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Abmahnwelle unter Winzern in und um Trier

Öfter mal was Neues. Jetzt schädigen sich schon Winzer unter einander. Wie der SWR am 17.07. berichtet, kursieren seit etwa 2 Monaten in der Region um Trier Abmahnungen wegen des Betriebes von Onlineshops, welche nicht den gesetzlichen Bestimmungen entsprechen.

Abgemahnt werden Verstöße gegen das Wettbwerbsrecht (UWG) durch den Einsatz unkorrekter AGB, die nicht der aktuellen Rechtslage entsprechen oder durch den fehlenden Hinweis auf Sulfite als Allergene. Diese müssen nicht nur auf der Weinflasche angegeben werden, sondern auch im Angebot auf dem Onlineshop.

Dies ergibt sich aus dem Anhang II der Lebensmittel-Informationsverordnung (LMIV) (Verordnung (EU) Nr. 1169/2011), die seit dem  3. Dezember 2014 auch in Deutschland gilt.

Die LMIV (Verordnung (EU) Nr. 1169/2011), sieht vor, dass bestimmte Stoffe, die Allergien oder Unverträglichkeiten auslösen können, künftig im Zutatenverzeichnis auf verpackten Lebensmitteln hervorgehoben werden müssen (z.B. farblich unterlegt).

Die Verwendung der betreffenden Zutaten muss sich entweder
aus dem Zutatenverzeichnis oder der Bezeichnung des Lebensmittels ergeben.

Wenn die abgemahnten Winzer nicht in dem vorgegebenen Zeitraum die Unterlassungserklärung abgegeben haben und ihren Shop an die gesetzlichen Erfordernisse angepasst haben, so beantragen die eingeschalteten Rechtsanwälte auch den Erlass einer einstweiligen Verfügung vor dem Landgericht Trier.

Der wichtigste Rat für abgemahnte Winzer:
Handeln Sie nicht überstürzt: Unterschreiben Sie die
vorformulierte Unterlassungserklärung nicht ohne vorherige fachkundige Prüfung
des Sachverhaltes durch einen Fachanwalt.
Nutzen Sie die von den Rechtsanwälten  gesetzte Frist, sich fachanwaltlich beraten
zu lassen. Die von den Rechtsanwälten 
gesetzten Fristen sollten aber unbedingt beachtet werden, da andernfalls
eine teure gerichtliche Auseinandersetzung droht.
Eine optimale fachanwaltliche Beratung wird Ihnen dagegen
aufzeigen können, dass durch die für Ihren speziellen Einzelfall passende
Strategie die Belastung durch eine modifizierte Unterlassungserklärung oder die
überzogene Kostenforderung auf ein erträgliches Minimum reduziert werden kann.
Selbst mit den Kosten für die fachanwaltliche Beratung werden Sie in der Regel
die Angelegenheit kostengünstiger klären und lösen können, als wenn Sie
vorschnell mit den Rechtsanwälten 
Kontakt aufnehmen.
Ich helfe Ihnen zu einem fairen Pauschalpreis.
Von noch größerer Bedeutung ist, dass abgemahnte Shopbetreiber
jedenfalls vor Abgabe einer wenn auch modifizierten Unterlassungserklärung
ihren Onlineshop und/oder ihren eBay-Account rechtssicher gestalten lassen. Nur
so können mögliche Vertragsstrafen-Ansprüche aus der Unterlassungserklärung und
weitere Abmahnungen verhindert werden.