Das Amtsgericht Bingen am Rhein hat Versäumnisurteil gegen Herrn Rechtsanwalt Karl-Heinz Trebing, als Insolvenzverwalter über das Vermögen der FDUDM2 GmbH erlassen. War dieser doch einer Ladung zum persönlichen Erscheinen in einem Filesharing-Klageverfahren, geführt durch die U + C Rechtsanwälte, nicht nachgekommen.
Auch die Kanzlei U + C Rechtsanwälte glänzte durch Abwesenheit. Wobei warum hätten die auch kommen sollen, haben die die Klage nach dem Widerspruch gegen den Mahnbescheid und dem Antrag auf Durchführung der mündlichen Verhandlung nicht einmal begründet.
Der Widerspruch gegen den Mahnbeschied lohnt sich somit immer.