Die Kanzlei Waldorf
Frommer mahnt aktuell für die Warner
Bros. Entertainment GmbH angebliche widerrechtliche Uploads, sog.
Filesharing, an einer Episode der US-amerikanischen Fernsehserie „
The Flash “ ab.
Frommer mahnt aktuell für die Warner
Bros. Entertainment GmbH angebliche widerrechtliche Uploads, sog.
Filesharing, an einer Episode der US-amerikanischen Fernsehserie „
The Flash “ ab.
The Flash ist eine US-amerikanische
Science-Fiction-Action-Fernsehserie, die auf der Comicfigur The Flash basiert.
Sie ist ein Spin-Off der Fernsehserie Arrow. Produziert wird die Serie seit
2014 von Warner Bros. Television und Berlanti Television für den Sender The CW.
Die Serie handelt von Barry Allen, einem Forensiker bei der Polizei von Central
City, der durch einen Unfall Superkräfte erlangt und dadurch der schnellste
Mann der Welt wird. Die Erstausstrahlung in den Vereinigten Staaten begann am
7. Oktober 2014. Im deutschsprachigen Raum findet die Erstausstrahlung seit dem
29. Januar 2015 bei ProSieben Fun statt.
Science-Fiction-Action-Fernsehserie, die auf der Comicfigur The Flash basiert.
Sie ist ein Spin-Off der Fernsehserie Arrow. Produziert wird die Serie seit
2014 von Warner Bros. Television und Berlanti Television für den Sender The CW.
Die Serie handelt von Barry Allen, einem Forensiker bei der Polizei von Central
City, der durch einen Unfall Superkräfte erlangt und dadurch der schnellste
Mann der Welt wird. Die Erstausstrahlung in den Vereinigten Staaten begann am
7. Oktober 2014. Im deutschsprachigen Raum findet die Erstausstrahlung seit dem
29. Januar 2015 bei ProSieben Fun statt.
Im Januar 2015 wurde die Serie um eine zweite Staffel
verlängert. (Quelle: Wikipedia)
verlängert. (Quelle: Wikipedia)
Die Kanzlei Waldorf
Frommer fordert 519,50 € für
die illegale Verbreitung der urheberrechtlich geschützten Serienfolge Nr. 13
aus Staffel 1 „ The Flash – Die
lebende Bombe (The nuclear man)“ in
Filesharing-Netzwerken.
Frommer fordert 519,50 € für
die illegale Verbreitung der urheberrechtlich geschützten Serienfolge Nr. 13
aus Staffel 1 „ The Flash – Die
lebende Bombe (The nuclear man)“ in
Filesharing-Netzwerken.
Die Waldorf Frommer Rechtsanwälte machen dabei einen
Schadensersatz von 350,00 € und
einen Aufwendungsersatz, dahinter verbergen sich die Rechtsverfolgungskosten
in Höhe von 169,50 € geltend. Insgesamt fordert die Kanzlei Waldorf Frommer somit 519,50 € von den abgemahnten
Anschlussinhaber.
Aber wie bisher gelten auch für die neuen
Abmahnungen der Kanzlei Waldorf Frommer
Rechtsanwälte:
- Setzen Sie sich nicht selbst
mit der Waldorf Frommer
Rechtsanwälte in Verbindung! Jede noch so unbedachte Äußerung würde zu
rechtlich nachteiligen Folgen führen. - Unterschreiben Sie die
vorgefertigte Unterlassungserklärung auf keinen Fall, da Sie sich dann
auch zur Zahlung der geforderten 519,50
€ verpflichten und ein Schuldeingeständnis abgeben. - Aufgrund der gravierenden
Rechtsfolgen und der technischen Fehlerbelastung der Ermittlung der
IP-Adresse sollte die Abmahnung fachanwaltlich überprüft werden. - Prüfen Sie, ob der
abgemahnte Verstoß tatsächlich über Ihren Anschluss begangen worden ist –
ganz gleich ob von Ihnen selbst oder einer anderen Person, die Ihren
Anschluss benutzte (Ehepartner, Lebenspartner, Kinder, Enkel, Patienten,
Mieter, Kunden, Besucher). - Oft sind Abmahnungen wegen
vermeintlichem Filesharing nicht rechtens, da der abgemahnte Inhaber des
Internetanschlusses weder als Täter, noch als Störer haftet. - Der BGH hat entschieden, dass der Anschlussinhaber nicht für
volljährige Familienmitglieder und Mitbewohner haftet, die ohne seine
Kenntnis Rechtsverletzungen begehen (BGH, Urteil vom 8. Januar
2014 – I ZR 169/12 – BearShare). In diesem Fall haftet dieses
Familienmitglied selbst. - Haben Minderjährige die
Urheberrechtsverletzungen begangen, so hängt die Haftung der Eltern
hierfür davon ab, ob sie ihre Kinder über die verbotene Teilnahme an
Internettauschbörsen im Vorfeld aufgeklärt haben und zu keiner Zeit davon
ausgehen konnten, dass ihr Kind sich nicht an das Verbot hält (BGH, Urteil vom 15.11.2012 – I ZR 74/12 – Morpheus ). - Der BGH hat mit Urteil vom 12. Mai 2010, Az.
I ZR 121/08 – „Sommer unseres Lebens„ entschieden, dass für einen
Anschlussinhaber keine Haftung bei ausreichend gesichertem WLAN besteht. - Die IT-Kanzlei Gerth hat Erfahrung mit mehr als 5.000 Abmahnungen wegen Filesharing und über 100
Gerichtsverfahren mit Abmahnkanzleien auf der Gegenseite und prüft, ob die Vorwürfe in der Abmahnung gerechtfertigt sind und
der Anschlussinhaber überhaupt haftet. Gerne helfe ich Ihnen bundesweit
und zu einem fairen Pauschalpreis mit dem Ziel, bei einem entsprechenden
Sachverhalt die geforderte Summe zu drücken oder aber die Forderung
komplett abzuweisen. - Für den Fall, dass der
abgemahnte Anschlussinhaber weder als Täter, noch als Störer haften muss,
sieht meine optimale Verteidigung so aus, dass keine
Unterlassungserklärung und auch keine modifizierte Unterlassungserklärung
abgegeben wird und dass keine Zahlung an die Abmahnkanzlei erfolgt.
Ich biete Ihnen an, dass Sie sich
bei mir unverbindlich telefonisch informieren können, in welcher Form, mit
welchem Risiko und mit welchen Erfolgsaussichten in Ihrem Fall vorgegangen
werden kann.
bei mir unverbindlich telefonisch informieren können, in welcher Form, mit
welchem Risiko und mit welchen Erfolgsaussichten in Ihrem Fall vorgegangen
werden kann.
Zu dem Zweck senden Sie mir bitte eine kurze Sachverhaltsschilderung mit
Ihren Kontaktdaten per Email oder per Fax.
Ihren Kontaktdaten per Email oder per Fax.
Besser und unkomplizierter wäre es noch, wenn Sie mir, selbstverständlich
ebenfalls kostenfrei, die Abmahnung bereits vorab eingescannt per Email, per Fax oder per Post zukommen lassen können.
ebenfalls kostenfrei, die Abmahnung bereits vorab eingescannt per Email, per Fax oder per Post zukommen lassen können.
Sollten Sie eine Abmahnung erhalten haben, können Sie
sich gerne mit mir
telefonisch : 0800 88 7 31 32 (kostenfrei)
oder 05202 / 7 31
32,
per Fax :05202 / 7 38 09 oder
per
email :info (at) ra-gerth.de
in Verbindung setzen.