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„U-Bahn – Nächster Halt: Terror“ – Abgemahnt wird aber auch wirklich alles

Die Kanzlei Waldorf Frommer mahnt für die Tiberius Film GmbH den angeblichen
widerrechtlichen Upload, das sog. Filesharing an dem US-amerikanischen Thriller
 U-Bahn – Nächster Halt: Terror“ (englischer
Original- und deutscher Alternativtitel: Red Line)
des Regisseurs und Drehbuchautoren
 Robert Kirbyson ab.

 

Die Kanzlei Waldorf Frommer fordert neben der Vernichtung der
Datei und der Abgabe der strafbewehrten Unterlassungserklärung auch noch  815,00 € für die illegale
Verbreitung des urheberrechtlich geschützten Films „U-Bahn –Nächster
Halt: Terror“
in Filesharing-Netzwerken.



Die Waldorf Frommer Rechtsanwälte machen dabei einen
Schadensersatz in Höhe von 600,00 € und einen Aufwendungsersatz,
dahinter verbergen sich die Rechtsverfolgungskosten,  in Höhe von 215,00
 geltend.

Für die  Abmahnungen der Kanzlei Waldorf Frommer Rechtsanwälte gilt:

 


  • Setzen Sie sich nicht selbst
    mit der Waldorf Frommer
    Rechtsanwälte
    in Verbindung! Jede noch so unbedachte Äußerung würde zu
    rechtlich nachteiligen Folgen führen.

  • Unterschreiben Sie die
    vorgefertigte Unterlassungserklärung auf keinen Fall, da Sie sich dann
    auch zur Zahlung der geforderten 815,00
    verpflichten und ein Schuldeingeständnis abgeben.

  • Aufgrund der gravierenden
    Rechtsfolgen und der technischen Fehlerbelastung der Ermittlung der
    IP-Adresse sollte die Abmahnung fachanwaltlich überprüft werden.

  • Trotz der zweifelhaften
    Rechtslage und der oft fehlerbehafteten Feststellung der Downloads
    empfiehlt sich in den meisten Fällen die Abgabe einer modifizierten
    Unterlassungserklärung.

  • Prüfen Sie, ob der
    abgemahnte Verstoß tatsächlich über Ihren Anschluss begangen worden ist –
    ganz gleich ob von Ihnen selbst oder einer anderen Person, die Ihren
    Anschluss benutzte (Ehepartner, Lebenspartner, Kinder, Enkel, Patienten,
    Mieter, Kunden, Besucher).

  • Der BGH hat zum einen entschieden, dass ein Anschlussinhaber nicht
    für volljährige Familienmitglieder und Mitbewohner haftet, die ohne seine
    Kenntnis Rechtsverletzungen begehen (
    BGH, Urteil vom 8. Januar 2014 – I ZR 169/12 – BearShare). In diesem Fall haftet das
    Familienmitglied oder der Mitbewohner selbst.

  • Weiterhin hat der BGH entschieden, dass für den Fall,
    dass minderjährige Familienmitglieder die Urheberrechtsverletzungen
    begangen haben, die Haftung der Eltern hierfür davon abhängt, ob sie ihre
    Kinder über die verbotene Teilnahme an Internettauschbörsen im Vorfeld
    aufgeklärt haben und zu keiner Zeit davon ausgehen konnten, dass ihr Kind
    sich nicht an das Verbot hält (
    BGH, Urteil vom 15.11.2012 – I ZR 74/12 – Morpheus ).

  • Wenn der Verstoß nicht durch
    den Anschlussinhaber selbst begangen worden ist, kann eine deutliche
    Reduzierung der Forderung erreicht werden.

 

Ich biete Ihnen an, dass  Sie sich
bei mir unverbindlich telefonisch informieren können, in welcher Form, mit
welchem Risiko und mit welchen Erfolgsaussichten in Ihrem Fall vorgegangen
werden kann.

 

Zu dem Zweck senden Sie mir bitte eine kurze Sachverhaltsschilderung mit
Ihren Kontaktdaten per Email oder per Fax.

Besser und unkomplizierter wäre es noch, wenn Sie mir, selbstverständlich
ebenfalls kostenfrei, die Abmahnung bereits vorab eingescannt per Email,  per Fax oder per Post zukommen lassen würden.

 


Sollten Sie eine Abmahnung erhalten haben, können Sie
sich gerne mit mir


telefonisch
:05202 / 7 31 32
,


per
Fax :05202 / 7 38 09 oder


per
email :info (at) ra-gerth.de


in Verbindung setzen.