dem klingenden Namen IDO –
Interessenverband für das Rechts- und Finanzconsulting deutscher
Online-Unternehmen e. V. hat eine Kuh gefunden, die er
nahezu täglich von IDO abgemahnte Händler/innen an, die auf DaWanda Waren
anbieten, meist als sog. Kleinunternehmer.
in der Abmahnung vertritt der Verband derzeit 1.800 Mitglieder darunter
Online-Apotheken, Online-Warenhäuser, Online-Shops, IT-Dienstleister, Provider,
sonstige Dienstleister, Verlage, Fabrikanten, Immobilienmakler, und
Rechtsdienstleistungsunternehmen.
Verbandes sei die Einhaltung der Regeln des lauteren Wettbewerbs und damit die
Herstellung gleicher Wettbewerbsbedingungen.
abgemahnt, die leicht festzustellen sind. So mahnt IDO in der Regel folgende
Verstöße ab:
- · fehlende
Widerrufsbelehrung, - · fehlendes
Widerrufsformular - · fehlender Hinweis
auf die OS-Plattform - · keine aktive
Verlinkung auf die OS-Plattform, - · Werbung mit
„versichertem Versand“ - · fehlende Angaben
zur Speicherung des Vertragstextes - · Verstöße gegen
die Textilkennzeichnungsverordnung - · fehlende Grundpreisangaben
- · unbestimmte
Lieferzeitangaben („in der Regel“)
verlangt vom Abmahnungsempfänger die Zahlung von 232,05 € sowie die Abgabe
einer strafbewehrten Unterlassungserklärung.
Unterlassungserklärung ist regelmäßig zu weit gefasst und sollte in dieser Form
nicht abgegeben werden.
voreilig die Unterlassungserklärung unterzeichnen sollten Sie sich vorher mit
einem Fachanwalt für Gewerblichen
Rechtsschutz, welches sich schwerpunktmäßig mit dem
Wettbewerbsrecht (UWG) befasst oder
einem Fachanwalt für
Informationstechnologierecht, welcher sich schwerpunktmäßig mit den Erfordernissen
des Onlinehandel beschäftigt, beraten lassen.
Gerth, Inhaber der IT-Kanzlei Gerth verfügt über alle beide
hier relevanten Fachanwaltstitel. Er ist berechtigt die Titel Fachanwalt für Gewerblichen
Rechtsschutz und Fachanwalt für IT-Recht zu führen;
daneben auch noch den Titel des Fachanwalt für Urheber- und
Medienrecht.
dass Sie sich bei mir unverbindlich telefonisch informieren können, in
welcher Form, mit welchem Risiko und mit welchen Erfolgsaussichten in Ihrem
Fall vorgegangen werden kann.
Sie mir bitte eine kurze Sachverhaltsschilderung mit Ihren Kontaktdaten per
Email oder per Fax.
unkomplizierter wäre es noch, wenn Sie mir, selbstverständlich ebenfalls
kostenfrei, die Abmahnung bereits vorab eingescannt per Email, per Fax
oder per Post zukommen lassen können.
haben, können Sie sich gerne mit mir
telefonisch : 0800 88 7 31 32 (kostenfrei)
oder 05202 / 7 31 32,
per Fax :05202 / 7 38 09 oder
per email :info (at) ra-gerth.de
setzen
vor Abgabe einer wenn auch modifizierten Unterlassungserklärung ihren
Onlineshop und/oder ihren DaWanda-Account rechtssicher gestalten lassen.
Unterlassungserklärung und weitere Abmahnungen verhindert werden.
nach Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung den Shop des
abgemahnten DaWanda-Händlers überprüft.
fest, macht der Vertragsstrafen von 3.000 EUR bis 4.000 EUR ein.
Vertragsstrafen können je nach Einzelfall durch einen Anwalt „herunterhandelt“
werden, aber ärgerlich bleiben aber auch die reduzierten Vertragsstrafen in
Höhe von „nur“ 1.000,00 € oder 2.000,00 €.