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OS-Plattform – Rechtsanwalt Roger Nämig für Thoralf Klabunde Immobilien ab

Der IT-Kanzlei Gerth liegt eine
wettbewerbsrechtliche Abmahnung Thoralf Klabunde
Immobilien
, Inh.  Dipl.-Ing. Thoralf
Klabunde, Oertzenweg 54, 14163 Berlin vertreten durch den Rechtsanwalt Rechtsanwalt
Roger Nämig aus Berlin wegen des Verstoßes gegen das Wettbewerbsrecht (UWG)  zur
Bearbeitung vor. 
Rechtsanwalt Roger Nämig verschickte nun Abmahnschreiben
an ebenfalls bundesweit im Immobiliengeschäft tätige Personen und somit mit
Thoralf Klabunde im Wettbewerb steht.
 Rechtsanwalt Roger Nämig will festgestellt haben, dass
der abgemahnte Immobilienmakler bei ihrem Onlineauftritt gegen zwingende
gesetzliche Vorgaben im Fernabsatz verstößt. Gerügt wird konkret ein
angeblicher Verstoß gegen 
Art. 14 Abs. 1 der Verordnung (EU)
Nr. 524/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 21.05.2013 über die
Online-Streitbeilegung in Verbraucherangele-genheiten (sog. ODR-Verordnung, ODR
= Online Dispute Resolution).
 

Artikel 14 verpflichtet seit dem 09.01.2016 alle in
der EU niedergelassenen Unternehmer, die online Kaufverträge schließen, einen
Link zu der unter http://ec.europa.eu/consumers/odr eingerichteten
Online-Plattform der EU-Kommission zur außergerichtlichen Online-Streitbeilegung
(OS-Plattform) einzustellen und eine Email-Adresse anzugeben.
Vor Einleitung gerichtlicher Schritte habe sein
Mandant ihn ermächtigt, dem  Abgemahnten Gelegenheit zur
außergerichtlichen Bereinigung der Angelegenheit zu geben. Namens von
Herrn Thoralf Klabunde fordere Rechtsanwalt Roger Nämig ihn
insofern auf, das beanstandete Verhalten unverzüglich einzustellen.
Zur Beseitigung der Widerholungsgefahr im Rechtssinne
habe der Abgemahnte die beigefügte oder eine andere geeignete strafbewehrte
Unterlassungserklärung zu unterzeichnen und an den Bevollmächtigten
zurückzusenden. Ferner sei er verpflichtet, die Kosten seines Mandanten für die
anwaltliche Inanspruchnahme zu tragen und auf eines seiner Konten einzuzahlen.
Der zu erstattende Betrag berechne sich nach einem Gegenstandswert von 6.000 €
und summiere sich auf 480,20 €.
Die dem Schreiben beigefügte vorformulierte Erklärung
sieht neben den Unterlassungsverpflichtungen eine feste Vertragsstrafe in Höhe
von 5.000,00 Euro vor. Die sonst üblichen Abmahnkosten werden zunächst mit dem
Schreiben nicht geltend gemacht. Aber aus  vorangegangenen Abmahnverfahren
ist bekannt, dass nach Abgabe der Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung
dann auch Abmahnkosten geltend gemacht werden..
Auch die vorformulierte Unterlassungserklärung ist in
den mir vorliegenden Fällen fast immer einseitig und zudem gefährlich
vorformuliert und sollte in dieser Form nicht abgegeben werden!
Informationen zur
Online-Streitbeilegung
Gemäß der
Richtlinie 2013/11/EU richtet die EU-Kommission eine Internetplattform zur
Online-Beilegung von Streitigkeiten („OS-Plattform“) zwischen Unternehmern und
Verbrauchern ein. Die Streitbeilegungs-Plattform ist unter dem externen
Link 
http://ec.europa.eu/consumers/odr/erreichbar.
Da  § 5 Abs. 1 TMG verlangt, dass die Kontaktinformationen
einschließlich der E-Mail-Adresse leicht zugänglich sein müssen, ist mit der
gleichen Formulierung auch der Hinweis im Impressum zu platzieren.
Mit der Abmahnung
wird zunächst die Abgabe einer Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung
gefordert. Die dem Schreiben beigefügte vorformulierte Erklärung sieht neben
den Unterlassungsverpflichtungen eine Vertragsstrafenregelung mit einer
flexiblen Vertragsstrafe und einer Verpflichtung zur Übernahme der Kosten der
Auseinandersetzung aus einem Gegenstandswert in Höhe von 10.000,00 € vor. Die
Kosten der Auseinandersetzung aus einem Gegenstandswert in Höhe von 10.000,00 €
werden in dem Abmahnschreiben auf 887,03 € beziffert.

Die Abmahnung des Rechtsanwaltes Marlon Schröder ist ernst zu
nehmen, denn es gibt bereits jetzt dazu erste obergerichtliche Entscheidungen,
so vom 
OLG HammOLG München und vom OLG Koblenz, welche alle das Fehlen des Hinweise zur
OS-Plattform als spürbaren Wettbewerbsverstoß geißeln.
Der wichtigste Rat:
Handeln Sie nicht
überstürzt:
Bevor Sie also voreilig die Unterlassungserklärung unterzeichnen sollten Sie
sich vorher mit einem 
Fachanwalt für Gewerblichen
Rechtsschutz
, welches sich
schwerpunktmäßig mit dem Markenrecht  (
MarkenG)
und Wettbewerbsrecht (
UWG) befasst oder einem Fachanwalt für
Informationstechnologierecht
,
welcher sich schwerpunktmäßig mit den Erfordernissen des Onlinehandel
beschäftigt,  beraten lassen.
Rechtsanwalt Jan
Gerth, Inhaber der  
IT-Kanzlei Gerth verfügt über alle beide hier relevanten
Fachanwaltstitel. Er ist berechtigt die Titel 
Fachanwalt für Gewerblichen
Rechtsschutz
 und Fachanwalt für IT-Recht zu führen; daneben auch noch den Titel
des  
Fachanwalt für Urheber- und
Medienrecht
.

Ich biete Ihnen an, dass  Sie sich bei mir unverbindlich telefonisch
informieren können, in welcher Form, mit welchem Risiko und mit welchen Erfolgsaussichten
in Ihrem Fall vorgegangen werden kann.

Zu dem Zweck senden Sie mir bitte eine kurze Sachverhaltsschilderung mit Ihren
Kontaktdaten per Email oder per Fax.
Besser und
unkomplizierter wäre es noch, wenn Sie mir, selbstverständlich ebenfalls kostenfrei,
die Abmahnung bereits vorab eingescannt per Email,  per Fax oder per Post
zukommen lassen können.
Sollten Sie eine Abmahnung erhalten haben, können Sie
sich gerne mit mir
telefonisch : 0800 88 7 31 32 (kostenfrei)
oder 05202 / 7  31 32,
per Fax :05202 / 7 38 09 oder
per email :info (at) 
ra-gerth.de
in Verbindung setzen.
Aufgrund der täglichen Bearbeitung einer Vielzahl von
Abmahnungen aus den Bereichen des Wettbewerbsrechts kann ich Ihnen schnell und
kompetent weiterhelfen. Ich berate und vertrete bundesweit zu einem
angemessenen Pauschalhonorar!