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Nach „Vier Stunden Gangbang“ auch noch „Vier Stunden Fetisch“

Hier hatte ich berichtet, dass die Firma Erotic
Planet Wolfgang Embacher GmbH
durch die Kanzlei 
©-Law
GbR

(c-Law GbR) das Down-/Uploaden in Filesharing-Netwerken  des Machwerkes 
Vier Stunden Gangbang abmahnen lässt.


Und die Nutzer von BitTorrent und ähnlichen Peer-2-Peer-Netzwerken, die nach den ersten 4 Stunden noch nicht genug bekommen haben, sofern sie auf die dargestellte Unterhaltung stehen, haben dann eventuell noch den Streifen Vier Stunden Fetisch von dem gleichen Rechteanbieter  Erotic Planet Wolfgang Embacher GmbH heruntergeladen und verkonsumiert.


Und als krönender Abschluss, quasi als Sahnehäubchen kommt dann noch die Abmahnung der Hamburger Kanzlei ©-Law GbR (c-Law GbR).


Wie abgemahnte Nutzer sich am besten verhalten sollten, siehe hier.



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Wer den Film „Vier Stunden Gangbang“ aus Filesharing-Netzwerken gesaugt hat bekommt den Nachschlag von ©-Law GbR

Die
Rechtsanwaltskanzlei ©-Law GbR  aus Hamburg, dahinter verbergen sich, wie hier
beschrieben,  die bekannten Abmahnanwälte
Stephan R. Schulenberg LL.M. Eur. und Andre Schenk LL.M. Eur. der Kanzlei
Schulenberg & Schenk Rechtsanwälte, 
mahnen angebliche Urheberrechtsverletzungen für die Erotic Planet Wolfgang Embacher GmbH  Gegenstand der aktuellen Abmahnungen ist
der Film aus dem Bereich der Erwachsenenunterhaltung „Vier Stunden Gangbang“.

Wer als
Filesharer dann die 4 Stunden durchgehalten hat bekommt dann halt auch den
Nachschlag in Form einer Abmahnung der ©-Law
GbR
(c-Law GbR).

Die
aktuellen Abmahnungen der ©-Law GbR
(c-Law GbR) sind mit den bereits
bekannten Abmahnschreiben der Kanzlei Schulenberg & Schenk
Rechtsanwälte  jedoch fast identisch.
Auch in den Abmahnungen für die Erotic
Planet Wolfgang Embacher GmbH
der ©-Law
GbR
(c-Law GbR) wird ein
pauschaler Schadenersatzbetrag in Höhe von 950,00
gefordert.
Aber
wie bisher gelten auch für die neuen Abmahnungen der Kanzlei ©-Law GbR (c-Law GbR):
  • Setzen Sie sich nicht selbst mit der Kanzlei ©-Law GbR (c-Law
    GbR)
    in Verbindung! Jede noch so unbedachte Äußerung
    würde zu rechtlich nachteiligen Folgen führen.
  • Unterschreiben Sie die vorgefertigte
    Unterlassungserklärung auf keinen Fall, da Sie sich dann auch zur Zahlung
    der geforderten 950,00 €
    verpflichten und ein Schuldeingeständnis abgeben.
  • Aufgrund der gravierenden Rechtsfolgen und der technischen
    Fehlerbelastung der Ermittlung der IP-Adresse sollte die Abmahnung
    fachanwaltlich überprüft werden.
  • Trotz der
    zweifelhaften Rechtslage und der oft fehlerbehafteten Feststellung der
    Downloads empfiehlt sich in den meisten Fällen die Abgabe einer
    modifizierten Unterlassungserklärung.
  • Prüfen
    Sie, ob der abgemahnte Verstoß tatsächlich über Ihren Anschluss begangen
    worden ist – ganz gleich ob von Ihnen selbst oder einer anderen Person,
    die Ihren Anschluss benutzte (Ehepartner, Lebenspartner, Kinder, Enkel,
    Patienten, Mieter, Kunden, Besucher).
  • Der BGH hat entschieden, dass der
    Anschlussinhaber nicht für volljährige Familienmitglieder und Mitbewohner
    haftet, die ohne seine Kenntnis Rechtsverletzungen begehen (
    BGH, Urteil vom 8. Januar 2014 – I ZR 169/12 – BearShare). In
    diesem Fall haftet dieses Familienmitglied selbst.
  • Haben
    Minderjährige die Urheberrechtsverletzungen begangen, so hängt die Haftung
    der Eltern hierfür davon ab, ob sie ihre Kinder über die verbotene
    Teilnahme an Internettauschbörsen im Vorfeld aufgeklärt haben und zu
    keiner Zeit davon ausgehen konnten, dass ihr Kind sich nicht an das Verbot
    hält (
    BGH, Urteil vom 15.11.2012 – I ZR 74/12 – Morpheus ).
  • Der BGH
    hat mit
    Urteil vom 12. Mai 2010, Az. I ZR 121/08 – „Sommer unseres Lebens
    entschieden, dass für einen Anschlussinhaber keine Haftung bei ausreichend
    gesichertem WLAN besteht.
  • Wenn der
    Verstoß nicht durch den Anschlussinhaber selbst begangen worden ist, kann
    eine deutliche Reduzierung der Forderung erreicht werden.
Ich biete Ihnen an, dass  Sie sich
bei mir unverbindlich telefonisch informieren können, in welcher Form, mit
welchem Risiko und mit welchen Erfolgsaussichten in Ihrem Fall vorgegangen
werden kann.
Zu dem Zweck senden Sie mir bitte eine kurze Sachverhaltsschilderung mit
Ihren Kontaktdaten per Email oder per Fax.
Besser und unkomplizierter wäre es noch, wenn Sie mir, selbstverständlich
ebenfalls kostenfrei, die Abmahnung bereits vorab eingescannt per Email,  per Fax oder per Post zukommen lassen können.
Sollten Sie eine Abmahnung erhalten haben, können Sie
sich gerne mit mir
telefonisch :05202 / 7 31 32 ,
per Fax :05202 / 7 38 09 oder
per email :info (at) ra-gerth.de
in Verbindung setzen.