Kategorien
Uncategorized

Filesharing: Berliner Kanzlei von Kenne Partnerschaft Rechtsanwälte Steuerberater möchte auch ein Stück vom Kuchen

Mit der Berliner Kanzlei von Kenne
Partnerschaft Rechtsanwälte Steuerberater 
möchte eine weitere Kanzlei
vom Kuchen des Filesharing-Abmahngeschäfts naschen.

Die Kanzlei von Kenne Partnerschaft
Rechtsanwälte 
verschickt im Namen der  DigiProtect
Gesellschaft zum Schutz digitaler Medien GmbH
, Abmahnungen wegen angeblich
illegalem Up- und Download von urheberrechtlich geschützten
Dateien die sich auch von anderen Kanzleien,wie Kornmeier & Partner oder auch von Graf von Westphalen, vertreten lässt.
Vorgeworfen wird, dass man als Anschlussinhaber ein
bestimmtes Lied über eine Filesharing-Software heruntergeladen und hierdurch
Dritten den Zugriff hierauf ermöglicht habe.
Die IP-Adresse soll über die Firma DigiRights
Solution GmbH
 ermittelt worden sein. Ein sich hieran anschließendes
Auskunftsverfahren gegen den Provider habe zum Ergebnis geführt, dass die
IP-Adresse dem abgemahnten Anschlussinhaber zugeordnet worden ist.
Die Kanzlei von Kenne Partnerschaft
Rechtsanwälte Steuerberater 
macht dabei einen Schadensersatz und einen
Aufwendungsersatz, dahinter verbergen sich die Rechtsverfolgungskosten,  in
Höhe von 480,00 € geltend.
Aber wie bisher gelten auch für die neuen Abmahnungen
der Kanzlei von Kenne Partnerschaft Rechtsanwälte:
  • Setzen Sie sich nicht selbst mit der
    Kanzlei von Kenne Partnerschaft Rechtsanwälte in
    Verbindung! Jede noch so unbedachte Äußerung würde zu rechtlich
    nachteiligen Folgen führen.
  • Unterschreiben Sie die vorgefertigte
    Unterlassungserklärung auf keinen Fall, da Sie sich dann auch zur Zahlung
    der geforderten 480,00 € verpflichten und ein
    Schuldeingeständnis abgeben.
  • Aufgrund der gravierenden Rechtsfolgen und
    der technischen Fehlerbelastung der Ermittlung der IP-Adresse sollte die
    Abmahnung fachanwaltlich überprüft werden.
  • Trotz der zweifelhaften Rechtslage und der
    oft fehlerbehafteten Feststellung der Downloads empfiehlt sich in vielen Fällen die Abgabe einer modifizierten Unterlassungserklärung.
  • Prüfen Sie, ob der abgemahnte Verstoß
    tatsächlich über Ihren Anschluss begangen worden ist – ganz gleich ob von
    Ihnen selbst oder einer anderen Person, die Ihren Anschluss benutzte
    (Ehepartner, Lebenspartner, Kinder, Enkel, Patienten, Mieter, Kunden,
    Besucher).
  • Der BGH hat entschieden,
    dass der Anschlussinhaber nicht für volljährige Familienmitglieder und
    Mitbewohner haftet, die ohne seine Kenntnis Rechtsverletzungen begehen (BGH, Urteil vom 8. Januar 2014 – I ZR 169/12 –
    BearShare
    ). In diesem Fall haftet dieses
    Familienmitglied selbst.
  • Haben Minderjährige die
    Urheberrechtsverletzungen begangen, so hängt die Haftung der Eltern
    hierfür davon ab, ob sie ihre Kinder über die verbotene Teilnahme an
    Internettauschbörsen im Vorfeld aufgeklärt haben und zu keiner Zeit davon
    ausgehen konnten, dass ihr Kind sich nicht an das Verbot hält (BGH,
    Urteil vom 15.11.2012 – I ZR 74/12 – Morpheus
     ).
  • Wenn der Verstoß nicht durch den
    Anschlussinhaber selbst begangen worden ist, kann eine deutliche
    Reduzierung der Forderung erreicht werden.
Ich biete Ihnen an, dass  Sie sich bei mir
unverbindlich telefonisch informieren können, in welcher Form, mit welchem
Risiko und mit welchen Erfolgsaussichten in Ihrem Fall vorgegangen werden kann.
Zu dem Zweck senden Sie mir bitte eine kurze
Sachverhaltsschilderung mit Ihren Kontaktdaten per Email oder per Fax.
Besser und unkomplizierter wäre es noch, wenn Sie mir,
selbstverständlich ebenfalls kostenfrei, die Abmahnung bereits vorab
eingescannt per Email,  per Fax oder per Post zukommen lassen können.
Sollten
Sie eine Abmahnung erhalten haben, können Sie sich gerne mit mir
telefonisch : 0800 88 7 31 32 (kostenfrei)
oder 05202 / 7  31 32,
per Fax :05202 / 7 38 09 oder
per email :info (at) ra-gerth.de
in Verbindung setzen