Die Kanzlei Waldorf Frommer mahnt aktuell für die Warner Bros. Entertainment GmbH angebliche widerrechtliche Uploads, sog. Filesharing,
an dem Film “ War Dogs “ ab.
an dem Film “ War Dogs “ ab.
War Dogs ist ein Film von Todd Phillips aus dem Jahr 2016.
Das Drehbuch, das von Phillips, Jason Smilovic und Stephen Chin verfasst wurde,
basiert auf wahren Ereignissen und nutzt einen in der Zeitschrift Rolling Stone
erschienenen Artikel von Guy Lawson als Vorlage. Der Film zeigt die
Hauptdarsteller Jonah Hill und Miles Teller als Waffenhändler, die unerwartet
einen Auftrag der US-amerikanischen Regierung erhalten, das Militär in
Afghanistan mit Waffen zu versorgen.
Das Drehbuch, das von Phillips, Jason Smilovic und Stephen Chin verfasst wurde,
basiert auf wahren Ereignissen und nutzt einen in der Zeitschrift Rolling Stone
erschienenen Artikel von Guy Lawson als Vorlage. Der Film zeigt die
Hauptdarsteller Jonah Hill und Miles Teller als Waffenhändler, die unerwartet
einen Auftrag der US-amerikanischen Regierung erhalten, das Militär in
Afghanistan mit Waffen zu versorgen.
Seine
Premiere hatte der Film am 3. August 2016 in New York City, der offizielle
Kinostart war am 19. August. In Deutschland startete er am 29. September 2016..
Der Film basiert auf wahren Ereignissen und
handelt von den zwei jungen Waffenhändlern Efraim Diveroli und David Packouz,
die mit ihrem Waffenhandel AEY einen Vertrag in Höhe von 298 Mio. USD mit der
amerikanischen Regierung abschlossen und später wegen Missachtung der
Vertragsbedingungen angeklagt und verurteilt wurden.
Premiere hatte der Film am 3. August 2016 in New York City, der offizielle
Kinostart war am 19. August. In Deutschland startete er am 29. September 2016..
Der Film basiert auf wahren Ereignissen und
handelt von den zwei jungen Waffenhändlern Efraim Diveroli und David Packouz,
die mit ihrem Waffenhandel AEY einen Vertrag in Höhe von 298 Mio. USD mit der
amerikanischen Regierung abschlossen und später wegen Missachtung der
Vertragsbedingungen angeklagt und verurteilt wurden.
Diveroli
übernahm 2004 von seinem Vater die kleine Briefkastengesellschaft AEY Inc., der
das Unternehmen zuvor als Druckereibetrieb geführt hatte. Er firmierte das
Unternehmen zu einem Waffenhandel um und begann schnell, sich einen Namen in
der Branche zu machen. 2005 heuerte Diveroli seinen Freund David Packouz für
die Firma an und zusammen suchten die beiden im Internet auf offiziellen
Regierungsseiten nach Ausschreibungen im Bereich Rüstungsgüter. Das Angebot war
groß, da während des Kalten Krieges große Mengen an Rüstungsgütern nach
Osteuropa geschafft worden waren, diese jedoch dort nicht mehr benötigt wurden.
AEY wurde bekannt dafür, große Konkurrenten mit unschlagbaren Preisen zu
unterbieten und so eine große Anzahl der Aufträge zu erhalten. Ende 2006 hatten
die beiden bereits über 10 Mio. USD Umsatz erzielt.
übernahm 2004 von seinem Vater die kleine Briefkastengesellschaft AEY Inc., der
das Unternehmen zuvor als Druckereibetrieb geführt hatte. Er firmierte das
Unternehmen zu einem Waffenhandel um und begann schnell, sich einen Namen in
der Branche zu machen. 2005 heuerte Diveroli seinen Freund David Packouz für
die Firma an und zusammen suchten die beiden im Internet auf offiziellen
Regierungsseiten nach Ausschreibungen im Bereich Rüstungsgüter. Das Angebot war
groß, da während des Kalten Krieges große Mengen an Rüstungsgütern nach
Osteuropa geschafft worden waren, diese jedoch dort nicht mehr benötigt wurden.
AEY wurde bekannt dafür, große Konkurrenten mit unschlagbaren Preisen zu
unterbieten und so eine große Anzahl der Aufträge zu erhalten. Ende 2006 hatten
die beiden bereits über 10 Mio. USD Umsatz erzielt.
Anfang
2007 machte schließlich das Verteidigungsministerium der Vereinigten Staaten
dem Unternehmen ein Angebot in Höhe von 298 Mio. USD, die verbündete
Afghanische Nationalarmee für den Krieg gegen den Terror mit Waffen und
Munition zu versorgen. In Albanien fanden Diveroli und Packouz die nötigen
Rüstungsgüter, die ursprünglich aus China stammten. Aufgrund eines bestehenden
US-Embargos gegen chinesische Militärgüter war im Vertrag jedoch ein Verbot für
ebendiese festgehalten worden. Obwohl Diveroli und Packouz von der Herkunft der
Waffen wussten, versuchten sie trotzdem, sie – getarnt als Waffen des
albanischen Militärs – an die afghanische Armee zu liefern. Dies flog jedoch
auf und im Januar 2011 wurden die beiden wegen Betrugs angeklagt. Diveroli
wurde zu vier Jahren Haft verurteilt, Packouz zu sieben Monaten Hausarrest.
2007 machte schließlich das Verteidigungsministerium der Vereinigten Staaten
dem Unternehmen ein Angebot in Höhe von 298 Mio. USD, die verbündete
Afghanische Nationalarmee für den Krieg gegen den Terror mit Waffen und
Munition zu versorgen. In Albanien fanden Diveroli und Packouz die nötigen
Rüstungsgüter, die ursprünglich aus China stammten. Aufgrund eines bestehenden
US-Embargos gegen chinesische Militärgüter war im Vertrag jedoch ein Verbot für
ebendiese festgehalten worden. Obwohl Diveroli und Packouz von der Herkunft der
Waffen wussten, versuchten sie trotzdem, sie – getarnt als Waffen des
albanischen Militärs – an die afghanische Armee zu liefern. Dies flog jedoch
auf und im Januar 2011 wurden die beiden wegen Betrugs angeklagt. Diveroli
wurde zu vier Jahren Haft verurteilt, Packouz zu sieben Monaten Hausarrest.
Die
Geschichte wurde von dem Journalisten Guy Lawson aufgegriffen und 2011 in der
Zeitschrift Rolling Stone veröffentlicht.
Geschichte wurde von dem Journalisten Guy Lawson aufgegriffen und 2011 in der
Zeitschrift Rolling Stone veröffentlicht.
Lawson
hat die Geschichte mittlerweile zudem in einem Buch mit dem Titel Arms and the
Dudes (etwa zu deutsch Waffen und die Jungs) niedergeschrieben. (Quelle: Wikipedia)
hat die Geschichte mittlerweile zudem in einem Buch mit dem Titel Arms and the
Dudes (etwa zu deutsch Waffen und die Jungs) niedergeschrieben. (Quelle: Wikipedia)
Die Kanzlei Waldorf
Frommer fordert 915,00 € für
die illegale Verbreitung des urheberrechtlich geschützten „ War
Dogs“ in Filesharing-Netzwerken.
Frommer fordert 915,00 € für
die illegale Verbreitung des urheberrechtlich geschützten „ War
Dogs“ in Filesharing-Netzwerken.
Die Waldorf
Frommer Rechtsanwälte machen dabei einen Schadensersatz in Höhe von 700,00
€ und einen Aufwendungsersatz, dahinter verbergen sich die
Rechtsverfolgungskosten, in Höhe von 215,00 € geltend.
Frommer Rechtsanwälte machen dabei einen Schadensersatz in Höhe von 700,00
€ und einen Aufwendungsersatz, dahinter verbergen sich die
Rechtsverfolgungskosten, in Höhe von 215,00 € geltend.
Die abgemahnten
Anschlussinhaber sollen den Film „ War Dogs “ innerhalb eines peer-to-peer-Netzwerks (p2p) anderen Nutzern zur Verfügung
gestellt und so öffentlich zugänglich gemacht haben.
Anschlussinhaber sollen den Film „ War Dogs “ innerhalb eines peer-to-peer-Netzwerks (p2p) anderen Nutzern zur Verfügung
gestellt und so öffentlich zugänglich gemacht haben.
Die öffentliche Zugänglichmachung erfolgte illegal, da die Rechteinhaberin Warner Bros. Entertainment GmbH des
Films War Dogs “ die hierfür
notwendige Einwilligung nicht gegeben haben.
Films War Dogs “ die hierfür
notwendige Einwilligung nicht gegeben haben.
Aber wie bisher gelten auch für die neuen Abmahnungen der Kanzlei Waldorf Frommer Rechtsanwälte:
- Setzen Sie sich nicht selbst
mit der Waldorf Frommer
Rechtsanwälte in Verbindung! Jede noch so unbedachte Äußerung würde zu
rechtlich nachteiligen Folgen führen. - Unterschreiben Sie die
vorgefertigte Unterlassungserklärung auf keinen Fall, da Sie sich dann
auch zur Zahlung der geforderten Summe verpflichten und ein
Schuldeingeständnis abgeben. - Aufgrund der gravierenden
Rechtsfolgen und der technischen Fehlerbelastung der Ermittlung der
IP-Adresse sollte die Abmahnung fachanwaltlich überprüft werden. - Trotz der zweifelhaften
Rechtslage und der oft fehlerbehafteten Feststellung der Downloads
empfiehlt sich in einigen bestimmten
Fällen die Abgabe einer modifizierten Unterlassungserklärung. - Prüfen Sie, ob der
abgemahnte Verstoß tatsächlich über Ihren Anschluss begangen worden ist –
ganz gleich ob von Ihnen selbst oder einer anderen Person, die Ihren
Anschluss benutzte (Ehepartner, Lebenspartner, Kinder, Enkel, Patienten,
Mieter, Kunden, Besucher). - Der BGH hat entschieden, dass der Anschlussinhaber nicht für
volljährige Familienmitglieder und Mitbewohner haftet, die ohne seine
Kenntnis Rechtsverletzungen begehen (BGH, Urteil vom 8. Januar
2014 – I ZR 169/12 – BearShare). In diesem Fall haftet dieses
Familienmitglied selbst. - Haben Minderjährige die
Urheberrechtsverletzungen begangen, so hängt die Haftung der Eltern
hierfür davon ab, ob sie ihre Kinder über die verbotene Teilnahme an
Internettauschbörsen im Vorfeld aufgeklärt haben und zu keiner Zeit davon
ausgehen konnten, dass ihr Kind sich nicht an das Verbot hält (BGH, Urteil vom 15.11.2012 – I ZR 74/12 – Morpheus ). - Der BGH hat mit Urteil vom 12. Mai 2010, Az.
I ZR 121/08 – „Sommer unseres Lebens„ entschieden, dass für einen
Anschlussinhaber keine Haftung bei ausreichend gesichertem WLAN besteht. - Die IT-Kanzlei Gerth hat Erfahrung mit mehr als 6.000 Abmahnungen wegen Filesharing und
über 200 Gerichtsverfahren mit Abmahnkanzleien auf der Gegenseite und prüft, ob die Vorwürfe
in der Abmahnung gerechtfertigt sind und der Anschlussinhaber überhaupt
haftet. Gerne helfe ich Ihnen bundesweit und zu einem fairen Pauschalpreis
mit dem Ziel, bei einem entsprechenden Sachverhalt die geforderte Summe zu
drücken oder aber die Forderung komplett abzuweisen. - Abmahnungen wegen
Filesharing der Kanzlei Waldorf
Frommer Rechtsanwälte werden in der IT-Kanzlei Gerth nahezu täglich
bearbeitet. - Für den Fall, dass der
abgemahnte Anschlussinhaber weder als Täter, noch als Störer haften muss,
sieht meine optimale Verteidigung so aus, dass keine
Unterlassungserklärung und auch keine modifizierte Unterlassungserklärung
abgegeben wird und dass keine Zahlung an die Abmahnkanzlei erfolgt. - Die drei BGH-Entscheidungen
vom 11. Juni 2015, welche der BGH ganz originell Tauschbörse
I, Tauschbörse II und
Tauschbörse III benannt hat, haben Auswirkungen auf die Verteidigung gegen Abmahnungen
wegen Filesharing, haben diese Entscheidungen die Verteidigung gegen eine
Abmahnung nicht erleichtert. Daher ist auch oder gerade zukünftig die
einzelfallbezogene Verteidigung gegen Filesharing-Abmahnungen wichtig. - Die BGH-Entscheidungen vom
12. Mai 2016 I ZR 272/14, I ZR 1/15 – Tannöd , I ZR 43/15, I ZR 44/15, I ZR 48/15 – Everytime we
touch und I ZR 86/15 – Everytime we
touch haben
massive Auswirkungen auf die Verteidigung gegen Abmahnungen wegen
Filesharing da sie die Darlegungslast der Abgemahnten drastisch verstärt
und ausgedehnt haben. Ebenso wurde wegen der Verjährungsfrist die
bisherige Rechtsprechung gekippt. Forderungen aus Filesharing verjähren
nicht nach 3, sondern erst nach 10 Jahren. - Der BGH hat mit dem Urteil vom 06.10.2016, Az. I ZR 154/15-Afterlife in einen Grundsatzentscheidung zur Reichweite der sekundären Darlegungslast
entschieden, dass ein abgemahnter Anschlussinhaber im Rahmen seiner
zumutbaren Nachforschungspflicht eben gerade nicht dazu verpflichtet
werden kann, Computer seiner Familienangehörigen zu untersuchen. Er sei,
so der BGH, auch nicht verpflichtet den wahren Täter preiszugeben, sondern
der beklagte Anschlussinhaber genüge seiner sekundären Darlegungslast
bereits dadurch dass er die Zugriffsberechtigten benennt, die
aus seiner Sicht als Täter in Betracht kommen. Und selbst unklare Aussagen
von Zeugen gehen dem BGH nach zu Lasten der Abmahner, da diese ja auch die
Beweislast trage. - Der BGH hat ganz aktuell mit
dem Urteil vom 30. März 2017 – I
ZR 19/16 – Loud nochmals zwei Sachen klargestellt und entschieden: Der
Anschlussinhaber ist nicht verpflichtet, die Internetnutzung seines
Ehegatten zu dokumentieren und dessen Computer auf die Existenz von
Filesharing-Software zu untersuchen. Hat der Anschlussinhaber jedoch im
Rahmen der ihm obliegenden Nachforschungen den Namen des Familienmitglieds
erfahren, das die Rechtsverletzung begangen hat, muss er dessen Namen
offenbaren, wenn er eine eigene Verurteilung abwenden will.
Ich biete Ihnen an, dass Sie sich
bei mir unverbindlich telefonisch informieren können, in welcher Form, mit
welchem Risiko und mit welchen Erfolgsaussichten in Ihrem Fall vorgegangen
werden kann.
bei mir unverbindlich telefonisch informieren können, in welcher Form, mit
welchem Risiko und mit welchen Erfolgsaussichten in Ihrem Fall vorgegangen
werden kann.
Zu dem Zweck senden Sie mir bitte eine kurze Sachverhaltsschilderung mit
Ihren Kontaktdaten per Email oder per Fax.
Ihren Kontaktdaten per Email oder per Fax.
Besser und unkomplizierter wäre es noch, wenn Sie mir, selbstverständlich
ebenfalls kostenfrei, die Abmahnung bereits vorab eingescannt per Email, per Fax oder per Post zukommen lassen können.
ebenfalls kostenfrei, die Abmahnung bereits vorab eingescannt per Email, per Fax oder per Post zukommen lassen können.
Sollten Sie eine Abmahnung erhalten haben, können Sie sich gerne mit mir
telefonisch
:05202 / 7 31 32
:05202 / 7 31 32
oder kostenfrei
unter 0800 88 7 31 32 ,
unter 0800 88 7 31 32 ,
per Fax :05202 /
7 38 09 oder
7 38 09 oder
in Verbindung setzen.