Hatte ich hier darüber berichtet, dass das AG Charlottenburg der Klägerin Triple X Entertainment UG weder die Ladung zum Termin, noch meinen Antrag auf Verweisung an das AG Bielefeld zustellen konnte, weil es die Klägerin nicht gefunden hat, so wird jetzt dem Beklagten aufgegeben dem Gericht eine ladungsfähige Anschrift mitzuteilen.
Interessanter Hinweis am Rande: Es lag ein weiters Schreiben anbei, indem Rechtsanwalt Carsten Goethe, der den Mahnbescheid beantragt hatte, den Rückzug antritt und mitteilt, dass die Focus Gesellschaft für Forderungsmanagement mbH die Rechte vertritt und er selber den Antrag auf Durchführung des streitigen Verfahrens nicht gestellt hat.
Das eine war mir klar und das andere zu erwarten.
Denn den Antrag hatte ich gestellt.
Wobei, der Kollege hatte doch den Mahnbescheid beantragt. In wessen Auftrag und mit welchem Mandat eigentlich?
Schlagwort: Triple X Entertainment UG
In einer Filesharingklage der Triple X Entertainment UG konnte das Amtsgericht Charlottenburg der Klägerin die Ladung vom 08.07.2014 zum Termin am 28.08.2014 nicht zustellen.
Aufgefallen war dies als ich für den in Oerlinghausen ansässigen Beklagten die Verweisung an das örtlich zuständige Amtsgericht Bielefeld beantragt habe.
Den Mahnbescheid gegen den Mandanten hatte Rechtsanwalt Carsten Göthe aus Berlin beantragt.
Die Klage wurde aber wie so häufig nach dem Widerspruch mit Antrag zur Durchführung der mündlichen Verhandlung nicht begründet. Von daher wäre jedes Vorbringen im Termin als verspätet zurückgewiesen werden müssen.
Mal sehen ob das AG Charlottenburg die Klägerin findet, oder das AG Bielefeld.