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Thile Weichert versus facebook – wieder geht eine Runde an Facebook

Das Oberverwaltungsgericht für das Land Schleswig-Holstein hat mit Urteil vom 04.09.2014, Az. 4 LB 20/13, entschieden, dass der Betreiber einer Facebook-Fanpage vom Unabhängigen Landeszentrum für Datenschutz (ULD) nicht zur Abschaltung der Fanpage verpflichtet werden kann.
Juris berichtet:

Die Wirtschaftsakademie Schleswig-Holstein GmbH, die bei Facebook eine Fanpage betreibt, klagte gegen die Anordnung des ULD, diese Fanpage zu deaktivieren. Seine Anordnung Ende 2011 hatte das ULD mit datenschutzrechtlichen Verstößen von Facebook – insbesondere einer fehlenden Widerspruchsmöglichkeit von Nutzern nach dem Telemediengesetz gegen die Erstellung von Nutzungsprofilen – begründet.
Das VG Schleswig hatte die streitigen Anordnungen des ULD aufgehoben.
Das OVG Schleswig hat die Berufung des ULD zurückgewiesen.
Nach Auffassung des Oberverwaltungsgerichts ist der Betreiber einer Facebook-Fanpage für die allein von Facebook vorgenommene Verarbeitung personenbezogener Daten von Besuchern der Fanpage datenschutzrechtlich nicht verantwortlich, denn er habe keinen Einfluss auf die technische und rechtliche Ausgestaltung der Datenverarbeitung durch Facebook. Dass er von Facebook anonyme Statistikdaten über Nutzer erhält, begründe keine datenschutzrechtliche Mitverantwortung. Das ULD als Datenschutzaufsichtsbehörde dürfe den Fanpagebetreiber deshalb nicht zur Deaktivierung seiner Fanpage verpflichten.
Die Anordnung des ULD sei auch bereits deshalb rechtswidrig gewesen, weil vor einer Untersagungsverfügung an einen datenschutzrechtlich Verantwortlichen erst ein abgestuftes Verfahren einzuhalten ist, in dem zunächst eine Umgestaltung der Datenverarbeitung angeordnet und ein Zwangsgeld verhängt werden muss. Eine rechtlich grundsätzlich denkbare Ausnahmesituation hiervon läge nicht vor.
Das Oberverwaltungsgericht hat wegen grundsätzlicher Bedeutung die Revision zugelassen. Diese kann innerhalb eines Monats nach Zustellung der schriftlichen Urteilsgründe eingelegt werden.
VorinstanzVG Schleswig, Urt. v. 09.10.2013 – 8 A 218/11, 8 A 14/12, 8 A 37/12




Diese Entscheidung stellt eine weitere Niederlage des
schleswig-holsteinischen Datenschützers Thilo Weichert gegen Facebook dar. Die erste hatte ich hier dargestellt.