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Schlagwort: Urheberecht
Die Kanzlei Waldorf
Frommer mahnt aktuell für die Constantin
Film Verleih GmbH angebliches Filesharing an dem kanadischen
Katastrophenfilm des Regisseurs Paul W.
S. Anderson aus dem Jahr 2014 „Pompeii“ ab.
Frommer mahnt aktuell für die Constantin
Film Verleih GmbH angebliches Filesharing an dem kanadischen
Katastrophenfilm des Regisseurs Paul W.
S. Anderson aus dem Jahr 2014 „Pompeii“ ab.
Obwohl
die Handlung des Films in Italien spielt, wurde er dennoch zwischen März und
Juli 2013 in den Cinespace Film Studios im kanadischen Toronto gedreht.
Koproduziert wurde er von der Constantin Film, weshalb Pompeii auch als
deutscher Film gilt.
die Handlung des Films in Italien spielt, wurde er dennoch zwischen März und
Juli 2013 in den Cinespace Film Studios im kanadischen Toronto gedreht.
Koproduziert wurde er von der Constantin Film, weshalb Pompeii auch als
deutscher Film gilt.
Die Kanzlei Waldorf
Frommer fordert 815,00 € für
die illegale Verbreitung des urheberrechtlich geschützten Films „ Pompeii“ in
Filesharing-Netzwerken.
Frommer fordert 815,00 € für
die illegale Verbreitung des urheberrechtlich geschützten Films „ Pompeii“ in
Filesharing-Netzwerken.
Die Waldorf Frommer Rechtsanwälte machen dabei einen
Schadensersatz in Höhe von 600,00 € und einen Aufwendungsersatz,
dahinter verbergen sich die Rechtsverfolgungskosten, in Höhe von 215,00
€ geltend.
Aber wie bisher gelten auch für die neuen Abmahnungen der Kanzlei Waldorf Frommer Rechtsanwälte:
- Setzen Sie sich nicht selbst mit der Waldorf Frommer Rechtsanwälte in
Verbindung! Jede noch so unbedachte Äußerung würde zu rechtlich
nachteiligen Folgen führen. - Unterschreiben Sie die vorgefertigte
Unterlassungserklärung auf keinen Fall, da Sie sich dann auch zur Zahlung
der geforderten 815,00 €
verpflichten und ein Schuldeingeständnis abgeben. - Aufgrund der gravierenden Rechtsfolgen und der
technischen Fehlerbelastung der Ermittlung der IP-Adresse sollte die
Abmahnung fachanwaltlich überprüft werden. - Trotz der zweifelhaften Rechtslage und der oft
fehlerbehafteten Feststellung der Downloads empfiehlt sich in den meisten
Fällen die Abgabe einer modifizierten Unterlassungserklärung. - Prüfen Sie, ob der abgemahnte Verstoß tatsächlich
über Ihren Anschluss begangen worden ist – ganz gleich ob von Ihnen selbst
oder einer anderen Person, die Ihren Anschluss benutzte (Ehepartner,
Lebenspartner, Kinder, Enkel, Patienten, Mieter, Kunden, Besucher). Wenn
der Verstoß nicht durch den Anschlussinhaber selbst begangen worden ist,
kann eine deutliche Reduzierung der Forderung erreicht werden.
Ich biete
Ihnen an, dass Sie sich bei mir
unverbindlich telefonisch informieren können, in welcher Form, mit welchem
Risiko und mit welchen Erfolgsaussichten in Ihrem Fall vorgegangen werden kann.
Ihnen an, dass Sie sich bei mir
unverbindlich telefonisch informieren können, in welcher Form, mit welchem
Risiko und mit welchen Erfolgsaussichten in Ihrem Fall vorgegangen werden kann.
Zu dem Zweck
senden Sie mir bitte eine kurze Sachverhaltsschilderung mit Ihren Kontaktdaten
per Email oder per Fax. Wenn Sie mir
auch eine Rückrufnummer mitteilen, rufe ich Sie auch kurzfristig zurück.
senden Sie mir bitte eine kurze Sachverhaltsschilderung mit Ihren Kontaktdaten
per Email oder per Fax. Wenn Sie mir
auch eine Rückrufnummer mitteilen, rufe ich Sie auch kurzfristig zurück.
Besser und unkomplizierter
wäre es noch, wenn Sie mir, selbstverständlich ebenfalls kostenfrei, die
Abmahnung bereits vorab eingescannt per Email,
per Fax oder per Post.
wäre es noch, wenn Sie mir, selbstverständlich ebenfalls kostenfrei, die
Abmahnung bereits vorab eingescannt per Email,
per Fax oder per Post.
Sollten Sie eine Abmahnung erhalten haben, können Sie sich gerne mit mir
telefonisch :05202 / 7 31 32 ,
per Fax :05202 / 7 38 09 oder
per email :info (at) ra-gerth.de
in Verbindung setzen.