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Die einen nennen es die „größte Abmahnwelle 2015“, ich nenne es Business as usual – Waldorf Frommer und die Filesharing-Abmahnungen

Ganz gleich ob der Kölner Express, der Focus, die Westdeutsche Allgemeine Zeitung oder das Portal anwalt.24.de  alle sprechen von der größten Abmahnwelle wegen illegalem Filesharing im Jahre 2015 ausgelöst durch die Münchner Rechtsanwaltskanzlei Waldorf Frommer.

Und auch die Big-Player der Anti-Abmahnkanzleien warnen vor der angeblichen Abmahnwelle.Nicht umsonst werden die natürlich auch sehr gerne in den Medien zitiert. Angst und Panikmache als Geschäftsmodell.

Die Kanzlei Waldorf Frommer verlangt von den abgemahnten Anschlussinhabern Schadensersatz, Anwaltskosten und
die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung. Die Höhe der
Schadensersatzforderung variiert dabei zwischen 815,00 € für den Upload eines Kinofilmes und  469,50 €-519,50 € für eine Serienfolge. Bei mehreren Folgen, die in einer Abmahnung erfasst werden steigen die Beträge dann auf 1.090,00 € für drei oder vier Folgen.
Dies ist aber keineswegs eine Neuerung oder gar eine neue Abmahnwelle. Die Kanzlei Waldorf Frommer beschäftigt 55 Rechtsanwälte, wenn ich heute auf der Homepage der Kanzlei richtig gezählt habe, und die müssen beschäftigt werden. Und dies werden sie als eine der größten Abmahnkanzleien seit Jahren mit den Abmahnungen wegen Filesharing. Gut es gibt auch noch die Abmahnungen wegen unerlaubter Vervielfältigung von Bildern, aber das macht nach meinem Empfinden nur einen Bruchteil der Filesharingabmahnungen aus.
Und bei aktuellen Aktenzeichen von über 109.000 aus 2015 in den ersten 6 Monaten des Jahres 2015 erscheinen die Abmahnungen der Kanzlei Waldorf Frommer nicht als Welle und nicht mal als Flut, sondern eher als Dauerwasserhochstand und damit als „Business as usual“ für auf das Filesharing  spezialisierte Fachanwälte.
Als Welle muten die Abmahnungen der Kanzlei Waldorf Frommer eventuell auch deshalb an, weil die Kanzlei gleichzeitig auch noch Mahnbescheide für Verstöße aus 2012 beantragt und innerhalb der 3jährigen Verjährungsfrist zu bleiben.
Es kann aber auch sein, dass durch den wochenlangen Poststreik im München in den Postämtern Massen an Abmahnungen hängen geblieben sind und nach Beendigung en block ausgeliefert wurden. Und dann gab es neben der allgemeinen Postwelle auch die sog. Abmahnwelle.

Also Ruhe bewahren, sich einen spezialisierten Fachanwalt aussuchen und die Verteidigung angehen.

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Debcon GmbH – Hilfe bei Bettelbrief und Mahnbescheid – Ankündigung der Schufa-Meldung unzulässig

Wenn auch Sie einen aktuellen „Bettelbrief“  der Debcon GmbH erhalten haben sollten, verlieren Sie nicht die Nerven und zahlen ungeprüft die Forderung.

Lassen Sie sich auch nicht von der Ankündigung ins Bockshorn jagen, dass die Debcon GmbH aufgrund der Partnerschaft mit der Schufa verpflichtet ist, die gegen Sie geltend gemachte Forderung der Schufa zu melden. Diese Ankündigung ist unzulässig. Dies hat der BGH mit Urteil vom 19.3.2015, Az. I ZR 157/13 entschieden. Eine solche Schufa-Meldung ist immer nur dann zulässig, wenn die Forderung nicht bestritten oder gegen den Mahnbescheid kein Widerspruch eingelegt wird.

Die IT-Kanzlei Gerth hilft Ihnen bei dem Vorgehen gegen das neueste Schreiben der Debcon GmbH, aber auch bei dem Widerspruch gegen den Mahnbescheid.

Die bisherigen Klagen der Debcon GmbH gegen Mandanten der IT-Kanzlei Gerth hat die Debcon hier, hier und hier verloren bzw. wurde die Klage zurückgenommen.

Der wichtigste Rat zu den neuerlichen Schreiben der Debcon GmbH:

Ruhe bewahren und dann entweder dem Forderungsschreiben direkt selber widersprechen oder einen auf das Filesharing spezialisierten Fachanwalt beauftragen.

Denn bei für das Jahr 2015 angekündigten 8.000 Mahnbescheiden und ebenso vielen Widersprüchen wird die Debcon oder ihr Anwalt Schwierigkeiten bekommen die gerichtlichen Verfahren ordnungsgemäß zu Ende zu führen. Und dies ganz unabhängig davon, dass in der Mehrzahl der Fälle die Forderungen absolut unberechtigt sind.

Ich helfe gerne auch Ihnen weiter.

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Filesharing: .rka Rechtsanwälte Reichelt Klute Aßmann beantragen für die Koch Media GmbH Mahnbescheide beim AG Wedding

Meine Mandanten erreichen erste Mahnbescheide des Amtsgericht Wedding, welche  von
der Kanzlei


.rka Rechtsanwälte Reichelt Klute Aßmann


im Auftrag der


Koch Media GmbH
aus Höfen in Österreich


wegen ursprünglicher Abmahnungen wegen angeblicher Urheberrechtsverletzungen
aus den Jahren 2011 und 2012 beantragt wurden.

Mit den aktuell von der Kanzlei .rka Rechtsanwälte Reichelt Klute Aßmann aus Hamburg
beantragten Mahnbescheiden macht diese eine Hauptforderung wegen angeblicher
Urheberrechtsverletzungen durch Filesharing aus den Jahren 2011 bzw. 2012 in
Höhe von 1.062,36 Euro sowie weitere Verfahrenskosten und Zinsen geltend.
Insgesamt beläuft sich die geforderte Summe auf ca. 1.241,30  Euro. Die Summe variiert je nach Abmahndatum
und den daraus folgenden Zinsen.

Für den Fall des Widerspruchs wird häufig bereits mit dem Antrag auf Erlass des
Mahnbescheides die Abgabe an das für ein streitiges Verfahren zuständige
Amtsgericht beantragt. Ob nach Erhebung des Widerspruchs die Gegenseite dann
tatsächlich eine Klagebegründung bei diesem Gericht einreicht oder das Verfahren
nicht weiter betrieben wird, bleibt allerdings abzuwarten.

Es ist jedoch höchste Vorsicht geboten, wenn ein solcher Mahnbescheid
eintrifft. Wird die entsprechende Widerspruchsfrist (2 Wochen ab Zustellung)
versäumt, so ergeht auf Grundlage der von der Gegenseite geltend gemachten
Forderung ein Vollstreckungsbescheid, aus dem bereits die Zwangsvollstreckung
betrieben werden kann, sofern auch dieser nicht binnen 2-Wochen-Frist ab
Zustellung angegriffen wird.

Aber keine Panik, der Fachanwalt hilft.

Sollten Sie einen Mahnbescheid erhalten haben, können Sie sich gerne mit mir

telefonisch : 0800 88 7 31 32 (kostenfrei) oder 05202 / 7  31 32 
oder

per Fax :05202 / 7 38 09 oder
per email :info (at) ra-gerth.de
in Verbindung setzen.