Der Apotheker Hartmut Rudolf Wagner, Inhaber der
Brücken-Apotheke in Schwäbisch Hall, und sein Rechtsanwalt Christoph
Becker von der Kanzlei „Richtig. Recht. Leipzig“ hatten bundesweit mehrere
tausend Apotheker abgemahnt und hohe Forderungen gestellt. Besonders
abgesehen hatten sie es offenbar auf Apotheken, die den Homepage-Service vom
Wort & Bild Verlag (Apotheken GesundheitsPortal) oder vom Deutschen
Apotheker Verlag (apotheken.de) nutzen.
Wie der Onlinedienst apotheke adhoc
heute mitteilt
sei die Ware, also die Arzneimittel aus der Brücken-Apotheke abgeholt worden.
Als Grund wird genannt, dass der Apotheker Wagner seine Rechnungen habe nicht
bezahlen können.
Daraus folgert dann mal ganz schnell, dass er wohl auch die
Tätigkeit seines Rechtsanwaltes Christoph Becker wird nicht zahlen können oder
bezahlt haben. Also ein weiterer Punkt auf der Liste für Indizien des Rechtsmissbrauches nach § 8 Abs. 4 UWG.
Daran ändert auch die Posse um die zwischenzeitlich per
Rundfax zurückgenommenen
Abmahnungen nichts. Diesem Rundfax des Rechtsanwalt Christoph Becker hatte
der Apotheker Hartmut Rudolf Wagner zwar gestern noch in dem Punkt
widersprochen, dass er seine Apotheke nicht schließen würde.
Das lag aber wohl nicht mehr in seiner Hand, denn die
Lieferanten holen ihre Ware wohl einfach ab.
Nun macht auch der
Bericht
Sinn, nach welchem Wagner und Becker mit einem Vergleichsangebot in Höhe von 1,5 Millionen Euro auf den Homepage-Anbieter
apotheken.de zugegangen sein sollen.
Dieser warme Regen hätte zumindest den Apotheker überleben
lassen.
Jetzt werden wohl beide mit den Konsequenzen leben müssen.
Kollegen haben schon
angekündigt
Strafanzeige gegen den Rechtsanwalt Becker zu erstatten. Und auch der Apotheker Wagner dürfte mit Strafanzeigen Bekanntschaft machen, so dass beide die Möglichkeit haben werden auf Ihrer Abmahnwelle auch gemeinsam im
Strafrechtsboot zu schippern.
Vergleiche mit den Abmahnwellen der Kanzlei
Urmann
+ Collegen werden gezogen, welche ja
für den Kollegen Urmann mit
Ermittlungen
der Staatsanwaltschaft einen weiteren negativen Höhepunkt erreicht, nachdem
sein Verhalten durch das AG Regensburg in
einem zivilrechtlichen Musterprozess
gerügt
wurde. Und auch die Berufung der Rechtsanwälte Urmann & Collegen und des
Herrn Drescher gegen das überzeugende Urteil des AG Regensburg vom 05.07.2013
(Az. 4 C 3780/12) wurden kostenpflichtig zurückgewiesen berichtet Kollege Dr.
Felling in seinem
Blog.
Wenn man sich die Begründung des AG Regensburg und des LG
Regensburg ansieht, dann dürfte dem Kollegen Christoph Becker und dem Apotheker
Hartmut Rudolf Wagner gleiches Ungemach drohen, passen die Gründe doch wie die
Faust aufs Auge zu der neuen
Abmahnwelle.