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Redtube: 36.000 verschickte Abmahnungen in wenigen Tagen und 600.000 € auf einem Schweizer Konto

Während heute bekannt wurde, dass ein Berliner
Rechtsanwalt als „Beschuldigter in hiesigem Verfahren wegen
Anstiftung oder Beihilfe zur falschen Versicherung an Eides statt“ in einem Wirtschaftstrafverfahren bei der Staatsanwaltschaft Köln geführt werde, berichtet Golem heute, das in der Abmahnwelle des ehemaligen Rechtsanwalts Thomas Urmann wegen Streaming von Pornos der Seite Redtube, von den geplanten 45.000 Abmahnungen tatsächlich 36.000 Stück verschickt worden seien und noch ehe die negative Berichterstattung starten konnte satte 600.000 € auf eine Schweizer Bankkonto geflossen seien.
Meine Mandanten konnte ich gänzlich davor bewahren auch nur einen Cent in Richtung Schweiz oder Urmann + Collegen zu überweisen.
Wieso aber nun die Kanzleidurchsuchungen und der Beschuldigtenstatus des Kollegen Daniel Sebastian?
Der Kollege hatte das
Landgericht Köln mittels eines sehr dünnen Gutachtens  und einer wohl falschen Versicherung an Eides statt (Verfahren anhängig) dazu bewogen hatten, die IP-Adressen von Redtube-Nutzern
ermitteln zu können. Das Landgericht Köln hat seine Ansicht zur Herausgabe der
Nutzerdaten inzwischen revidiert und die Blase ist geplatzt.
Die Kanzlei Urmann + Collegen gibt es nicht mehr; der Namensgeber hat seine Zulassung zurückgegeben und nun trifft es wohl auch den Wegbereiter der Abmahnungen.
Es bleibt spannend.
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TOP 10 aus 2014 bei Tönsbergrecht

Am ersten Arbeitstag des Jahres 2015 auch von mir ein kleiner
Abriss über die meistbesuchten Blogbeiträge des Jahres 2014.

1. Machen Urmann + Collegen ernst und mahnen Streaming nochmal ab?!

2. Rechtsanwalt Urmann: „bei den Streaming-Abmahnungenwohl mit der Rechtekette etwas nicht in Ordnung

3. Bei der Debcon muss es standardmäßig Clown zum Frühstückgeben

4. Update: Erste Abmahnungen wegen Nichtumsetzung derÄnderungen im Verbraucherschutzrecht zum 13.06.2014 im Umlauf

5. Post aus Witten: der neue Bettelbrief der Debcon

6. Der Vor-Weihnachts-Abmahnwellen-Nachfolger 2014 der KanzleiUrmann & Collgen ist Rechtsanwalt Christoph Becker

7. Schon wieder Spam-Faxe der Debcon GmbH – diesmal für RATrebing als Insolvenzverwalter der FDUDM2 GmbH

8. Vertragsschluss durch Abmahnung: JBB Rechtsanwälte für SkyDeutschland Fernseh GmbH & Co. KG

9. Debcon verschickt 1.000,00 €- Schreiben für Kanzlei NegeleZimmel Greuter Beller

10.Filesharing: AG Bielefeld Klagerücknahme nach schriftlichem Hinweis durch BaumgartenBrandt

10. AG Frankenthal (Pfalz) weist Klage des RA Sebastian Wulfwegen Urheberrechtsverletzung mittels Filesharing ab.

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Thomas Urmann kein Rechtsanwalt mehr

Der berühmt und berüchtigte Urheber der Dezember2013-Abmahnwelle Redtube und Streaming Thomas Urmann ist seit dem 17. November 2014 nicht mehr als Rechtsanwalt bei der Rechtsanwaltskammer Nürnberg registriert und die Kanzlei Urmann & Collegen Rechtsanwaltsgesellschaft mbH sei gelöscht.

Dies berichten gestern die Kollegen der Kanzlei GGR Rechtsanwälte – Gulden & Röttger GbR  und teletarif.de übereinstimmend.

Damit sind nicht nur die Kammerverfahren hinfällig, sondern auch die weitere Verfolgung von urheberrechtlichen Abmahnungen der Kanzlei.

Redtube – Kapitel zu, Deckel drauf …

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One-Hit-Wonder: Abmahnapotheker Wagner ohne Brücken-Apotheke und pleite – Anwalt Christoph Becker mit im Strafrechtsboot

Der Apotheker Hartmut Rudolf Wagner, Inhaber der
Brücken-Apotheke in Schwäbisch Hall, und sein Rechtsanwalt Christoph
Becker von der Kanzlei „Richtig. Recht. Leipzig“ hatten bundesweit mehrere
tausend Apotheker abgemahnt und hohe Forderungen gestellt. Besonders
abgesehen hatten sie es offenbar auf Apotheken, die den Homepage-Service vom
Wort & Bild Verlag (Apotheken GesundheitsPortal) oder vom Deutschen
Apotheker Verlag (apotheken.de) nutzen.
Wie der Onlinedienst apotheke adhoc  heute mitteilt
sei die Ware, also die Arzneimittel aus der Brücken-Apotheke abgeholt worden.
Als Grund wird genannt, dass der Apotheker Wagner seine Rechnungen habe nicht
bezahlen können.
Daraus folgert dann mal ganz schnell, dass er wohl auch die
Tätigkeit seines Rechtsanwaltes Christoph Becker wird nicht zahlen können oder
bezahlt haben. Also ein weiterer Punkt auf der Liste für Indizien des  Rechtsmissbrauches nach § 8 Abs. 4 UWG.
Daran ändert auch die Posse um die zwischenzeitlich per Rundfax zurückgenommenen
Abmahnungen nichts. Diesem Rundfax des Rechtsanwalt Christoph Becker hatte
der Apotheker Hartmut Rudolf Wagner zwar gestern noch in dem Punkt
widersprochen, dass er seine Apotheke nicht schließen würde.
Das lag aber wohl nicht mehr in seiner Hand, denn die
Lieferanten holen ihre Ware wohl einfach ab.
Nun macht auch der Bericht
Sinn, nach welchem Wagner und Becker mit einem Vergleichsangebot in Höhe von  1,5 Millionen Euro auf den Homepage-Anbieter
apotheken.de zugegangen sein sollen.
Dieser warme Regen hätte zumindest den Apotheker überleben
lassen.

Jetzt werden wohl beide mit den Konsequenzen leben müssen.
Kollegen haben schon angekündigt
Strafanzeige gegen den Rechtsanwalt Becker zu erstatten. Und auch der Apotheker Wagner dürfte mit Strafanzeigen Bekanntschaft machen, so dass beide die Möglichkeit haben werden auf Ihrer Abmahnwelle auch gemeinsam im Strafrechtsboot zu schippern.
Vergleiche mit den Abmahnwellen der Kanzlei Urmann
+ Collegen
werden gezogen,  welche ja
für den Kollegen Urmann mit Ermittlungen
der Staatsanwaltschaft
einen weiteren negativen Höhepunkt erreicht, nachdem
sein Verhalten  durch das AG Regensburg in
einem zivilrechtlichen Musterprozess gerügt
wurde. Und auch die Berufung der Rechtsanwälte Urmann & Collegen und des
Herrn Drescher gegen das überzeugende Urteil des AG Regensburg vom 05.07.2013
(Az. 4 C 3780/12) wurden kostenpflichtig zurückgewiesen berichtet Kollege Dr.
Felling in seinem Blog.

Wenn man sich die Begründung des AG Regensburg und des LG
Regensburg ansieht, dann dürfte dem Kollegen Christoph Becker und dem Apotheker
Hartmut Rudolf Wagner gleiches Ungemach drohen, passen die Gründe doch wie die
Faust aufs Auge zu der neuen Abmahnwelle.
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Rechtsanwalt Thomas Urmann kommt um Knast drum herum: 2 Jahre auf Bewährung, 80.000,00 € Geldauflage und 80 Sozialstunden sind aber kein Pappenstiel

Rechtsanwalt Thomas Urmann kommt um eine Gefängnisstrafe herum. Das Augsburger Schöffengericht verurteilte ihm am Donnerstag wegen Insolvenzverschleppung, Sozialkassenbetrug und versuchten Betrug zu 2 Jahren Haft, welche zur Bewährung ausgesetzt wurden, einer Geldauflage in Höhe von 80.000,00 € und 80 Sozialstunden. 
Die Mittelbayrische Zeitung schreibt in der heutigen Onlineausgabe

Sobald das Urteil rechtskräftig wird, – voraussichtlich eine Woche nach dem Schuldspruch – verliert Urmann seine Zulassung als Anwalt. Das bestätigte Urmanns Verteidiger, der Regensburger Strafrechtler Jan Bockemühl, der MZ. Auf dieses Strafmaß hatten sich Richter, Staatsanwalt und Verteidigung bereits am Montag geeinigt. An diesem Tag legte der Angeklagte auch ein Geständnis ab, am Donnerstag wurde er wegen Insolvenzverschleppung, Sozialkassenbetrugs und versuchten Betrugs verurteilt.



regensburg-digital wartete gestern mit folgender Headline auf:



Zwei Jahre auf Bewährung für den Porno-Abmahner

Mit dieser Strafhöhe entgeht Rechtsanwalt Urmann zwar dem unmittelbaren Strafvollzug wird aber wohl seine Zulassung als Rechtsanwalt nach § 14 BRAO, § 45 StGB verlieren.

Dies hatten ja bereits eine ganze Reihe von Kollegen im Zuge der Porno-Abmahnwelle bezüglich des Streaming-Dienstes Redtube gefordert und es sind wohl auch reihenweise Strafanzeigen wegen Betruges bei verschiedenen Staatsanwaltschaften eingegangen, über die wohl noch zu entscheiden sein wird.

Die Zulassung verliert der Kollege aber wohl wegen seiner Tätigkeit als ehemaliger Geschäftsführer einer Wurstwarenfabrik.
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Rechtsanwalt Urmann legt Geständnis ab – per Deal zur Bewährungstrafe?

Am Montag hat der Regensburger Rechtsanwalt Thomas Urmann, bekannt auch durch seine Streaming-Abmahnungen für Redtube aus Dezember 2013,  in dem Verfahren vor dem Amtsgericht Augsburg wegen Insolvenzverschleppung, Veruntreuung und Betrug  im Rahmen einerverfahrensvereinfachenden Absprache” ein vollumfängliches Geständnis abgelegt. So berichtet regensburg-digital


Thomas Urmann hat als Geschäftsführer der Wurstfabrik Xaver Schwarz Wurst- und Fleischwarenmanufaktur GmbH die Insolvenz wohl verschleppt und noch Bestellungen getätigt, als das Unternehmen schon als zahlungsunfähig galt.


Das Strafmaß soll zwischen 20 und 24 Monaten liegen und soll wegen des umfassenden Geständnisses zur Bewährung ausgesetzt werden. Es geht immerhin um einen Schaden von rund 400.000,00 €.


Darüber ob das schon das Ende der Rechtsanwaltskarriere des Rechtsanwaltes Thomas Urmann darstellt muss wohl letztendlich die zuständige Rechtsanwaltskammer beurteilen.


Es könnte aber eng werden. Denn wegen der Abmahnwelle gegen vermeintliche Streaming-Nutzer des Pornoportals Redtube, die im Dezember 2013 ausgesprochen worden sind, ermitteln bereits seit Januar sowohl die Hamburger wie auch die Regensburger Staatsanwaltschaft gegen Thomas Urmann. Der Vorwurf auch hier: Betrug ..