Rechtsanwalt
Daniel Sebastian mahnt wieder für den Rechteinhaber
Daniel Sebastian mahnt wieder für den Rechteinhaber
DigiRights Administration GmbH
ab. Aktuell
wird von Rechtsanwalt Daniel
Sebastian die Tonaufnahmen „
Bakermat – Teach me“ und „Mike Mago & Dragonette – Outlines“ und “ Lost
Frequencies – Are You with Me“ und „Kygo feat. Conrad – Firestone“ (The
Dome Vol. 73) bzw. der der widerrechtliche Upload der Tonaufnahme, das sog.
Filesharing zum Anlass der Versendung von urheberrechtlichen Abmahnungen
genommen.
wird von Rechtsanwalt Daniel
Sebastian die Tonaufnahmen „
Bakermat – Teach me“ und „Mike Mago & Dragonette – Outlines“ und “ Lost
Frequencies – Are You with Me“ und „Kygo feat. Conrad – Firestone“ (The
Dome Vol. 73) bzw. der der widerrechtliche Upload der Tonaufnahme, das sog.
Filesharing zum Anlass der Versendung von urheberrechtlichen Abmahnungen
genommen.
Die Firma DigiRights Administration GmbH hält die
(Online-)Rechte an vielen auf Chartcontainern, Samplern oder Compilations,
insbesondere den German Top 100 Single Charts vertretenen Musik und lässt das
Anbieten dieser Lieder auf Filesharing-Netzwerken (peer-to-peer-Netzen) durch Rechtsanwalt Daniel Sebastian mittels
einer Abmahnung verfolgen.
(Online-)Rechte an vielen auf Chartcontainern, Samplern oder Compilations,
insbesondere den German Top 100 Single Charts vertretenen Musik und lässt das
Anbieten dieser Lieder auf Filesharing-Netzwerken (peer-to-peer-Netzen) durch Rechtsanwalt Daniel Sebastian mittels
einer Abmahnung verfolgen.
Es wird
neben der Forderung auf sofortige Löschung des Liedes/der Lieder und der Abgabe
einer mitgeschickten vorformulierten Unterlassungserklärung
durch den betroffenen Anschlussinhaber angeboten, alle Ansprüche der
Rechteinhaberin gegen Zahlung eines Pauschalbetrags in Höhe von 1.200,00 € abzugelten.
neben der Forderung auf sofortige Löschung des Liedes/der Lieder und der Abgabe
einer mitgeschickten vorformulierten Unterlassungserklärung
durch den betroffenen Anschlussinhaber angeboten, alle Ansprüche der
Rechteinhaberin gegen Zahlung eines Pauschalbetrags in Höhe von 1.200,00 € abzugelten.
Rechtsanwalt Sebastian spricht nahezu ausschließlich sog. Sammelabmahnungen
aus; d.h. in einer einzigen Abmahnung werden gleichzeitig Verstöße an mehreren Liedern
abgemahnt.
aus; d.h. in einer einzigen Abmahnung werden gleichzeitig Verstöße an mehreren Liedern
abgemahnt.
Abmahnungen
wegen Filesharing eines oder mehrerer Songs durch Rechtsanwalt Daniel Sebastian stehen häufig im Zusammenhang mit dem
Vorwurf von Filesharing eines Chartcontainers / Samplers / Compilation.
Es besteht daher die begründete Gefahr von weiteren Abmahnschreiben durch andere Kanzleien.
wegen Filesharing eines oder mehrerer Songs durch Rechtsanwalt Daniel Sebastian stehen häufig im Zusammenhang mit dem
Vorwurf von Filesharing eines Chartcontainers / Samplers / Compilation.
Es besteht daher die begründete Gefahr von weiteren Abmahnschreiben durch andere Kanzleien.
Aber wie bisher gelten auch für die neuen Abmahnungen der Kanzlei Rechtsanwalt Daniel Sebastian:
- Setzen Sie sich nicht selbst
mit Rechtsanwalt Daniel Sebastian in Verbindung! Jede noch so unbedachte Äußerung würde zu rechtlich
nachteiligen Folgen führen. - Unterschreiben Sie die
vorgefertigte Unterlassungserklärung auf keinen Fall, da Sie sich dann
auch zur Zahlung der geforderten Summe verpflichten und ein
Schuldeingeständnis abgeben. - Aufgrund der gravierenden
Rechtsfolgen und der technischen Fehlerbelastung der Ermittlung der
IP-Adresse sollte die Abmahnung fachanwaltlich überprüft werden. - Trotz der zweifelhaften
Rechtslage und der oft fehlerbehafteten Feststellung der Downloads
empfiehlt sich in einigen Fällen die Abgabe einer modifizierten
Unterlassungserklärung. - Prüfen Sie, ob der
abgemahnte Verstoß tatsächlich über Ihren Anschluss begangen worden ist –
ganz gleich ob von Ihnen selbst oder einer anderen Person, die Ihren
Anschluss benutzte (Ehepartner, Lebenspartner, Kinder, Enkel, Patienten,
Mieter, Kunden, Besucher). - Der BGH hat entschieden, dass der Anschlussinhaber nicht für
volljährige Familienmitglieder und Mitbewohner haftet, die ohne seine
Kenntnis Rechtsverletzungen begehen (BGH, Urteil vom 8. Januar
2014 – I ZR 169/12 – BearShare). In diesem Fall haftet dieses
Familienmitglied selbst. - Haben Minderjährige die
Urheberrechtsverletzungen begangen, so hängt die Haftung der Eltern
hierfür davon ab, ob sie ihre Kinder über die verbotene Teilnahme an
Internettauschbörsen im Vorfeld aufgeklärt haben und zu keiner Zeit davon
ausgehen konnten, dass ihr Kind sich nicht an das Verbot hält (BGH, Urteil vom 15.11.2012 – I ZR 74/12 – Morpheus ). - Der BGH hat mit Urteil vom 12. Mai 2010, Az.
I ZR 121/08 – „Sommer unseres Lebens„ entschieden, dass für einen
Anschlussinhaber keine Haftung bei ausreichend gesichertem WLAN besteht. - Wenn der Verstoß nicht durch
den Anschlussinhaber selbst begangen worden ist, kann eine deutliche
Reduzierung der Forderung erreicht werden.
Ich biete Ihnen an, dass Sie sich
bei mir unverbindlich telefonisch informieren können, in welcher Form, mit
welchem Risiko und mit welchen Erfolgsaussichten in Ihrem Fall vorgegangen
werden kann.
bei mir unverbindlich telefonisch informieren können, in welcher Form, mit
welchem Risiko und mit welchen Erfolgsaussichten in Ihrem Fall vorgegangen
werden kann.
Zu dem Zweck senden Sie mir bitte eine kurze Sachverhaltsschilderung mit
Ihren Kontaktdaten per Email oder per Fax.
Ihren Kontaktdaten per Email oder per Fax.
Besser und unkomplizierter wäre es noch, wenn Sie mir, selbstverständlich
ebenfalls kostenfrei, die Abmahnung bereits vorab eingescannt per Email, per Fax oder per Post zukommen lassen können.
ebenfalls kostenfrei, die Abmahnung bereits vorab eingescannt per Email, per Fax oder per Post zukommen lassen können.
Sollten Sie eine Abmahnung erhalten haben, können Sie
sich gerne mit mir
telefonisch
:0800 88 7 31 32
oder:
05202 / 73132 ,
per
Fax :05202 / 7 38 09 oder
per
email :info (at) ra-gerth.de
in Verbindung setzen.