Hier hatte ich berichtet, dass die Firma Erotic
Planet Wolfgang Embacher GmbH durch die Kanzlei ©-Law
GbR
(c-Law GbR) das Down-/Uploaden in Filesharing-Netwerken des Machwerkes Vier Stunden Gangbang abmahnen lässt.
Und die Nutzer von BitTorrent und ähnlichen Peer-2-Peer-Netzwerken, die nach den ersten 4 Stunden noch nicht genug bekommen haben, sofern sie auf die dargestellte Unterhaltung stehen, haben dann eventuell noch den Streifen Vier Stunden Fetisch von dem gleichen Rechteanbieter Erotic Planet Wolfgang Embacher GmbH heruntergeladen und verkonsumiert.
Und als krönender Abschluss, quasi als Sahnehäubchen kommt dann noch die Abmahnung der Hamburger Kanzlei ©-Law GbR (c-Law GbR).
Wie abgemahnte Nutzer sich am besten verhalten sollten, siehe hier.
Schlagwort: Vier Stunden Gangbang
Die
Rechtsanwaltskanzlei ©-Law GbR aus Hamburg, dahinter verbergen sich, wie hier
beschrieben, die bekannten Abmahnanwälte
Stephan R. Schulenberg LL.M. Eur. und Andre Schenk LL.M. Eur. der Kanzlei
Schulenberg & Schenk Rechtsanwälte,
mahnen angebliche Urheberrechtsverletzungen für die Erotic Planet Wolfgang Embacher GmbH Gegenstand der aktuellen Abmahnungen ist
der Film aus dem Bereich der Erwachsenenunterhaltung „Vier Stunden Gangbang“.
Rechtsanwaltskanzlei ©-Law GbR aus Hamburg, dahinter verbergen sich, wie hier
beschrieben, die bekannten Abmahnanwälte
Stephan R. Schulenberg LL.M. Eur. und Andre Schenk LL.M. Eur. der Kanzlei
Schulenberg & Schenk Rechtsanwälte,
mahnen angebliche Urheberrechtsverletzungen für die Erotic Planet Wolfgang Embacher GmbH Gegenstand der aktuellen Abmahnungen ist
der Film aus dem Bereich der Erwachsenenunterhaltung „Vier Stunden Gangbang“.
Wer als
Filesharer dann die 4 Stunden durchgehalten hat bekommt dann halt auch den
Nachschlag in Form einer Abmahnung der ©-Law
GbR (c-Law GbR).
Filesharer dann die 4 Stunden durchgehalten hat bekommt dann halt auch den
Nachschlag in Form einer Abmahnung der ©-Law
GbR (c-Law GbR).
Die
aktuellen Abmahnungen der ©-Law GbR
(c-Law GbR) sind mit den bereits
bekannten Abmahnschreiben der Kanzlei Schulenberg & Schenk
Rechtsanwälte jedoch fast identisch.
Auch in den Abmahnungen für die Erotic
Planet Wolfgang Embacher GmbH der ©-Law
GbR (c-Law GbR) wird ein
pauschaler Schadenersatzbetrag in Höhe von 950,00
€ gefordert.
aktuellen Abmahnungen der ©-Law GbR
(c-Law GbR) sind mit den bereits
bekannten Abmahnschreiben der Kanzlei Schulenberg & Schenk
Rechtsanwälte jedoch fast identisch.
Auch in den Abmahnungen für die Erotic
Planet Wolfgang Embacher GmbH der ©-Law
GbR (c-Law GbR) wird ein
pauschaler Schadenersatzbetrag in Höhe von 950,00
€ gefordert.
Aber
wie bisher gelten auch für die neuen Abmahnungen der Kanzlei ©-Law GbR (c-Law GbR):
wie bisher gelten auch für die neuen Abmahnungen der Kanzlei ©-Law GbR (c-Law GbR):
- Setzen Sie sich nicht selbst mit der Kanzlei ©-Law GbR (c-Law
GbR) in Verbindung! Jede noch so unbedachte Äußerung
würde zu rechtlich nachteiligen Folgen führen. - Unterschreiben Sie die vorgefertigte
Unterlassungserklärung auf keinen Fall, da Sie sich dann auch zur Zahlung
der geforderten 950,00 €
verpflichten und ein Schuldeingeständnis abgeben. - Aufgrund der gravierenden Rechtsfolgen und der technischen
Fehlerbelastung der Ermittlung der IP-Adresse sollte die Abmahnung fachanwaltlich überprüft werden. - Trotz der
zweifelhaften Rechtslage und der oft fehlerbehafteten Feststellung der
Downloads empfiehlt sich in den meisten Fällen die Abgabe einer
modifizierten Unterlassungserklärung. - Prüfen
Sie, ob der abgemahnte Verstoß tatsächlich über Ihren Anschluss begangen
worden ist – ganz gleich ob von Ihnen selbst oder einer anderen Person,
die Ihren Anschluss benutzte (Ehepartner, Lebenspartner, Kinder, Enkel,
Patienten, Mieter, Kunden, Besucher). - Der BGH hat entschieden, dass der
Anschlussinhaber nicht für volljährige Familienmitglieder und Mitbewohner
haftet, die ohne seine Kenntnis Rechtsverletzungen begehen (BGH, Urteil vom 8. Januar 2014 – I ZR 169/12 – BearShare). In
diesem Fall haftet dieses Familienmitglied selbst. - Haben
Minderjährige die Urheberrechtsverletzungen begangen, so hängt die Haftung
der Eltern hierfür davon ab, ob sie ihre Kinder über die verbotene
Teilnahme an Internettauschbörsen im Vorfeld aufgeklärt haben und zu
keiner Zeit davon ausgehen konnten, dass ihr Kind sich nicht an das Verbot
hält (BGH, Urteil vom 15.11.2012 – I ZR 74/12 – Morpheus ). - Der BGH
hat mit Urteil vom 12. Mai 2010, Az. I ZR 121/08 – „Sommer unseres Lebens„
entschieden, dass für einen Anschlussinhaber keine Haftung bei ausreichend
gesichertem WLAN besteht. - Wenn der
Verstoß nicht durch den Anschlussinhaber selbst begangen worden ist, kann
eine deutliche Reduzierung der Forderung erreicht werden.
Ich biete Ihnen an, dass Sie sich
bei mir unverbindlich telefonisch informieren können, in welcher Form, mit
welchem Risiko und mit welchen Erfolgsaussichten in Ihrem Fall vorgegangen
werden kann.
bei mir unverbindlich telefonisch informieren können, in welcher Form, mit
welchem Risiko und mit welchen Erfolgsaussichten in Ihrem Fall vorgegangen
werden kann.
Zu dem Zweck senden Sie mir bitte eine kurze Sachverhaltsschilderung mit
Ihren Kontaktdaten per Email oder per Fax.
Ihren Kontaktdaten per Email oder per Fax.
Besser und unkomplizierter wäre es noch, wenn Sie mir, selbstverständlich
ebenfalls kostenfrei, die Abmahnung bereits vorab eingescannt per Email, per Fax oder per Post zukommen lassen können.
ebenfalls kostenfrei, die Abmahnung bereits vorab eingescannt per Email, per Fax oder per Post zukommen lassen können.
Sollten Sie eine Abmahnung erhalten haben, können Sie
sich gerne mit mir
sich gerne mit mir
telefonisch :05202 / 7 31 32 ,
per Fax :05202 / 7 38 09 oder
in Verbindung setzen.