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Die Euro-Cities AG hat mal wieder alten Kartenausschnitte gefunden und die Meissner & Meissner Anwaltskanzlei wirft die Abmahnmaschine an

Rechtsanwalt
Dr. Christian Meissner der Berliner
Patent- und Rechtsanwaltskanzlei Meissner
& Meissner Anwaltskanzlei
verschickt im Auftrag der Berliner Firma Euro-Cities AG Abmahnungen wegen angeblicher
Urheberrechtsverletzungen durch widerrechtliche Verwendung von Kartenmaterial. 

Die
Kanzlei  Meissner & Meissner machen
für die Firma Euro-Cities AG, welche die Domain „www.stadtplandienst.de“ betreibt und
dort Kartenmaterial zur Verfügung stellt, welches zur Lizenzierung angeboten
wird, Ansprüche nach § 97 ff. UrhG geltend.

Dem abgemahnten Webseitenbetreiber wird vorgeworfen einen Kartenausschnitt der von der Internetseite „www.stadtplandienst.de“ mittels „Copy & Paste“ übernommen und auf
seiner eigenen Internetseite unerlaubt verwendet zu haben. Dies stellt nach
Ansicht der Meissner & Meissner
Anwaltskanzlei
einen Verstoß gegen das Urhebergesetz dar.

Die
Kanzlei  Meissner & Meissner fordert von dem sei der Adressaten der
Abmahnung der Euro-Cities AG die
sofortige Entfernung des Kartenmaterial von der Webseite des Abgemahnten, die
Unterlassung, welche nur durch die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung
zu dokumentieren sei, Zahlung von Schadensersatz und
Aufwendungsersatz.

Der
Abgemahnte wird aufgefordert eine strafbewehrte Unterlassungserklärung zu unterschreiben
und Schadensersatz nach den Grundsätzen der Lizenzanalogie zahlen, welcher
nach den nachfolgen Nutzungsbedingungen der
Euro-Cities AG
 berechnet wird:
Kartengröße
Lizenzgebühr
zzgl. gesetzl. MwSt.
bis DIN A6
820,00 EUR
größer DIN A6 bis A5
1.220,00 EUR
größer DIN A5 bis A4
1.620,00 EUR
größer DIN A4 bis A3
2.020,00 EUR
Kartengröße
in cm
in Pixel
Flächeninhalt
in Pixel
bis DIN A6
14,8 x 10,5
420 x 298
125.160
größer DIN A6 bis A5
21,0 x 14,8
595 x 420
249.900
größer DIN A5 bis A4
29,7 x 21,0
842 x 595
500.900
größer DIN A4 bis A3
42,0 x 29,7
1191 x 842
1.002.822
Zum
Beweis der Angemessenheit der Lizenzgebühren der Firma Euro-Cities AG wird auf das Urteil
vom 27. November 2012  das Landgericht
Berlin, Az. 16 0 88/10 Kart verweisen. Dieses lässt sich online und in den
diversen Datenbanken nicht finden.

Ich bezweifle, das in Zeiten von Google Maps die Firma Euro-Cities AG Karten in nennenswerter Anzahl verkauft.Nach meiner Einschätzung ist das Kartenwerk so alt, dass es heute nicht mehr verwendet werden kann. Daher wundert es auch nicht, dass nur Karten abgemahnt werden, die irgendwann vor 5 bis 10 Jahren mal auf den Webseiten benutzt worden sind.

Und das
Berliner Anwälte mit Berliner Mandanten vor dem LG Berlin gewinnen ist aus
meiner Erfahrung genauso eine Sensation wie wenn die Münchener Kanzlei Waldorf
Frommer in Filesharing-Verfahren vor dem AG München gewinnt. Böse Menschen könnten
behaupten: Man kennt sich, man schätzt sich, man tut sich nicht weh.

Lizenzanalogie
bedeutet in diesem Zusammenhang, dass sich die Höhe des Betrages danach
berechnet, was der Webseitenbetreiber normalerweise an Lizenzgebühr gezahlt
hätte, wenn er den Kartenausschnitt ordnungsgemäß lizensiert hätte.

Zu
diesem Betrag kommt noch ein Zuschlag von 50 % wegen der fehlenden
Urheberbenennung, welcher nach meiner Einschätzung für Kartenabmahnungen nicht
anwendbar ist.

Bei
dem Aufwendungsersatz handelt es sich um die Anwaltskosten der Kanzlei Meissner
& Meissner auf Basis eines Gegenstandwertes von 7.500,00 € in Höhe von 612,80
€ und Dokumentationskosten der Firma GEKA mbH in Höhe von 95,00
€.

Der wichtigste Rat:
Handeln Sie nicht
überstürzt: Unterschreiben Sie die vorformulierte Unterlassungserklärung nicht
ohne vorherige fachkundige Prüfung des Sachverhaltes durch einen Fachanwalt.
Nutzen Sie die
von der Kanzlei  Meissner & Meissner gesetzte Frist, sich fachanwaltlich beraten
zu lassen. Die von der Kanzlei  Meissner & Meissner gesetzten
Fristen sollten aber unbedingt beachtet werden, da andernfalls eine teure
gerichtliche Auseinandersetzung droht.

Eine optimale fachanwaltliche Beratung wird Ihnen dagegen aufzeigen können,
dass durch die für Ihren speziellen Einzelfall passende Strategie die Belastung
durch eine modifizierte Unterlassungserklärung oder die überzogene Kostenforderung
auf ein erträgliches Minimum reduziert werden kann. Selbst mit den Kosten für
die fachanwaltliche Beratung werden Sie in der Regel die Angelegenheit
kostengünstiger klären und lösen können, als wenn Sie vorschnell mit der
Kanzlei  Meissner & Meissner Kontakt aufnehmen.
Ich biete Ihnen an, dass  Sie sich
bei mir unverbindlich telefonisch informieren können, in welcher Form, mit
welchem Risiko und mit welchen Erfolgsaussichten in Ihrem Fall vorgegangen
werden kann.
Zu dem Zweck senden Sie mir bitte eine kurze Sachverhaltsschilderung mit
Ihren Kontaktdaten per Email oder per Fax.
Besser und unkomplizierter wäre es noch, wenn Sie mir, selbstverständlich
ebenfalls kostenfrei, die Abmahnung bereits vorab eingescannt per Email,  per Fax oder per Post zukommen lassen können.

Sollten Sie eine Abmahnung erhalten haben, können Sie
sich gerne mit mir

telefonisch :05202 / 7 31 32 ,
per Fax :05202 / 7 38 09 oder
per email :info (at) ra-gerth.de
in Verbindung setzen.

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Abmahnungen durch Meissner & Meissner für Verwendung von Kartenmaterial der Euro-Cities AG

Die Meissner & Meissner Anwaltskanzlei
aus Berlin verschickt im Auftrag der Berliner Firma Euro-Cities AG Abmahnungen wegen Urheberrechtsverletzungen durch widerrechtliche
Verwendung von Kartenmaterial.

Die
Kanzlei  Meissner & Meissner machen
für die Firma Euro-Cities AG, welche die Domain „www.stadtplandienst.de“ betreibt und
dort Kartenmaterial zur Verfügung stellt, welches zur Lizenzierung angeboten
wird, Ansprüche aus dem Urhebergesetz geltend.

Dem
Abgemahnten wird vorgeworfen einen Kartenausschnitt der von der Internetseite „www.stadtplandienst.de“ mittels „Copy & Paste“ übernommen und auf
seiner eigenen Internetseite unerlaubt verwendet zu haben. Dies stellt nach
Ansicht der Meissner & Meissner
Anwaltskanzlei
einen Verstoß gegen das Urhebergesetz dar.

Die
Kanzlei  Meissner & Meissner fordert von dem sei der Adressaten der
Abmahnung der Euro-Cities AG die
sofortige Entfernung des Kartenmaterial von der Webseite des Abgemahnten, die
Unterlassung, welche nur durch die Abgabe einer strafbewehrten
Unterlassungserklärung zu dokumentieren sei, Zahlung von Schadensersatz und
Aufwendungsersatz.

Der
Abgemahnte wird aufgefordert eine strafbewehrte Unterlassungserklärung zu unterschreiben
und Schadensersatz nach den Grundsätzen der Lizenzanalogie zahlen,
was mit 820,00€ zzgl. MwSt.
beziffert wird.

Lizenzanalogie
bedeutet in diesem Zusammenhang, dass sich die Höhe des Betrages danach
berechnet, was der Webseitenbetreiber normalerweise an Lizenzgebühr gezahlt
hätte, wenn er den Kartenausschnitt ordnungsgemäß lizensiert hätte. Zu diesem
Betrag kommt noch ein Zuschlag von 50 % wegen der fehlenden Urheberbenennung.

Bei
dem Aufwendungsersatz handelt es sich um die Anwaltskosten der Kanzlei Meissner
& Meissne
r auf Basis eines Gegenstandwertes von 8.000,00 € in Höhe von 612,80
€ und Dokumentationskosten in Höhe von 95,00
€.

Der wichtigste Rat:
Handeln Sie nicht
überstürzt: Unterschreiben Sie die vorformulierte Unterlassungserklärung nicht
ohne vorherige fachkundige Prüfung des Sachverhaltes durch einen Fachanwalt.
Nutzen Sie die
von der Kanzlei  Meissner & Meissner gesetzte Frist, sich fachanwaltlich beraten
zu lassen. Die von der Kanzlei  Meissner & Meissner gesetzten
Fristen sollten aber unbedingt beachtet werden, da andernfalls eine teure
gerichtliche Auseinandersetzung droht.

Eine optimale fachanwaltliche Beratung wird Ihnen dagegen aufzeigen können,
dass durch die für Ihren speziellen Einzelfall passende Strategie die Belastung
durch eine modifizierte Unterlassungserklärung oder die überzogene
Kostenforderung auf ein erträgliches Minimum reduziert werden kann. Selbst mit
den Kosten für die fachanwaltliche Beratung werden Sie in der Regel die
Angelegenheit kostengünstiger klären und lösen können, als wenn Sie vorschnell
mit der Kanzlei  Meissner & Meissner Kontakt aufnehmen.
Ich biete Ihnen an, dass  Sie sich
bei mir unverbindlich telefonisch informieren können, in welcher Form, mit
welchem Risiko und mit welchen Erfolgsaussichten in Ihrem Fall vorgegangen
werden kann.
Zu dem Zweck senden Sie mir bitte eine kurze Sachverhaltsschilderung mit
Ihren Kontaktdaten per Email oder per Fax.
Besser und unkomplizierter wäre es noch, wenn Sie mir, selbstverständlich
ebenfalls kostenfrei, die Abmahnung bereits vorab eingescannt per Email,  per Fax oder per Post zukommen lassen können.

Sollten Sie eine Abmahnung erhalten haben, können Sie
sich gerne mit mir



telefonisch :05202 / 7 31 32 ,
per Fax :05202 / 7 38 09 oder
per email :info (at) ra-gerth.de



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