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Thomas Urmann kein Rechtsanwalt mehr

Der berühmt und berüchtigte Urheber der Dezember2013-Abmahnwelle Redtube und Streaming Thomas Urmann ist seit dem 17. November 2014 nicht mehr als Rechtsanwalt bei der Rechtsanwaltskammer Nürnberg registriert und die Kanzlei Urmann & Collegen Rechtsanwaltsgesellschaft mbH sei gelöscht.

Dies berichten gestern die Kollegen der Kanzlei GGR Rechtsanwälte – Gulden & Röttger GbR  und teletarif.de übereinstimmend.

Damit sind nicht nur die Kammerverfahren hinfällig, sondern auch die weitere Verfolgung von urheberrechtlichen Abmahnungen der Kanzlei.

Redtube – Kapitel zu, Deckel drauf …

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One-Hit-Wonder: Abmahnapotheker Wagner ohne Brücken-Apotheke und pleite – Anwalt Christoph Becker mit im Strafrechtsboot

Der Apotheker Hartmut Rudolf Wagner, Inhaber der
Brücken-Apotheke in Schwäbisch Hall, und sein Rechtsanwalt Christoph
Becker von der Kanzlei „Richtig. Recht. Leipzig“ hatten bundesweit mehrere
tausend Apotheker abgemahnt und hohe Forderungen gestellt. Besonders
abgesehen hatten sie es offenbar auf Apotheken, die den Homepage-Service vom
Wort & Bild Verlag (Apotheken GesundheitsPortal) oder vom Deutschen
Apotheker Verlag (apotheken.de) nutzen.
Wie der Onlinedienst apotheke adhoc  heute mitteilt
sei die Ware, also die Arzneimittel aus der Brücken-Apotheke abgeholt worden.
Als Grund wird genannt, dass der Apotheker Wagner seine Rechnungen habe nicht
bezahlen können.
Daraus folgert dann mal ganz schnell, dass er wohl auch die
Tätigkeit seines Rechtsanwaltes Christoph Becker wird nicht zahlen können oder
bezahlt haben. Also ein weiterer Punkt auf der Liste für Indizien des  Rechtsmissbrauches nach § 8 Abs. 4 UWG.
Daran ändert auch die Posse um die zwischenzeitlich per Rundfax zurückgenommenen
Abmahnungen nichts. Diesem Rundfax des Rechtsanwalt Christoph Becker hatte
der Apotheker Hartmut Rudolf Wagner zwar gestern noch in dem Punkt
widersprochen, dass er seine Apotheke nicht schließen würde.
Das lag aber wohl nicht mehr in seiner Hand, denn die
Lieferanten holen ihre Ware wohl einfach ab.
Nun macht auch der Bericht
Sinn, nach welchem Wagner und Becker mit einem Vergleichsangebot in Höhe von  1,5 Millionen Euro auf den Homepage-Anbieter
apotheken.de zugegangen sein sollen.
Dieser warme Regen hätte zumindest den Apotheker überleben
lassen.

Jetzt werden wohl beide mit den Konsequenzen leben müssen.
Kollegen haben schon angekündigt
Strafanzeige gegen den Rechtsanwalt Becker zu erstatten. Und auch der Apotheker Wagner dürfte mit Strafanzeigen Bekanntschaft machen, so dass beide die Möglichkeit haben werden auf Ihrer Abmahnwelle auch gemeinsam im Strafrechtsboot zu schippern.
Vergleiche mit den Abmahnwellen der Kanzlei Urmann
+ Collegen
werden gezogen,  welche ja
für den Kollegen Urmann mit Ermittlungen
der Staatsanwaltschaft
einen weiteren negativen Höhepunkt erreicht, nachdem
sein Verhalten  durch das AG Regensburg in
einem zivilrechtlichen Musterprozess gerügt
wurde. Und auch die Berufung der Rechtsanwälte Urmann & Collegen und des
Herrn Drescher gegen das überzeugende Urteil des AG Regensburg vom 05.07.2013
(Az. 4 C 3780/12) wurden kostenpflichtig zurückgewiesen berichtet Kollege Dr.
Felling in seinem Blog.

Wenn man sich die Begründung des AG Regensburg und des LG
Regensburg ansieht, dann dürfte dem Kollegen Christoph Becker und dem Apotheker
Hartmut Rudolf Wagner gleiches Ungemach drohen, passen die Gründe doch wie die
Faust aufs Auge zu der neuen Abmahnwelle.
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Der EuGH folgt der Bundesregierung: Streaming ist kein Verstoß gegen das Urheberrecht

Die
von der Kanzlei
Urmann
+ Collegen
für die Firma „The
Archive AG
” verschickten Abmahnungen wegen angeblicher Urheberrechtsverletzung durch
Streaming von Inhalten der Website Redtube sorgten Anfang
Dezember
für große
 Aufregung
bei Internetnutzern und Anschlussinhaber und für ungeplantes Weihnachtsgeschäft
bei vielen Anwaltskanzleien.


Zum
einen ist bis heute nicht ganz klar, auf welcher rechtlichen Basis das für
Telekomkunden, nur die wurden in der Welle abgemahnt, zuständige
Landgericht
Köln
angeordnet hat, dass der Internet-Provider die Nutzerdaten der
Anschlussinhaber herauszugeben hat.

Zum
anderen, auf welchem Weg sich die an den Abmahnungen beteiligten Firmen und
Rechtsanwälte die IP-Adressen der Anschlussinhaber zuvor beschafft haben.

Schlussendlich wurde 
die Frage aufgeworfen, ob Streaming als unerlaubte Vervielfältigung
urheberrechtlich geschützter Werke zu behandeln ist oder nicht.

Der
damals gerade gewählte  
Minister
für Justiz und Verbraucherschutz  
Heiko
Maas
, hat auf die Anfrage der  Linke-Fraktion erklärt, dass die Bundesregierung
das reine Betrachten eines Videostreams nicht für eine Urheberrechtsverletzung
hält.


Nun hat der Europäische
Gerichtshof (EuGH)
am 5. Juni 2014C-360/13
entschieden, dass das Ansehen urheberrechtlich geschützter Inhalte über einen
Webbrowser nicht gegen das Urheberrecht verstößt, solange nichts
heruntergeladen und ausgedruckt wird.

Damit ist dann der EuGH der Ansicht des deutschen
Justizministers bzw. der Bundesregierung gefolgt, zumindest dem Teil der
Regierung, die überhaupt verstanden hat, was denn Streaming überhaupt bedeutet.

Der amtliche Leitsatz der EuGH-Entscheidung lautet:

Art.
5 der Richtlinie 2001/29/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 22.
Mai 2001 zur Harmonisierung bestimmter Aspekte des Urheberrechts und der
verwandten Schutzrechte in der Informationsgesellschaft ist dahin auszulegen,
dass die von einem Endnutzer bei der Betrachtung einer Internetseite erstellten
Kopien auf dem Bildschirm seines Computers und im „Cache“ der
Festplatte dieses Computers den Voraussetzungen, wonach diese Kopien
vorübergehend, flüchtig oder begleitend und ein integraler und wesentlicher
Teil eines technischen Verfahrens sein müssen, sowie den Voraussetzungen des
Art. 5 Abs. 5 dieser Richtlinie genügen und daher ohne die Zustimmung der
Urheberrechtsinhaber erstellt werden können.

Damit ist die Frage, ob das Streaming eine Urheberrechtsverletzung darstellt,
vom EuGH eindeutig beantwortet worden.

Beim Betrachten urheberrechtlich schutzfähiger Inhalte
wird mit der in diesem Prozess ablaufenden Vervielfältigung auf dem
Bildschirm oder im Cache des Computers gemäß § 44a  UrhG
keine Urheberrechtsverletzung begangen, d
a die Bildschirm- und Cacheinhalte nach Betrachten
wieder gelöscht werden und eine solche Vervielfältigung allenfalls
flüchtig und nicht dauerhaft ist.
 

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Rechtsanwalt Urmann: „bei den Streaming-Abmahnungen wohl mit der Rechtekette etwas nicht in Ordnung“

Laut Focus-Online räumt der Rechtsanwalt Thomas Urmann ein, dass bei den Streaming-Abmahnungen im Auftrag des abgeblichen Rechteinhabers The Archive AG etwas mit der Rechtekette nicht in Ordnung sein könne.

Das was viele Rechtsanwälte schon vermutet hatten, und zwar schon direkt nach Versendung der Abmahnungen im Dezember hat jetzt auch den abmahnenden Rechtsanwalt erreicht. Sehr beachtlich.

Die Presse mutmaßte dies bereits auch im Dezember, Redtube als Streaming-Portal auf welchem die Pornos angesehen worden sein sollen hatte gegen The Archive AG eine einstweilige Verfügung erwirken können, mit welcher es The Archive AG untersagt worden ist, weiter Abmahnungen für Filme auf dem Portal auszusprechen, dass alles reichte nicht aus um den Kollegen Urmann der Kanzlei Urmann + Collegen davon zu überzeugen, dass er mit seiner Rechtsansicht allein auf weiter Flur steht.

Unzählige Straf- und Kammeranzeigen gegen ihn persönlich und die Kanzlei ließen den Kollegen noch gestern behaupten, dass es weitere Streaming-Abmahnungen geben soll, auch war ihm die Rechtsansicht der Bundesregierung zum Thema Urheberrechtsverletzung mittels Streaming egal, als diese verlautbaren lies, dass sie Streaming für urheberrechtlich unbedenklich erachtet.

Und nun? Zieht da etwa jemand den Schwanz ein? Will der Kollege den Rückzug antreten? Oder einfach nur retten was eventuell nicht mehr zu retten ist?

Das LG Köln müsste zumindest mit den jetzigen Aussagen des Rechtsanwalts Urmann sämtliche Auskunftsansprüche in den Fällen der Streaming-Abmahnungen kassieren, denn es sollte nun als gerichtsbekannt gelten, dass mit den Anträgen nicht alles mit rechten Dingen zugegangen ist.

Es bleibt spannend.

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Machen Urmann + Collegen ernst und mahnen Streaming nochmal ab?!

Aus den vielen Interviews, Telefonatwiedergaben oder Pressemitteilungen war ja zu entnehmen, dass die Regensburger Kanzlei Urmann + Collegen wohl noch weitere Abmahnungen wegen Streaming planen.

In der Ausgabe vom 08.01.2014 der in Regensburg erscheinenden Mittelbayerischen Zeitung wird Rechtsanwalt Urmann wie folgt zitiert:

Zudem bekräftigte Urmann, dass weitere Abmahnungen und juristische Schritte gegen ihn Porno-Plattform-Nutzer folgen könnten. Urmann: „Nächste Woche wird es wieder stressig.“

Es ist davon auszugehen, dass die Kanzlei nicht nur gegen die Telekom bei dem Landgericht Köln Auskunftsansprüche geltend gemacht hat, sondern dies auch gegen andere Provider im Sommer 2013 versucht haben wird. Und wenn die Richter an den dort zuständigen Gerichten ebenso wenig genau hingesehen haben, wie das teilweise beim LG Köln passiert ist, dann wird uns wohl in KW 2 die zweite Abmahnwelle wegen Streaming erreichen.

Zur Erinnerung kurz vor Weihnachten verschickte die Kanzlei Urmann + Collegen Abmahnungen im Auftrag der Rechteinhaberin The Archive AG wegen Streamings von Pornofilmen auf der Internetseite Redtube.

Meine rechtliche Bewertung findet sich hier und hier und hier.

Auch auf eine neue Abmahnwelle aus dem Hause Urmann + Collegen bin ich vorbereitet.

Interessant auch, wie die Wertung des Kollegen Thomas Urmann zu den gegen ihn erstatteten Anzeigen ausfällt. Auf der Homepage des Bayrischen Rundfunks ist folgendes zu lesen:

Es sei „völliger, juristischer Unfug“, was in der Strafanzeige stehe, sagte Urmann dem Bayerischen Rundfunk.

Es bleibt weiterhin spannend.

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Redtube, The Archive AG und U +C Rechtsanwälte als Arbeitsbeschaffungsmaßnahme vor Weihnachten

Über die aktuell laufende Abmahnungswelle der Rechtsanwaltskanzlei Urmann + Collegen hatte ich hier und hier berichtet.

Tatsächlich ist es so, dass seit Donnerstag die Anruferzahlen steigen, dass das Mailpostfach in jeder Stunde voll ist, weil sich immer mehr Abgemahnte melden und um Rat nachfragen.

Ein Teil der Anrufer kann nicht nachvollziehen warum er diese Abmahnungen wegen Streaming erhalten hat, und dies auch nach intensiver Befragung im Familienkreis, einem Teil der Anrufer ist es auch peinlich, dass man(n) beim Surfen auf Pornoseiten ertappt worden ist und andere beschweren sich über die „Abzockmentalität“ von bestimmten, von den Anrufern als „schwarze Schafe“,  titulierten Rechtsanwälten.

Aber alle eint der Wunsch, sich gegen diese Abmahnungen zu wehren.

Und das machen wir dann auch.

Das Papierlager ist voll, es gibt genügend Tinte für die Drucker und zwei Faxgeräte sorgen für schnellen Durchlauf.

Und so oder ähnlich werden viele Kolleginnen und Kollegen aus dem Bereich Internetrecht und Urheberrecht noch vor Weihnachten voll beschäftigt.