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Discogs.com das neue Eldorado für Abmahnanwälte – Schallplatten sind jetzt wieder in – Abmahnungen waren nie out

Die gute alte Schallplatte ist wieder in. Da muss es im 21. Jahrhundert selbstverständlich eine entsprechende Internetplattform für den Verkauf und den Erwerb geben.


Die momentan wohl erfolgreichste Plattform ist discogs.com, eine kostenlose, von Mitgliedern aufgebaute Online-Datenbank
für Diskografien von Musikern und Musiklabeln. Mit einem Alexa Rank von 817
weltweit und 320 in Deutschland (Stand: November 2016) zählt sie zu den
meistbesuchten Websites der Welt (Wikipedia). Jetzt betrieben von der Londoner Firma Zink Media, Inc..





Und wo viel verkauft wird, sind sie nicht weit – die entsprechenden Abmahner. Was wohl vor allem auch daran liegen könnte, dass der Webseitenbetreiber aus London wenig bis überhaupt keine Kenntniss vom deutschen Wettbewerbsrecht hat.



Denn Möglichkeiten um Impressum, Widerrufsbelehrung und/oder AGB zu implementieren gibt es kaum. Da wo andere Shoppingseiten extra Seiten für vorhalten ist den Betreibern von discogs.com dieses Problem völlig unbekannt und selbst auf Nachfrage nur schwer zu vermitteln.






Der Kieler Rechtsanwalt Lutz Schroeder selbst mit einem Profil auf discogs.com vertreten mahnt, nachdem er selbst die Schallplatten kauft, im Namen des Geschäftsführers Christopher Preußel der Firma MissionDirect UG (haftungsbeschränkt), Pistoriusstraße 149 , 13086 Berlin  Verstöße gegen das Wettbewerbsrecht (UWG) ab. 


Die Firma MissionDirect UG (haftungsbeschränkt), bietet auf der Webseite vinyldirect.de und der Webseite https://www.discogs.com/seller/vinyl.direct/profile unter genau das, nämlich Tonträger zum Verkauf an.

Gerügt wird in den Abmahnungen, dass der Abgemahnte als Anbieter von Tonträgern als Privatverkäufer bei eBay auftritt, obwohl die Verkaufsaktivitäten aufgrund ihres Umfanges als gewerblich einzustufen seien.

Abgemahnt wird weiterhin das Fehlen verschiedener gesetzlich vorgeschriebener Informationen:

·      Informationen zu Impressum /Anbieterkennzeichnung;
·      Informationen über die einzelnen technischen Schritte, die zu einem Vertragsschluss führen;
·      Informationen darüber, ob der Vertragstext nach dem Vertragstext von dem Unternehmer gespeichert wird und ob er dem Kunden zugänglich ist;
·      
·      Informationen über das gesetzliche Widerrufsrecht und das Muster-Widerrufsformular.
und das Fehlen des Links zur
„OS-Plattform, welcher leicht zugänglich und klickbar vorzuhalten ist.

Wie bei wettbewerbsrechtlichen Abmahnungen Gang und Gäbe fordert die Rechtsanwalt Lutz Schroeder neben der Abgabe einer den Wiederholungsfall ausschließenden strafbewerten Unterlassungserklärung.

Und damit sich die ganze Schreiberei, also der Aufwand, auch lohnt werden Abmahnkosten auf Grundlage eines Gegenstandswertes von 7.500,00 € in Höhe von 612,80 € gefordert.

Der wichtigste Rat:
Handeln Sie nicht überstürzt:
Bevor Sie also voreilig die Unterlassungserklärung unterzeichnen sollten Sie sich vorher mit einem Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz, welches sich schwerpunktmäßig mit dem Markenrecht  (MarkenG) und Wettbewerbsrecht (UWG) befasst oder einem Fachanwalt für Informationstechnologierecht, welcher sich schwerpunktmäßig mit den Erfordernissen des Onlinehandel beschäftigt,  beraten lassen.

Rechtsanwalt Jan Gerth, Inhaber der  IT-Kanzlei Gerth verfügt über alle beide hier relevanten Fachanwaltstitel. Er ist berechtigt die Titel Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz und Fachanwalt für IT-Recht zu führen; daneben auch noch den Titel des  Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht.


Ich biete Ihnen an, dass  Sie sich bei mir unverbindlich telefonisch informieren können, in welcher Form, mit welchem Risiko und mit welchen Erfolgsaussichten in Ihrem Fall vorgegangen werden kann.

Zu dem Zweck senden Sie mir bitte eine kurze Sachverhaltsschilderung mit Ihren Kontaktdaten per Email oder per Fax.

Besser und unkomplizierter wäre es noch, wenn Sie mir, selbstverständlich ebenfalls kostenfrei, die Abmahnung bereits vorab eingescannt per Email,  per Fax oder per Post zukommen lassen können.


Sollten Sie eine Abmahnung erhalten haben, können Sie sich gerne mit mir
telefonisch : 0800 88 7 31 32 (kostenfrei)
oder 05202 / 7  31 32,
per Fax :05202 / 7 38 09 oder
per email :info (at) ra-gerth.de
in Verbindung setzen.




Aufgrund der täglichen Bearbeitung einer Vielzahl von Abmahnungen aus den Bereichen des Wettbewerbsrechts kann ich Ihnen schnell und kompetent weiterhelfen. Ich berate und vertrete bundesweit zu einem angemessenen Pauschalhonorar!


Auch sollten Verkäufer der Plattform sich mit den Informationspflichten vertraut machen, um VOR einer Abmahnung tätig werden zu können, damit keine solche ins Haus flattert.

Rechtsanwalt Gerth verfügt im Übrigen über ein Profil bei discogs.com und kann dabei helfen Abmahnungen zu vermeiden.
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OLG Hamm: Hygienesiegel für Sexspielzeug im Onlinehandel zulässig

Das
OLG Hamm hat mit Urteil des 4. Zivilsenats des Oberlandesgerichts Hamm vom
22.11.2016 (4 U 65/15) entschieden, dass ein Verkäufer das Widerrufsrecht eines
Verbrauchers beim Onlinehandel mit Erotikartikeln aus Gründen des
Gesundheitsschutzes ausschließen darf, wenn der Verbraucher die Verpackung
unter Entfernung des angebrachten Hygienesiegels öffnet.

Der
4. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Hamm hat heute die Berufung der klagenden
Firma aus Bielefeld gegen das erstinstanzliche Urteil des Landgerichts Bochum
vom 10.02.2015 (Az. 12 O 202/14) als unbegründet zurückgewiesen. In der vor der
Urteilsverkündung durchgeführten mündlichen Verhandlung ist deutlich geworden,
dass der Klägerin die geltend gemachten Unterlassungsansprüche nicht zustehen
dürften, weil die Beklagte das Widerrufsrecht eines Verbrauchers beim
Onlinehandel mit den streitgegenständlichen Erotikartikeln aus Gründen des
Gesundheitsschutzes gemäß § 312 g Abs. 2 Nr. 3 Bürgerliches Gesetzbuch
ausschließen darf, wenn der Verbraucher die Verpackung unter Entfernung des
angebrachten Hygienesiegels öffnet. 

Unabhängig von der Fragestellung, ob ein
Verbraucher beim Onlinekauf derartiger Gegenstände überhaupt erwartet, sie nach
dem Öffnen einer versiegelten Verpackung zurückgeben zu dürfen, sprachen aus
Sicht des Senats auch Gründe des Verbraucherschutzes für den Ausschluss des
Widerrufsrechts in diesen Fällen. Der gebotene Gesundheitsschutz beim Vertrieb
derartiger Artikel dürfte eher zu gewährleisten sein, wenn nur mit
originalverpackter Ware gehandelt wird und nicht etwa auch mit Artikeln, die
von einem früheren Erwerber nach einem Öffnen einer versiegelten Verpackung –
in Ausübung eines ihm eingeräumten Widerrufsrechts – zurückgegeben wurden. 

Urteil des 4. Zivilsenats des Oberlandesgerichts Hamm vom 22.11.2016 (4 U
65/15), nicht rechtskräftig, Revision zur Klärung der Tragweite der in Frage
stehenden gesetzlichen Vorschrift zugelassen.

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ebay – Wettbewerbsrechtliche Abmahnung durch einen neuen Fisch im Abmahntümpel – Rechtsanwalt Karl-Heinz Mrosko für Frau Simone Obenauf

Mir
liegt eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung durch Rechtsanwalt Karl-Heinz
Mrosko,Burgwedeler Straße 3, 30900 Wedemark  für seine
Mandantin Simone Obenauf, Krausenstraßen 18, 30171 Hannover (eBay-Name:
„rosalies2014“) vor. 
Hierbei
mahnt Rechtsanwalt Karl-Heinz Mrosko, ansonsten ausweislich seiner Homepage
eher im Arbeitsrecht, Strafrecht, Familienrecht und Verkehrsrecht tätig, wettbewerbsrechtliche
Verstöße auf eBay ab.

Gerügt
wird in der Abmahnung die fehlerhafte
Belehrung über das Widerrufsrecht
. Und zwar soll der abgemahnte
eBay-Verkäufer unterschiedliche Widerrufsfristen
verwenden.

Rechtsanwalt
Karl-Heinz Mrosko formuliert dies in seiner Abmahnung so:
„Dem
Verbraucher steht außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen und bei
Fernabsatzverträgen ein Widerrufsrecht gem. § 355 BGB zu. Sie haben den Verbraucher
über das ihm zustehende Widerrufsrecht nach EGBGB Anlage 1 zu Art. 246 a Abs. 2
Nr. 1 zu informieren. Dies haben Sie nahezu vollständig bis auf den nachstehend
aufgeführten Widerspruch 1 Monat dann 14 Tag Widerrufsfrist getan. Ihre
Darstellung entspricht nicht den gesetzlichen Vorgaben, ist somit
wettbewerbswidrig und abmahnfähig.
Die
in Ihrem wettbewerbswidrigen Verhalten begründete Wiederholungsgefahr können
Sie durch Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung ausräumen. Gemäß §
8 UWG ist meine Mandantin berechtigt, eine solche strafbewehrte
Unterlassungserklärung zu verlangen.“

Von dem
Abgemahnten fordert Rechtsanwalt Karl-Heinz Mrosko die Unterzeichnung
und Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungsverpflichtungserklärung sowie die
Zahlung die Kosten seiner Inanspruchnahme gem. § 9 i.V.m. § 12 Abs. 1S.2
UWG  nach einem sportlichen Streitwert von 20.000,00 € in Höhe von 1.171,67
€. Dass hier die Kosten inklusive Umsatzsteuer berechnet werden deutet schon
mal darauf hin, dass Frau Simone Obenauf eventuell keine Wettbewerberin
der abgemahnten eBay-Verkäufer ist.

Die der Abmahnung beigefügte Unterlassungserklärung ist regelmäßig zu weit gefasst
und sollte in dieser Form nicht abgegeben werden.

Bevor Sie also voreilig die Unterlassungserklärung unterzeichnen sollten Sie
sich vorher mit einem Fachanwalt
für Gewerblichen Rechtsschutz
, welches sich schwerpunktmäßig mit dem
Wettbewerbsrecht  (UWG) befasst oder einem Fachanwalt
für Informationstechnologierecht
, welcher sich schwerpunktmäßig mit den
Erfordernissen des Onlinehandel beschäftigt,  beraten lassen.

Rechtsanwalt
Jan Gerth, Inhaber der  IT-Kanzlei
Gerth
 verfügt über alle beide hier relevanten Fachanwaltstitel. Er ist
berechtigt die Titel Fachanwalt
für Gewerblichen Rechtsschutz
 und Fachanwalt
für IT-Recht
 zu führen; daneben auch noch den Titel des  Fachanwalt
für Urheber- und Medienrecht
.

Ich biete Ihnen an, dass  Sie sich bei mir unverbindlich telefonisch
informieren können, in welcher Form, mit welchem Risiko und mit welchen
Erfolgsaussichten in Ihrem Fall vorgegangen werden kann.
Zu dem Zweck senden Sie mir bitte eine kurze Sachverhaltsschilderung mit Ihren
Kontaktdaten per Email oder per Fax.

Besser und
unkomplizierter wäre es noch, wenn Sie mir, selbstverständlich ebenfalls
kostenfrei, die Abmahnung bereits vorab eingescannt per Email,  per Fax
oder per Post zukommen lassen können.
telefonisch : 0800 88 7 31 32 (kostenfrei)
oder 05202 / 7  31 32,
per Fax :05202 / 7 38 09 oder
per email :info (at) ra-gerth.de
in Verbindung setzen

Von noch
größerer Bedeutung ist, dass abgemahnte Shopbetreiber jedenfalls vor Abgabe
einer wenn auch modifizierten Unterlassungserklärung ihren Onlineshop und/oder
ihren eBay-Account rechtssicher gestalten lassen. Nur so können mögliche
Vertragsstrafen-Ansprüche aus der Unterlassungserklärung und weitere
Abmahnungen verhindert werden.
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Auch 2015 verschicken die Rechtsanwälte Max Pausenberger & Karin Schmid wettbewerbsrechtliche Abmahnungen für Firma Beauty Paradies Inh. Agata Cudek

Ich hatte hier  und hier schon von den wettbewerbsrechtlichen Abmahnungen der Rechtsanwälte Max Pausenberger & Karin Schmid aus Deggendorf im Auftrag der Firma Beauty Paradies Inh. Agata Cudek aus Kröning wegen angeblicher Verstöße auf der Internetplattform eBay berichtet.

In den mir damals vorliegenden Abmahnungen wurden vor allem Verstöße gegen das Wettbewerbsrecht durch mangelhafte bzw. widersprüchliche Widerrufs bzw. Rückgaberechtsbelehrungen abgemahnt. Dies bezog sich noch auf die Rechtslage vor dem 11.06.2014.
Auch in 2015 mag man dort wohl nicht auf die Einnahmen aus den Abmahnungen nicht verzichten. 


Gerügt wird in den Abmahnungen, dass der Abgemahnte als Anbieter  als gewerblicher Händler bei eBay auftritt, obwohl die Verkaufsaktivitäten aufgrund ihres Umfanges als gewerblich einzustufen seien.

Abgemahnt wird weiterhin das Fehlen verschiedener gesetzlich vorgeschriebener Informationen:
  • Informationen zu Impressum /Anbieterkennzeichnung;
  • Informationen über das gesetzliche Widerrufsrecht;
  •  Vorhalten des Muster-Widerrufsformulars.

Vorsichtigt ausgedrückt drängt sich der Eindruck auf, dass hier systematisch das Internet, bzw. die Internetplattform eBay abgegrast wird, um vermeintliche kleinere Konkurrenzunternehmen abzumahnen.


Neben der üblichen Unterlassungserklärung verlangen die  Rechtsanwälte Max Pausenberger & Karin Schmid, beides im Übrigen Fachanwälte für Familienrecht, die Zahlung der Rechtsanwaltskosten auf der Basis von 10.000,00 € in Höhe von  745,40 €.


Die wichtigsten Ratschläge in Kürze:


1.)   Handeln Sie nicht überstürzt.


2.)   Bewahren Sie die Ruhe.


3.)    Zahlen Sie den geforderten Vergleichsbetrag nicht und unterschreiben Sie die vorformulierte Unterlassungserklärung nicht ohne vorherige fachanwaltliche Prüfung des Sachverhaltes.


4.)   Nutzen Sie die von der Rechtsanwälte Max Pausenberger & Karin Schmid gesetzte Frist, sich fachanwaltlich beraten zu lassen.


5.)   Diese von der Rechtsanwälte Max Pausenberger & Karin Schmid  gesetzten Fristen sollten aber unbedingt beachtet werden, da andernfalls eine teure gerichtliche Auseinandersetzung drohen kann.


Eine optimale fachanwaltliche Beratung wird Ihnen dagegen aufzeigen können, dass durch die für Ihren speziellen Einzelfall passende Strategie die Belastung durch eine modifizierte Unterlassungserklärung oder die überzogene Kostenforderung auf ein erträgliches Minimum reduziert werden kann.


Selbst mit den Kosten für die fachanwaltliche Beratung werden Sie in der Regel die Angelegenheit kostengünstiger klären und lösen können, als wenn Sie vorschnell mit der Rechtsanwälte Max Pausenberger & Karin Schmid  Kontakt aufnehmen, denn diese vertreten nicht Ihre Interessen sondern die der Firma Beauty Paradies Inh. Agata Cudek .


Ich biete Ihnen an, dass  Sie sich bei mir unverbindlich telefonisch informieren können, in welcher Form, mit welchem Risiko und mit welchen Erfolgsaussichten in Ihrem Fall vorgegangen werden kann. Zu dem Zweck senden Sie mir bitte eine kurze Sachverhaltsschilderung mit Ihren Kontaktdaten per Email oder per Fax. Wenn  Sie mir auch eine Rückrufnummer mitteilen, rufe ich Sie auch kurzfristig zurück.


 Besser und unkomplizierter wäre es noch, wenn Sie mir, selbstverständlich ebenfalls kostenfrei, die Abmahnung bereits vorab eingescannt per Email,  per Fax oder per Post zukommen lassen würden. Dann lässt sich schon anhand der Fakten die Sache klären.


Sollten Sie eine Abmahnung erhalten haben, können Sie sich gerne mit mir

telefonisch :05202 / 7 31 32 ,


per Fax :05202 / 7 38 09 oder


per email :info (at) ra-gerth.de


in Verbindung setzen.

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ebay – weiter wettbewerbsrechtliche Abmahnung durch den IDO Interessenverband für das Rechts- und Finanzconsulting deutscher Online-Unternehmen e. V.

Mir liegt eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung durch den Verein mit dem klingenden Namen IDO – Interessenverband für das Rechts- und Finanzconsulting deutscher Online-Unternehmen e. V. vor. 

Hierbei handelt es sich ausweislich des Abmahnschreibens vom 05.11.2013 um einen Verband, dem angeblich insgesamt 1.600 Mitglieder angehören. Dazu sollen zählen Online-Apotheken, Online-Warenhäuser, Online-Shops, IT-Dienstleister, Provider, sonstige Dienstleister, Verlage, Fabrikanten, Immobilienmakler, Rechtsdienstleistungsunternehmen usw.)

Ziel des Verbandes sei die Einhaltung der Regeln des lauteren Wettbewerbs und damit die Herstellung gleicher Wettbewerbsbedingungen.

Gerügt wird unter anderem:



Von dem Abgemahnten sind die Unterzeichnung und Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungsverpflichtungserklärung sowie die Zahlung eines Pauschalbetrages in Höhe von 232,05 € gefordert.

Die der Abmahnung beigefügte Unterlassungserklärung ist regelmäßig zu weit gefasst und sollte in dieser Form nicht abgegeben werden.

Bevor Sie also voreilig die Unterlassungserklärung unterzeichnen sollten Sie sich vorher mit einem Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz, welches sich schwerpunktmäßig mit dem Wettbewerbsrecht  (UWG) befasst oder einem Fachanwalt für Informationstechnologierecht, welcher sich schwerpunktmäßig mit den Erfordernissen des Onlinehandel beschäftigt,  beraten lassen.

Rechtsanwalt Jan Gerth, Inhaber der  IT-Kanzlei Gerth verfügt über alle beide hier relevanten Fachanwaltstitel. Er ist berechtigt die Titel Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz und Fachanwalt für IT-Recht zu führen; daneben auch noch den Titel des  Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht.


Ich biete Ihnen an, dass  Sie sich bei mir unverbindlich telefonisch informieren können, in welcher Form, mit welchem Risiko und mit welchen Erfolgsaussichten in Ihrem Fall vorgegangen werden kann.

Zu dem Zweck senden Sie mir bitte eine kurze Sachverhaltsschilderung mit Ihren Kontaktdaten per Email oder per Fax.

Besser und unkomplizierter wäre es noch, wenn Sie mir, selbstverständlich ebenfalls kostenfrei, die Abmahnung bereits vorab eingescannt per Email,  per Fax oder per Post zukommen lassen können.

Sollten Sie eine Abmahnung erhalten haben, können Sie sich gerne mit mir
telefonisch : 0800 88 7 31 32 (kostenfrei)
oder 05202 / 7  31 32,
per Fax :05202 / 7 38 09 oder
per email :info (at) ra-gerth.de 

in Verbindung setzen



Von noch größerer Bedeutung ist, dass abgemahnte Shopbetreiber jedenfalls vor Abgabe einer wenn auch modifizierten Unterlassungserklärung ihren Onlineshop und/oder ihren eBay-Account rechtssicher gestalten lassen. Nur so können mögliche Vertragsstrafen-Ansprüche aus der Unterlassungserklärung und weitere Abmahnungen verhindert werden.

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Die (neue) ab 13.06.2014 zu verwendende Widerrufsbelehrung muss zwingend auch die Telefonnummer enthalten

Das Landgericht Bochum hat mit Urteil vom 06.08.2014, I-13 O 102/14 zu dem erst seit dem 13.06.2014 geltenden neuen Widerrufsrecht im Fernabsatz entschieden, dass in die Widerrufsbelehrung auch die Angabe der E-Mail-Adresse, Telefon- und Faxnummer gehört und das Fehlen einer dieser Angaben einen Wettbewerbsverstoß darstellt. Dies berichteten die Kollegen der Kanzlei DOPATKA Rechtsanwälte.
Diese Ansicht stützt das LG Bochum auf die Gestaltungshinweise zur neuen amtlichen Muster-Widerrufsbelehrung, die tatsächlich in Gestaltungshinweis 2 die Aufforderung enthalten, in der Musterbelehrung eine Telefonnummer und eine Faxnummer einzufügen, soweit diese verfügbar sind. 
Kollege Arno Lampmann berichtet nun von einem Fall, welchen das LG Gießen entschieden hat.
Das LG Gießen hat sich mit Beschluss vom 12.8.2014, Az. 2 O 311/14 in einem Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes den Argumenten des LG Bochum angeschlossen und festigt nun auch die Rechtsprechung, nach welcher die Widerrufsbelehrung die Telefonnummer enthalten muss.


Wenn man bedenkt, dass das neue Widerrufsrecht eine Vereinfachung für alle Seiten darstellen sollte, so ist die Tendenz Abmahnungen für die fehlende Telefonnummer auszusprechen kein Fingerzeig in diese Richtung.


Zumal mir auch auch dem Kollegen Thomas Stadler nicht erklärbar ist , worin der wettbewerbsrechtliche Vorteil in der Nichtnennung der Telefonnummer liegen soll, ist der Vertragspartner doch hinreichend bekannt und erreichbar.


Zudem ergibt sich die zwingende Notwendigkeit der Angabe der Telefonnummer nicht aus dem Gesetz, sondern nur auch den Gestaltungshinweisen und da Onlineverkäufer nicht zwingend gehalten sind das Muster zu verwenden, kann ihnen auch nicht vorgehalten werden, dass sie den Gestaltungshinweisen nicht Folge leisten.


Da beide Kanzleien wohl Widerspruch bzw. Berufung einlegen werden, dürfte eine obergerichtliche Entscheidung nicht lange auf sich warten lassen.


Bis dahin ist es Shopbetreibern anzuraten eine Telefonnummer auch direkt in der Widerrufsbelehrung anzugeben. 

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Herr Maik Lodes lässt wettbewerbsrechtliche Abmahnungen wegen fehlerhafter Widerrufsbelehrungen auf eBay verschicken

Die Rechtsanwaltskanzlei Ruhmann, Peters, Altmeyer Partnerschaftsgesellschaft
mbB
aus Wetzlar
verschicken derzeit im Auftrag von Herrn Maik Lodes, Heldenstock 2, 35578
Wetzlar Abmahnungen wegen fehlender oder unrichtiger Belehrung über das
Widerrufsrecht bei eBay. Gegenstand der Abmahnung sind somit Verstöße gegen das
UWG (Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb)

Abgemahnt werden vor allen Nutzer der Verkaufsplattform eBay,
auf der Herr Maik Lodes unter dem Namen ml-versandhandel14 einen eBay-Shop
betreibt. Bereits im Juli  sind wettbewerbsrechtliche
Abmahnungen  der Hannoveraner Rechtsanwaltskanzlei
Christoph & Kollegen im Auftrag
des Herrn Maik Lodes bekannt geworden.

Es wird gemäß § 8
Abs. 1 S. 1, Abs. 3 Nr. 1, § 2 Nr. 3 UWG die Beseitigung der
Wettbewerbsverstöße,  nach § 8 Abs. 1 S.
1, Abs. 3 Nr. 1, § 2 Nr. 3 UWG die Unterlassung und dies dokumentiert durch Abgabe
einer strafbewehrten Unterlassungserklärung.

Darüber hinaus
fordert die Rechtsanwaltskanzlei Ruhmann, Peters, Altmeyer Partnerschaftsgesellschaft
mbB
gemäß § 12 Abs. 1 S. 2 UWG den Ersatz der durch ihre
Inanspruchnahme verursachten Kosten.
Der wichtigste Rat:
Handeln Sie nicht
überstürzt: Unterschreiben Sie die vorformulierte Unterlassungserklärung nicht
ohne vorherige fachkundige Prüfung des Sachverhaltes durch einen Fachanwalt.
Nutzen Sie die
von der Rechtsanwaltskanzlei Ruhmann, Peters, Altmeyer Partnerschaftsgesellschaft
mbB
gesetzte Frist, sich fachanwaltlich beraten zu lassen. Die von der
Rechtsanwaltskanzlei Ruhmann, Peters, Altmeyer Partnerschaftsgesellschaft mbB gesetzten
Fristen sollten aber unbedingt
beachtet werden
, da andernfalls eine teure gerichtliche
Auseinandersetzung droht.
Eine optimale fachanwaltliche Beratung wird Ihnen dagegen aufzeigen können,
dass durch die für Ihren speziellen Einzelfall passende Strategie die Belastung
durch eine modifizierte Unterlassungserklärung oder die überzogene
Kostenforderung auf ein erträgliches Minimum reduziert werden kann. Selbst mit
den Kosten für die fachanwaltliche Beratung werden Sie in der Regel die
Angelegenheit kostengünstiger klären und lösen können, als wenn Sie vorschnell
mit der Rechtsanwaltskanzlei Ruhmann, Peters, Altmeyer Partnerschaftsgesellschaft
mbB
Kontakt aufnehmen.

Von noch größerer
Bedeutung ist, dass abgemahnte Shopbetreiber jedenfalls vor Abgabe einer wenn
auch modifizierten Unterlassungserklärung ihren Onlineshop und/oder ihren
eBay-Account rechtssicher gestalten lassen. Nur so können mögliche
Vertragsstrafen-Ansprüche aus der Unterlassungserklärung und weitere
Abmahnungen verhindert werden.