletzungen begangen, so hängt die Haftung der Eltern
hierfür davon ab, ob sie ihre Kinder über die verbotene Teilnahme an Internettauschbörsen
im Vorfeld aufgeklärt haben und zu keiner Zeit davon ausgehen konnten,
dass ihr Kind sich nicht an das Verbot hält (BGH, Urteil vom 15.11.2012 – I ZR 74/12 – Morpheus ). - Der BGH hat mit Urteil vom 12. Mai 2010, Az.
I ZR 121/08 – „Sommer unseres Lebens„ entschieden, dass für einen
Anschlussinhaber keine Haftung bei ausreichend gesichertem WLAN besteht. - Die IT-Kanzlei Gerth hat Erfahrung mit mehr als 5.000 Abmahnungen wegen Filesharing und
über 100 Gerichtsverfahren mit Abmahnkanzleien auf der Gegenseite und prüft, ob die Vorwürfe
in der Abmahnung gerechtfertigt sind und der Anschlussinhaber überhaupt
haftet. Gerne helfe ich Ihnen bundesweit und zu einem fairen Pauschalpreis
mit dem Ziel, bei einem entsprechenden Sachverhalt die geforderte Summe zu
drücken oder aber die Forderung komplett abzuweisen - Für den Fall, dass der
abgemahnte Anschlussinhaber weder als Täter, noch als Störer haften muss,
sieht meine optimale Verteidigung so aus, dass keine
Unterlassungserklärung und auch keine modifizierte Unterlassungserklärung
abgegeben wird und dass keine Zahlung an die Abmahnkanzlei erfolgt. - Die drei BGH-Entscheidungen
vom 11. Juni 2015, welche der BGH ganz originell Tauschbörse
I, Tauschbörse II und
Tauschbörse III benannt hat, haben Auswirkungen auf die Verteidigung gegen Abmahnungen
wegen Filesharing, haben diese Entscheidungen die Verteidigung gegen eine
Abmahnung nicht erleichtert. Daher ist auch oder gerade zukünftig die
einzelfallbezogene Verteidigung gegen Filesharing-Abmahnungen wichtig. - Inwieweit die aktuellen
Entscheidungen vom 12. Mai 2016 I ZR 272/14, I ZR 1/15, I ZR 43/15, I ZR
44/15, I ZR 48/15 und I ZR 86/15 Auswirkungen auf die Verteidigung gegen
Abmahnungen wegen Filesharing haben werden, wird sich nach
Veröffentlichung der Gründe zeigen. Bisher liegt nur die Pressemitteilung vor. - Der BGH hat ganz aktuell mit
Urteil vom 06.10.2016, Az. I
ZR 154/15 in einen Grundsatzentscheidung zur Reichweite der sekundären Darlegungslast
entschieden, dass ein abgemahnter Anschlussinhaber im Rahmen seiner
zumutbaren Nachforschungspflicht eben gerade nicht dazu verpflichtet
werden kann, Computer seiner Familienangehörigen zu untersuchen. Er sei,
so der BGH, auch nicht verpflichtet den wahren Täter preis zugeben, sondern
der beklagte Anschlussinhaber genüge seiner sekundären Darlegungslast
bereits dadurch dass er die Zugriffsberechtigten benennt, die
aus seiner Sicht als Täter in Betracht kommen. Und selbst unklare Aussagen
von Zeugen gehen dem BGH nach zu Lasten der Abmahner, da diese ja auch die
Beweislast trage
Ich biete Ihnen an, dass Sie sich
bei mir unverbindlich telefonisch informieren können, in welcher Form, mit
welchem Risiko und mit welchen Erfolgsaussichten in Ihrem Fall vorgegangen
werden kann.
bei mir unverbindlich telefonisch informieren können, in welcher Form, mit
welchem Risiko und mit welchen Erfolgsaussichten in Ihrem Fall vorgegangen
werden kann.
Zu dem Zweck senden Sie mir bitte eine kurze Sachverhaltsschilderung mit
Ihren Kontaktdaten per Email oder per Fax.
Ihren Kontaktdaten per Email oder per Fax.
Besser und unkomplizierter wäre es noch, wenn Sie mir, selbstverständlich
ebenfalls kostenfrei, die Abmahnung bereits vorab eingescannt per Email, per Fax oder per Post zukommen lassen können.
ebenfalls kostenfrei, die Abmahnung bereits vorab eingescannt per Email, per Fax oder per Post zukommen lassen können.
Sollten Sie eine Abmahnung erhalten haben, können Sie sich gerne mit mir
telefonisch
:05202 / 7 31 32
:05202 / 7 31 32
oder kostenfrei
unter 0800 88 7 31 32 ,
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per Fax :05202 /
7 38 09 oder
7 38 09 oder
in Verbindung setzen.