Wie auch bei den berühmt-berüchtigten Filesharingabmahnungen lohnt der Weg bei einer urheberrechtlichen Abmahnungen wegen Fotoklau oder Bildklau zum Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht. Und wenn der auch gleichzeitig noch als Fachanwalt für IT-Recht rumläuft findet der geplagte, weil abgemahnte eBay-Verkäufer oder Webseitenbetreiber den richtigen Ansprechpartner für sein Problem.
So gibt es bei der Berechnung des Schadensersatzes bei der unberechtigten Nutzung von Bildern verschiedene Möglichkeiten der Berechnung, wenn auch zumeist die Berechnung in Form des fiktiven Lizenzschadens, der sog. Lizenzanalogie, angenommen wird.
Aber wie so häufig hängt diese Berechnung von dem Umständen des Einzelfalles ab. Für gewerbliche eBay-Händler gelten andere Regeln als für den Privatverkäufer. Genauso verhält es sich mit Seitenbetreibern von gewerblich genutzten Webseiten im Gegensatz zu den privaten Webseiten.
Nicht, dass andere Fachanwälte oder Rechtsanwälte die Rechte der Abgemahnten genauso exzellent vertreten könnten oder würden, nur eine gewisse Affinität zum Internet und den schönen Künsten gepaart mit dem notwendigen juristischen Rüstzeug kann gewiss nicht schaden.
Und ein solches findet sich in der Regel bei den entsprechend spezialisierten Fachanwälten oder auch den ausgewiesenen Medienkanzleien.