Mir liegt eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung durch den
Verein mit dem klingenden Namen Verbraucherschutzverein
gegen unlauteren Wettbewerb e.V. (kurz:
Verbraucherschutzverein guW e.V.) aus
Fürstenfeldbruck vor.
Verein mit dem klingenden Namen Verbraucherschutzverein
gegen unlauteren Wettbewerb e.V. (kurz:
Verbraucherschutzverein guW e.V.) aus
Fürstenfeldbruck vor.
Hierbei handelt es sich ausweislich des Abmahnschreibens vom
27.08.2014 um einen Verband, der seit 2005 als Verbraucherschutzverein tätig ist
und sich zum Ziel gesetzt hat ,
Verbraucher zu informieren sowie zu beraten und auf der Webseite http://www.verbraucherschutzverein.org/Information/Unsere-aktuellen-Verfahren/
über seine erfolgreichen Abmahnungen berichtet.
27.08.2014 um einen Verband, der seit 2005 als Verbraucherschutzverein tätig ist
und sich zum Ziel gesetzt hat ,
Verbraucher zu informieren sowie zu beraten und auf der Webseite http://www.verbraucherschutzverein.org/Information/Unsere-aktuellen-Verfahren/
über seine erfolgreichen Abmahnungen berichtet.
Ziel des Verbandes sei die Beratung und Information von
Verbrauchern. Über ein Onlineformular darf man aber Beschwerden über
SPAM-Emails, unerwünschte Telefonwerbung, falsche Widerrufsbelehrungen,
fragwürdige AGB usw. mitteilen
Verbrauchern. Über ein Onlineformular darf man aber Beschwerden über
SPAM-Emails, unerwünschte Telefonwerbung, falsche Widerrufsbelehrungen,
fragwürdige AGB usw. mitteilen
Abgemahnt wurde in dem vorliegenden Fall ein Verkäufer auf
der Plattform „eBay“ wegen fehlerhafter AGB.
der Plattform „eBay“ wegen fehlerhafter AGB.
Gerügt wird unter anderem:
– der
Verstoß gegen die Forderungen des §§ 474 ff. BGB
Verstoß gegen die Forderungen des §§ 474 ff. BGB
–
fehlerhafte Garantieerklärung in einem eBay Angebot gem. §§ 474 Abs. 1,
475 Abs. 1, 477 Abs. 1 S1. 1, 443 BGB
fehlerhafte Garantieerklärung in einem eBay Angebot gem. §§ 474 Abs. 1,
475 Abs. 1, 477 Abs. 1 S1. 1, 443 BGB
– fehlerhafte
Formulierung des Gefahrübergangs nach §§ 474 Abs. 2 Satz 2, 447 BGB
Formulierung des Gefahrübergangs nach §§ 474 Abs. 2 Satz 2, 447 BGB
– fehlerhafte
Gewährleistungsklausel
Gewährleistungsklausel
– fehlerhafte
salvatorische Klausel
salvatorische Klausel
– fehlerhafte
Klausel bzgl. Des Erfüllungsortes
Klausel bzgl. Des Erfüllungsortes
Von dem Abgemahnten sind die Unterzeichnung und Abgabe einer
strafbewehrten Unterlassungsverpflichtungserklärung nach § 8 Abs. 1, 3 Nr. 3 UWG i.V.m. § 4 UKlaG wegen der Verstöße gegen §§ 3, 4 Nr. 11 UWG sowie die Zahlung eines
Pauschalbetrages in Höhe von 243,95 € gefordert.
strafbewehrten Unterlassungsverpflichtungserklärung nach § 8 Abs. 1, 3 Nr. 3 UWG i.V.m. § 4 UKlaG wegen der Verstöße gegen §§ 3, 4 Nr. 11 UWG sowie die Zahlung eines
Pauschalbetrages in Höhe von 243,95 € gefordert.
Die der Abmahnung beigefügte Unterlassungserklärung ist
regelmäßig zu weit gefasst und sollte in dieser Form nicht abgegeben werden.
regelmäßig zu weit gefasst und sollte in dieser Form nicht abgegeben werden.
Bevor Sie also voreilig die Unterlassungserklärung
unterzeichnen sollten Sie sich vorher mit einem Fachanwalt beraten lassen.
unterzeichnen sollten Sie sich vorher mit einem Fachanwalt beraten lassen.