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„The Shipping Company“ – Nimrod Rechtsanwälte mahnen ab

Mir liegen Abmahnungen der Berliner Rechtsanwaltskanzlei NIMROD RECHTSANWÄLTE, hinter der Bezeichnung steckt die  Rechtsanwaltskanzlei Bockslaff & Scheffen Rechtsanwälte GbR , vor mit dem Vorwurf der Urheberrechtsverletzungen an dem Computerspiel „TransOcean – The Shipping Company“. In diesen Abmahnungen moniert die Anwaltskanzlei   NIMROD RECHTSANWÄLTE  die Verletzung der Rechte der Firma Astragon Software GmbH aus Mönchengladbach. 

Dem abgemahnten Anschlussinhaber wird vorgeworfen das Computerspiel „TransOcean – The Shipping Company“. der Öffentlichkeit durch die Teilnahme an Filesharing-Netzwerken (peer-to-peer-Netzen) entweder selbst unberechtigt zur Verfügung gestellt oder Dritten dies über den eigenen Anschluss ermöglich zu haben.

Das Computerspiel TransOcean – The Shipping Company ist nach Unternehmensangaben die Eintrittskarte in die Welt gigantischer Ozeanriesen und transnationaler Transportimperien. TransOcean – The Shipping Companyführt in 55 Hochsee-Häfen auf dem ganzen Globus.
Die NIMROD RECHTSANWÄLTE  fordern neben der Abgabe eine strafbewehrten Unterlassungserklärung und der sofortigen Löschung des Computerspiels  zur Abgeltung aller Ansprüche eine pauschale Zahlung in Höhe von Höhe 850,00 € Rechtsanwaltskosten und Schadensersatz. Damit sei dann die Angelegenheit erledigt.

Die wichtigsten Ratschläge in Kürze:
1.)   Handeln Sie nicht überstürzt.
2.)   Bewahren Sie die Ruhe.
3.)    Zahlen Sie den geforderten Vergleichsbetrag nicht und unterschreiben Sie die vorformulierte Unterlassungserklärung nicht ohne vorherige fachanwaltliche Prüfung des Sachverhaltes.
4.)   Nutzen Sie die von der Anwaltskanzlei NIMROD RECHTSANWÄLTE gesetzte Frist, sich fachanwaltlich beraten zu lassen.
5.)   Diese von der Anwaltskanzlei NIMROD RECHTSANWÄLTE  gesetzten Fristen sollten aber unbedingt beachtet werden, da andernfalls eine teure gerichtliche Auseinandersetzung drohen kann.

Eine optimale fachanwaltliche Beratung wird Ihnen dagegen aufzeigen können, dass durch die für Ihren speziellen Einzelfall passende Strategie die Belastung durch eine modifizierte Unterlassungserklärung oder die überzogene Kostenforderung auf ein erträgliches Minimum reduziert werden kann. Selbst mit den Kosten für die fachanwaltliche Beratung werden Sie in der Regel die Angelegenheit kostengünstiger klären und lösen können, als wenn Sie vorschnell mit der Anwaltskanzlei NIMROD RECHTSANWÄLTE  Kontakt aufnehmen, denn diese vertreten nicht Ihre Interessen sondern die derAstragon Software GmbH.

Selbst wenn durch das seit dem 09.10.2013 geltende Gesetz gegen unseriöse Geschäftspraktiken die Ausgangslage nach einer urheberrechtlichen Abmahnung jedenfalls aus Kostensicht verbessert hat, so rate ich aufgrund der komplexen Materie nach wie vor dazu, eine fachanwaltliche Beratung in Anspruch nehmen. Es geht nun nicht mehr vorrangig um die Höhe der jeweiligen Ansprüche, sondern die Anforderungen an die sekundäre Darlegungslast rücken nach den neuesten Urteilen des BGH (BearShareMorpheus und Sommer unseres Lebens) weit mehr in den Fokus.

Ich biete Ihnen an, dass  Sie sich bei mir unverbindlich telefonisch informieren können, in welcher Form, mit welchem Risiko und mit welchen Erfolgsaussichten in Ihrem Fall vorgegangen werden kann. Zu dem Zweck senden Sie mir bitte eine kurze Sachverhaltsschilderung mit Ihren Kontaktdaten per Email oder per Fax. Wenn  Sie mir auch eine Rückrufnummer mitteilen, rufe ich Sie auch kurzfristig zurück.

Besser und unkomplizierter wäre es noch, wenn Sie mir, selbstverständlich ebenfalls kostenfrei, die Abmahnung bereits vorab eingescannt per Email,  per Fax oder per Post zukommen lassen würden. Dann lässt sich schon anhand der Fakten die Sache klären.
Sollten Sie eine Abmahnung erhalten haben, können Sie sich gerne mit mir
telefonisch :05202 / 7 31 32 ,
per Fax :05202 / 7 38 09 oder
per email :info (at) ra-gerth.de


in Verbindung setzen.
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NIMROD kann nicht nur Bus, Eisenbahn und Trecker, jetzt geht es weltweit in Hochseehäfen

Mir liegen Abmahnungen der Berliner Rechtsanwaltskanzlei NIMROD RECHTSANWÄLTE, hinter der
Bezeichnung steckt die  Rechtsanwaltskanzlei
Bockslaff & Scheffen Rechtsanwälte
GbR
, vor mit dem Vorwurf der Urheberrechtsverletzungen an dem
Computerspiel „TransOcean – The Shipping
Company“.
In diesen Abmahnungen moniert die Anwaltskanzlei   NIMROD
RECHTSANWÄLTE
 die Verletzung der
Rechte der Firma Astragon Software GmbH aus
Mönchengladbach. 

Dem abgemahnten Anschlussinhaber wird vorgeworfen das
Computerspiel  „TransOcean – The Shipping Company“.
der Öffentlichkeit durch die Teilnahme an Filesharing-Netzwerken
(peer-to-peer-Netzen) entweder selbst unberechtigt zur Verfügung gestellt oder
Dritten dies über den eigenen Anschluss ermöglich zu haben.

Das Computerspiel TransOcean
– The Shipping Company
ist nach Unternehmensangaben die Eintrittskarte in
die Welt gigantischer Ozeanriesen und transnationaler Transportimperien. TransOcean – The Shipping Company führt

in 55
Hochsee-Häfen auf dem ganzen Globus.
Die NIMROD
RECHTSANWÄLTE 
fordern neben der
Abgabe eine strafbewehrten Unterlassungserklärung und der sofortigen Löschung
des Computerspiels  zur Abgeltung aller
Ansprüche eine pauschale Zahlung in Höhe von Höhe 850,00 € Rechtsanwaltskosten und Schadensersatz. Damit sei dann die
Angelegenheit erledigt.

Die
wichtigsten Ratschläge in Kürze:
1.)   Handeln Sie
nicht überstürzt.
2.)   Bewahren Sie
die Ruhe.
3.)    Zahlen Sie
den geforderten Vergleichsbetrag nicht und unterschreiben Sie die
vorformulierte Unterlassungserklärung nicht ohne vorherige fachanwaltliche
Prüfung des Sachverhaltes.
4.)   Nutzen Sie
die von der Anwaltskanzlei NIMROD
RECHTSANWÄLTE 
gesetzte Frist, sich
fachanwaltlich beraten zu lassen.
5.)   Diese von der
Anwaltskanzlei NIMROD RECHTSANWÄLTE  gesetzten Fristen sollten aber unbedingt
beachtet werden, da andernfalls eine teure gerichtliche Auseinandersetzung
drohen kann.

Eine optimale fachanwaltliche
Beratung
wird Ihnen dagegen aufzeigen können, dass durch die für Ihren
speziellen Einzelfall passende Strategie die Belastung durch eine modifizierte
Unterlassungserklärung oder die überzogene Kostenforderung auf ein erträgliches
Minimum reduziert werden kann. Selbst mit den Kosten für die fachanwaltliche Beratung
werden Sie in der Regel die Angelegenheit kostengünstiger klären und lösen
können, als wenn Sie vorschnell mit der Anwaltskanzlei NIMROD RECHTSANWÄLTE  Kontakt
aufnehmen, denn diese vertreten nicht Ihre Interessen sondern die der Astragon Software GmbH.

Selbst wenn durch das seit dem 09.10.2013 geltende Gesetz
gegen unseriöse Geschäftspraktiken
 die Ausgangslage nach einer urheberrechtlichen Abmahnung
jedenfalls aus Kostensicht verbessert hat, so rate ich aufgrund der
komplexen Materie nach wie vor dazu, eine fachanwaltliche Beratung in Anspruch
nehmen. Es geht nun nicht mehr vorrangig um die Höhe der jeweiligen Ansprüche,
sondern die Anforderungen an die sekundäre Darlegungslast rücken nach den
neuesten Urteilen des BGH (BearShare,
Morpheus
und Sommer
unseres Lebens
) weit mehr in den Fokus.

Ich biete Ihnen an, dass 
Sie sich bei mir unverbindlich telefonisch informieren können, in
welcher Form, mit welchem Risiko und mit welchen Erfolgsaussichten in Ihrem
Fall vorgegangen werden kann. Zu dem Zweck senden Sie mir bitte eine kurze
Sachverhaltsschilderung mit Ihren Kontaktdaten per Email oder per Fax.
Wenn  Sie mir auch eine Rückrufnummer
mitteilen, rufe ich Sie auch kurzfristig zurück.

Besser und unkomplizierter wäre es noch, wenn Sie mir,
selbstverständlich ebenfalls kostenfrei, die Abmahnung bereits vorab
eingescannt per Email,  per Fax oder per
Post zukommen lassen würden. Dann lässt sich schon anhand der Fakten die Sache
klären.
Sollten Sie eine Abmahnung erhalten haben, können Sie sich gerne mit mir
telefonisch :05202 / 7 31 32 ,
per Fax :05202 / 7 38 09 oder
per email :info (at) ra-gerth.de

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