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Immer diese Abmahnvereine – Verein zum Schutz des legalen Wettbewerbs sagt …..

auf seine Homepage, dass er die Mitglieder vor schützen will. Davon, das er auch eBay-Verkäufer abmahnt steht da nichts.
Der Verein mit dem klingenden Namen  Verein
zum Schutz des legalen Wettbewerbs
aus Duisburg  (VSLW e.V.)  verschickt wettbewerbsrechtliche Abmahnungen. Unterzeichnet sind diese vom
Geschäftsführer Norbert Loga, welcher sonst eher im Tierbedarf zu Hause
ist.
Der VSLW e.V. ist nach
eigener Aussage „ein Verein, der es sich zur Aufgabe gemacht hat, zu einem
fairen Wettbewerb beizutragen.“  Hierzu
unterstützt der Verein seine  Mitglieder
durch die notwendige Aufklärung und den Hinweis auf Fallstricke und Tücken im
Umgang mit unseren Gesetzen und der entsprechenden Rechtsprechung.
Interessant was
dann so als Selbstdarstellung folgt:
Wir informieren Sie auch über wichtige
Gesetzesänderungen und Gerichtsurteile. Wir sind unabhängig und nicht auf
einzelne Branchen beschränkt. Unsere Aufgabe ist es, durch Information die
faire, legale Werbung zu fördern und jegliche Form der illegalen Werbung zu
bekämpfen. Wir haben es uns zur Aufgabe gemacht, vorbeugend tätig zu werden
durch Information, Erklärung und Aufklärung über gesetzliche „Stolperfallen“.
Wir wollen unsere Mitglieder vor Abmahnungen schützen.
Behauptet werden Mitglieder
aus allen Bereichen der deutschen Wirtschaft, sei es Produktion, Dienstleistung
oder Handel. Branchen übergreifend. Dabei handelt es sich um Unternehmen
unterschiedlicher Größenordnung.
Die Vereinsmitglieder
wollen einen legalen und fairen
Wettbewerb. Sie verfügen in der Regel über keine Rechtsabteilung, die sie vor
den Stolperfallen deutscher Gesetze schützt. Sie geraten oftmals ungewollt in
die „Abmahnfalle“.
Das muss nicht sein! Vorbeugung ist
kostengünstiger als ein Gerichtsverfahren
.
Also alles in allem
ein Verein, der seine Mitglieder vor Abmahnungen schützen will. Fraglich nur,
warum dann dieser Verein seinerseits Abmahnungen ausspricht. Ach ja zur Wahrung
des fairen Wettbewerbs, oder einfach nur aus monetären Gründen?
Sei es drum. Der
Vorstand besteht aus Vorstand: Ursula Landwehr (Vorsitzende), Norbert Loga
(Geschäftsführer), Edward Meyer
Gerügt werden die üblichen Dinge
–              Verstöße wegen der Verwendung
einer veralteten Widerrufsbelehrung
–              Verstoß gegen die §
2 Abs. 1 Satz 1 PAngV (Preisangabenverordnung
), also der fehlende
Grundpreis
Diese stellen einen
Verstoß gegen § 5
Abs. 1 UWG
dar.
Von dem Abgemahnten
sind die Unterzeichnung und Abgabe einer strafbewehrten
Unterlassungsverpflichtungserklärung sowie die Zahlung einer „Abmahnbezogenen
Kostenpauschale” gefordert.
Die der Abmahnung
beigefügte Unterlassungserklärung ist regelmäßig zu weit gefasst und sollte in
dieser Form nicht abgegeben werden.

Bevor Sie also voreilig
die Unterlassungserklärung unterzeichnen sollten Sie sich vorher mit einem Fachanwalt
für Gewerblichen Rechtsschutz
, welches sich schwerpunktmäßig mit dem
Wettbewerbsrecht  (UWG) befasst,  beraten lassen.