Der IT-Kanzlei Gerth liegt wieder einmal eine Abmahnung der Kanzlei BEE KAY legal aus Langenselbold, ausgesprochen durch die Rechtsanwältin Elina Kazubski für die Firma Union Harbour Ltd. aus Hong Kong u.a. wegen der rechtswidrigen Benutzung der Bezeichnung „GEORGE GINA & LUCY“ vor.
Der Abgemahnte wird darüber informiert, dass der Abmahner Inhaber verschiedener eingetragener deutscher und europäischer Marken sei, so etwa „GEORGE GINA & LUCY“, welche sowohl als Gemeinschaftsmarke, als auch als deutsche Marke geschützt sei.
Entscheidener aber sei die Verletzung der nachfolgenden Bildmarke , welchen den typischen und einzigartigen Karabiner zeigt, sowie die Verletzung der entsprechenden 3D-Marke.

Die Marken werden umfangreich benutzt und genießen u.a. Schutz für Handtaschen in Klasse 18. Die entsprechenden Registerauszüge des dpma liegt dem Abmahnschreiben bei.
Den Abgemahnten wird vorgeworfen, über die Verkaufsplattform eBay Handtaschen zum Kauf angeboten zu haben die mit der Bezeichnung „„GEORGE GINA & LUCY“, gekennzeichnet sind, obwohl es sich nicht um Originalware handeln soll. In der Abmahnung wird ein Verstoß gegen § 14 Abs. 2 S. 1 MarkenG gerügt und mitgeteilt, dass der Markeninhaberin Union Harbour Ltd. entsprechende Unterlassungs- und Schadensersatzansprüche zustehen würden.
Daher wird zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung aufgefordert, sowie die Zahlung eines Schadensersatzes unter dem Gesichtspunkt der Geschäftsführung ohne Auftrag in Höhe der der Union Harbour Ltd. durch die Inanspruchnahme der Rechtsanwältin Elina Kazubski erwachsenen Auslagen.
Die Auslagen werden in Höhe einer 1,3 Geschäftsgebühr aus dem Gegenstandwert in Höhe von 70.000,00 €, 1.732,90 €, zzgl. Auslagenpauschale in Höhe von 20,00 € zzgl. Mehrwertsteuer vor.
Die Gesamtsumme der Forderung beläuft sich auf 1.752,90 €.
Der wichtigste Rat:
Handeln Sie nicht überstürzt:
Bevor Sie also voreilig die Unterlassungserklärung unterzeichnen sollten Sie sich vorher mit einem Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz, welches sich schwerpunktmäßig mit dem Markenrecht (MarkenG) befasst oder einem Fachanwalt für Informationstechnologierecht, welcher sich schwerpunktmäßig mit den Erfordernissen des Onlinehandel beschäftigt, beraten lassen.
Bevor Sie also voreilig die Unterlassungserklärung unterzeichnen sollten Sie sich vorher mit einem Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz, welches sich schwerpunktmäßig mit dem Markenrecht (MarkenG) befasst oder einem Fachanwalt für Informationstechnologierecht, welcher sich schwerpunktmäßig mit den Erfordernissen des Onlinehandel beschäftigt, beraten lassen.
Rechtsanwalt Jan Gerth, Inhaber der IT-Kanzlei Gerth verfügt über alle beide hier relevanten Fachanwaltstitel. Er ist berechtigt die Titel Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz und Fachanwalt für IT-Recht zu führen; daneben auch noch den Titel des Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht.
Ich biete Ihnen an, dass Sie sich bei mir unverbindlich telefonisch informieren können, in welcher Form, mit welchem Risiko und mit welchen Erfolgsaussichten in Ihrem Fall vorgegangen werden kann.
Zu dem Zweck senden Sie mir bitte eine kurze Sachverhaltsschilderung mit Ihren Kontaktdaten per Email oder per Fax.
Besser und unkomplizierter wäre es noch, wenn Sie mir, selbstverständlich ebenfalls kostenfrei, die Abmahnung bereits vorab eingescannt per Email, per Fax oder per Post zukommen lassen können.
Sollten Sie eine Abmahnung erhalten haben, können Sie sich gerne mit mir
telefonisch : 0800 88 7 31 32 (kostenfrei)
oder 05202 / 7 31 32,
per Fax :05202 / 7 38 09 oder
per email :info (at) ra-gerth.de
in Verbindung setzen
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